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  • Gast

    Rang: Gast
    am 27.08.2012 15:03:27
    Kann man z.b. hier:

    http://www.insulinclub.de/showthread.php?20845-Genehmigung-bekommen

    nachlesen. Dein Bekannter könnte ja Kontakt zu der Userin aufnehmen.
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    Rang: Erweitertes Mitglied
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    Mitglied seit: 20.02.2011
    am 27.08.2012 16:38:47
    Moinmoin,

    danke für den Hinweis!

    Die Situation der jungen Mutter ist schon sehr speziell, so dass in vergleichbaren Fällen andere GKVs ähnlich entscheiden könnten. Im Zweifelsfall könnte frau sich ja auf die Knappschaft berufen. Leider kein Referenzfall für meinen jungen Bekannten :(

    Und der Kompromiss, von dem Du schreibst, bezieht sich ja nicht auf die Pumpe selbst, sondern lediglich auf das Verbrauchsmaterial. Dabei lese ich öfter von besonderen Einzelfällen, allerdings bisher noch nicht bei Pumpen. Wobei die schöne Modellrechnung mit de facto Null Zuzahlung ja nur bei der Abrechnung eines Jahreskontingents mit falscher Mengenangabe aufgehen kann.

    Bisdann, Jürgen
  • Gast

    Rang: Gast
    am 27.08.2012 16:40:03
    das ist ne ganz krumme sache , die auskünfte kommen nicht von der kk. sondern von einem händler, der etwas von einem anderen händler weitergibt. zusätzlich noch kanppschaft.
    die auskunft meiner kk zu zuzahlungen(nicht für pumpe) ist eindeutig "sowas machen wir nicht". (und ich wollte der kasse damit einen haufen geld ersparen, trotzdem nein!)
    ganz deutliche begründung "das dürfen wir nicht". ok dann nicht.
  • Gast

    Rang: Gast
    am 27.08.2012 16:51:56
    hjt_Jürgen schrieb:

    Die Situation der jungen Mutter ist schon sehr speziell, so dass in vergleichbaren Fällen andere GKVs ähnlich entscheiden könnten. Im Zweifelsfall könnte frau sich ja auf die Knappschaft berufen. Leider kein Referenzfall für meinen jungen Bekannten :(

    Und der Kompromiss, von dem Du schreibst, bezieht sich ja nicht auf die Pumpe selbst, sondern lediglich auf das Verbrauchsmaterial. Dabei lese ich öfter von besonderen Einzelfällen, allerdings bisher noch nicht bei Pumpen. Wobei die schöne Modellrechnung mit de facto Null Zuzahlung ja nur bei der Abrechnung eines Jahreskontingents mit falscher Mengenangabe aufgehen kann.



    Wieso Mutter?

    Und nein, es bezieht sich auf die Pumpe. Die Pods sind Einmalpumpen. Der PDM, also das Teil, mit dem man die Pods bedient, ist keine Pumpe und auch viel günstiger als eine konventionelle Pumpe.
  • Gast

    Rang: Gast
    am 27.08.2012 16:54:53
    Gast schrieb:
    das ist ne ganz krumme sache , die auskünfte kommen nicht von der kk. sondern von einem händler, der etwas von einem anderen händler weitergibt. zusätzlich noch kanppschaft.
    die auskunft meiner kk zu zuzahlungen(nicht für pumpe) ist eindeutig "sowas machen wir nicht". (und ich wollte der kasse damit einen haufen geld ersparen, trotzdem nein!)
    ganz deutliche begründung "das dürfen wir nicht". ok dann nicht.



    Wenn du Beitrag 6 in dem verlinkten Thread liest, dann siehst du, dass die Auskünfte von der Sachbearbeiterin, also von der Krankenkasse kommen.
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    am 27.08.2012 17:43:00
    Moinmoin,

    junge Mutter hab ich als Argument aus den geschilderten Lebensumständen angenommen. Da kann frau mit geplanter Schwangerschaft argumentieren. Hat der Arzt bei der Verordnungsbegündung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit.

    Die technische Feinheit, dass beim Pod die Pumpe das Verbrauchsmaterial ist, ändert nix an der bisher üblichen Unterscheidung zwischen dem Basisapparat und dem Verbrauchsmaterial.

    Es geht auch nicht darum, was die Kasse spart oder nicht, da im Kassenzusammenhang in D nirgendwo nach direkten Kosten abgerechnet wird.

    Bisdann, Jürgen
  • Gast

    Rang: Gast
    am 27.08.2012 17:49:27
    hjt_Jürgen schrieb:

    junge Mutter hab ich als Argument aus den geschilderten Lebensumständen angenommen. Da kann frau mit geplanter Schwangerschaft argumentieren. Hat der Arzt bei der Verordnungsbegündung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit.



    Das sind einfach nur wilde Spekulationen und total unnötig. Ich war bei meinem Pumpenantrag in einer ähnlichen Situation und bei mir wurde auch nicht mit einer geplanten Schwangerschaft argumentiert.

    hjt_Jürgen schrieb:
    Die technische Feinheit, dass beim Pod die Pumpe das Verbrauchsmaterial ist, ändert nix an der bisher üblichen Unterscheidung zwischen dem Basisapparat und dem Verbrauchsmaterial.



    Offensichtlich schon, denn bei konventionellen Pumpen hat man keine Zuzahlung auf Katheter, Reservoire etc. und in diesem Fall auf die Einmalpumpen eben schon.

    Ich denke einfach jede Kasse handhabt die Omnipod-Sache unterschiedlich. Manche genehmigen ihn ohne Probleme, manche nicht und manche gehen Kompromisse ein.
  • Gast

    Rang: Gast
    am 27.08.2012 21:54:12
    sorry das ist haarspalterei, in diesem und in ähnlichen fällen hilft es beim genehmigen wenn der weibl aspekt in feld geführt wird .
    natürlich ist das erstens nicht immer der fall und bei männern sowieso nicht. ok.
    nur erklärt es immer noch nicht die absolute ablehnung nicht nur meiner kk daß das teilen der belastung zwischen patient und kk, vom gesetzgeber nicht erlaubt ist.
    gibt es denn jetzt hier auch noch unterschiedliche gesetze, je nach dem in welcher kasse man ist ? nur zum verständnis bei mir geht es nicht um pumpe, nur das ist für betroffene egal. entweder es geht oder nicht.
  • Gast

    Rang: Gast
    am 11.03.2013 17:37:49
    Hi,

    ich habe den Beitrag jetzt erst gelesen, weil ich selber dabei bin einen neuen Antrag zu stellen. Ich hoffe inzwischen ist deine Freundin stolze Besitzerin einer Insulinpumpe und mit ganz viel Glück noch von der Omnipod.

    Mal so nebenbei, um kosten zu sparen kann man die ganzen Sachen auch bei DiaExpert bestellen. Das ist super einfach und unkompliziert. Man schickt einfach sein Rezept an DiaExpert und erhält das gesamte Zubehör zum Diabetes (außer Insulin). DiaExpert hat auch mit verschiedenen KK verträge, mit denen die Kosten einer Omnipod genauso ausfallen wie bei einer konvensionellen Insulinpumpentherapie. Und das beste an DiaExpert, du sparst dir die Zuzahlung komplett, solang du für die bestellten Sachen ein Rezept vorlegen kannst.

    Nur falls das irgendwer noch nicht wusste!