eBook: Kostenübernahme von kontinuierlichen Glukosemess-Systemen (rtCGM/FGM/iscCGM)
Leitfaden für Patienten und Praxispersonal
Moderne CGM-Systeme, welche den Zucker kontinuierlich messen, sind seit 2016 offiziell Kassenleistung. Allerdings ist es noch immer nicht ganz einfach, solche Systeme auf Kassenrezept zu bekommen. Nicht selten ist zu beobachten, dass entsprechende Hilfsmittelanträge pauschal abgelehnt werden. Oft wird statt einem beantragten Echtzeitmesssystem (rtCGM), welches bei Unterzuckerung alarmiert, lediglich ein kostengünstigeres System ohne Alarmierung angeboten. Unsicherheit gibt es auch bei sog. Flash-Systemen (FGM): manche Krankenkassen übernehmen diese als freiwillige Satzungsleistung, von anderen werden entsprechende Anträge grundsätzlich abgelehnt.
Ungerecht wäre es jedoch, pauschal den Krankenkassen die Schuld zu geben. Denn häufig sind Anträge nicht richtig begründet oder es fehlen Unterlagen, welche zur Entscheidung notwendig sind. Auch wird oft vergessen, dass die Krankenkasse solche teuren Systeme nur übernehmen darf, wenn diese im konkreten Fall wirklich medizinisch notwendig sind und günstigere Therapieoptionen zumutbar ausgeschöpft sind. Die Krankenkasse darf ansonsten keine positive Entscheidung treffen.
Mit unserem kostenlosen Leitfaden (Download über nebenstehenden Link) wollen wir Praxispersonal und Patienten eine kleine Hilfestellung geben, um erfolgreich ein rtCGM/FGM zu beantragen. Ein gedrucktes Einzelexemplare erhalten Sie kostenlos gegen Einsendung eines adressierten und mit 1,45 € frankierten Rückumschlags (DIN C4) an: diabetes-forum.de, Postfach 10 07 31, D-72307 Balingen
Schriftenreihe diabetes-forum.de, Heft 4
Weitere Infos zum Thema finden Sie hier:
- Beschluss des gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) vom 16.06.2016
- Entscheidung des SG Konstanz (Anerkenntnisgerichtsbescheid vom 31.05.2016, S 8 KR 1870/15, "FreeStyle Libre")
- Informationen der AGD zu CGM/FGM
- Schulungsprogramm SPECTRUM der AGDT
- § 12 SGB V (Wirtschaftlichkeitsgebot)
- § 630e BGB (Aufklärungspflichten des Arztes)
- § 630f BGB (Dokumenation der Behandlung)
- § 630g BGB (Einsichtnahme in die Patientenakte)
- § 630h BGB (Beweislast bei Haftung für Behandlungs- und Aufklärungsfehlern)
Zielgruppe
| Patienten Arztpraxis Klinik/Stationäre Pflege |