Kassenwahl: Arbeitgeber darf keinen Druck ausüben
In einem brandaktuellen Urteil hat das Landgericht Baden-Baden entschieden, daß der Arbeitgeber seine Mitarbeiter nicht drängen darf, in eine bestimmte gesetzliche Krankenkasse zu wechseln – natürlich ging es um Kostensenkung durch geringere Beitragssätze.
Durch die richtige Wahl einer Gesetzlichen Krankenversicherung kann man unter Umständen sehr viel Geld sparen.
Diese Einsparungen kommen jedoch nicht nur dem Versicherten zugute, sondern auch dem Arbeitgeber: Er muß so nämlich nur einen verminderten Arbeitgeberanteil tragen und kann - abhängig von der Zahl der Beschäftigten und der Höhe des Beitragssatzes - mitunter erhebliche Summen einsparen. Es ist daher nachvollziehbar, daß Unternehmen ein hohes Interesse daran haben, daß ihre Arbeitnehmer Mitglied einer möglichst günstigen Krankenkasse sind.
Der Arbeitgeber darf keinen Druck bei der Wahl der Krankenkasse ausüben. Das Landgericht Baden-Baden hat in einem brandaktuellen Urteil (Az: 4050/03 KfH vom 30.4.2003) entschieden, daß Unternehmen auf ihre Angestellten allerdings keinen Druck bei der Wahl ihrer Gesetzlichen Krankenversicherung ausüben dürfen:
Ein Bauunternehmen hatte seinen Mitarbeitern in einem Rundschreiben drei Kassen mit günstigem Beitragssatz vorgestellt und die jährliche Ersparnis hervorgehoben. Gleichzeitig kündigte das Unternehmen an, daß es in Zukunft seinen Arbeitgeberanteil auf den Beitragssatz von höchstens 12,3 Prozent beschränken werde. Die Angestellten sollten innerhalb von sieben Tagen durch Unterschrift auf einem beigefügten Kündigungsschreiben den Wechsel in eine günstige Kasse nachweisen.
Unlauterer Wettbewerb. Hiergegen hat die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs geklagt und recht erhalten: Das Landgericht Baden-Baden hat dem Unternehmen untersagt, sich in unzulässiger Weise in die Kassenwahl seiner Beschäftigten einzumischen.
Hinweise auf günstige Kassen seien dem Arbeitgeber zwar erlaubt, das Wahlrecht liege aber allein beim Arbeitnehmer; dessen Entscheidung - auch für eine teurere Kasse - sei zu respektieren.