Willkommen Gast! Um alle Funktionen zu aktivieren musst Du Dich Anmelden oder Registrieren.
  • Kerstin

    Rang: Gast
    am 15.11.2011 11:59:57
    Im Internett habe ich gelesen, dass Ärzte die Teststreifen noch verschreiben (mit Begründung)dürfen, wenn es Unregelmäßgkeiten (instabile Stoffwechsellage) gibt, z.B. wegen anderen Medikamenten, Krankheiten ect.
    Bei der KK wurde mir gesagt, dass sie davon nichts wissen.
    WEiß jemand ob es da schon etwas gesetzliches gibt?
  • Bild User
    Rang: Erweitertes Mitglied
    Punkte: 1233
    Beiträge: 8857
    Mitglied seit: 20.02.2011
    am 15.11.2011 12:54:58
    Wenn Du gesetzlich versichert bist, hat Dein behandelnder Arzt mit Deiner kranken Kasse überhaupt nichts zu tun. Deine kranke Kasse drückt jeden Monat einen pauschalen Betrag für Dich an die Kassenärztliche Vereinigung ab, über die alle ambulanten Behandlungen abgerechnet werden. Mit der muss Dein Arzt abrechnen.

    Gesetzlich darf und muss der Arzt Dir immer Teststreifen verordnen, wenn er die für notwendig hält. Die Notwendigkeit muss er gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung begründen, und zwar so ausführlich und eindeutig, dass Du wirklich Teststreifen brauchst, wo in mehreren tausend wenigstens auf den ersten Blick ähnlichen Fällen die vielen Kollegen von diesem Dok in diesem KV-Bezirk keine verordnen :-(
  • Rang: Erweitertes Mitglied
    Punkte: 972
    Beiträge: 5074
    Mitglied seit: 25.02.2011
    am 16.11.2011 14:49:51
    Hallo Gast,

    die Deutsche Diabetes Gesellschft DDG empfiehlt seit kurzem diese Richtlinien.

    Wenn sich dein Arzt danach richtet, dann sind schon eine ganze Menge Ausnahmen möglich.

    Rainer
  • Gast

    Rang: Gast
    am 16.11.2011 18:07:07
    Rainer schrieb:
    Hallo Gast,

    die Deutsche Diabetes Gesellschft DDG empfiehlt seit kurzem diese Richtlinien.

    Wenn sich dein Arzt danach richtet, dann sind schon eine ganze Menge Ausnahmen möglich.

    Rainer



    Herrlich:

    Deiner kranken Kasse überhaupt nichts zu tun. Deine kranke Kasse

    Die Kasse ist krank, werde mir das so merken!
  • Gast

    Rang: Gast
    am 17.11.2011 09:03:34
    die ddg empfiehlt den docs sich nach den gesetzlichen richtlonien zu richten, und die sehen bestimmte
    ausnahmen vor.
    nur haben die meisten docs schon keine streifen mehr verschriebn(für tabletter) als sie es offiziell noch durften.