Rechtstellung der Diabetiker - Wie Sie zu Ihrem Recht kommen

Viele Probleme könnten sich ohne gerichtliche Auseinandersetzung lösen lassen, wenn die Konfliktparteien miteinander reden, den Dialog suchen würden – das ist nicht nur bei Diabetikern so. Was aber ist zu tun, wenn sich trotz aller Bemühungen ein Streit nicht verhindern läßt? Im folgenden Beitrag geben wir einen kleinen Überblick über die verschiedenen Verfahrensarten. Kostenintensive und nervenaufreibende Gerichtsverfahren ließen sich meist vermeiden, wenn die Beteiligten bereit wären, die Position des anderen zu verstehen und nach einer gemeinsamen, konstruktiven Lösung zu suchen.

„Selbsthilfe“: Rat und Hilfe

Unterstützung bei Problemen können Betroffene zunächst in Selbsthilfegruppen finden; dort lassen sich Erfahrungen austauschen und wertvolle Tips gewinnen. Auch das Internet ist eine wahre Fundgrube an Informationen. Zahlreiche Seiten bieten dort kostenlose und in vielen Fällen qualitativ hochwertige Informationen für Diabetiker. Als größte Interessengemeinschaft der Diabetiker bietet der DDB (Deutscher Diabetiker Bund) nicht nur Mitgliedern viele und kompetente Informationen; zahlreiche Veranstaltungen, Merkblätter oder Infobroschüren sind dort kostenlos oder gegen geringen Unkostenbeitrag erhältlich. Trotz kaum mehr zeitgemäßer und mißverständlicher Bezeichnung: Der VdK (Verband der Kriegsversehrten) ist mit ca. 5 Millionen Mitgliedern die größte und wohl einflußreichste Interessenvertretung der Schwerbehinderten. Sie erhalten in den örtlichen Verbandsstellen kostenlose und hochkompetente Beratung zu allen Fragen des Schwerbehindertenrechts.

Probleme im Arbeitsleben: zuständig ist das Arbeitsgericht

(Auch) Diabetiker sind oftmals mit Problemen im Arbeitsleben konfrontiert. In den meisten Fällen ist natürlich eine – übrigens nur selten mit dem Diabetes zusammenhängende – Kündigung des Arbeitsverhältnisses das Hauptproblem; häufig handelt es sich aber um Auseinandersetzungen um Urlaubsansprüche, Lohnzahlungen oder die Erteilung eines (korrekten) Zeugnisses. In allen diesen Fällen ist das Arbeitsgericht zuständig, eine entsprechende Klage muß dort eingereicht werden. Ein Rechtsanwalt ist hierfür nicht erforderlich - jedoch unbedingt ratsam!

Wichtig: Im arbeitsgerichtlichen Verfahren trägt zumindest in erster Instanz jede Partei ihre Kosten selbst. Das bedeutet, daß Sie Ihren Anwalt auch dann selbst bezahlen müssen, wenn Ihre Klage erfolgreich war. Aus diesem Grund empfiehlt es sich unbedingt, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, welche arbeitsrechtliche Streitigkeiten ausdrücklich mitumfaßt.

Das Sozialgericht

Bei Fragen der Schwerbehinderung oder Streitigkeiten mit der gesetzlichen Krankenkasse – beispielsweise wenn bestimmte Leistungen nicht übernommen werden - ist der Weg zu den Sozialgerichten eröffnet. Das Verfahren dort ist grundsätzlich kostenfrei und ebenfalls keinem Anwaltszwang unterworfen. Das Gericht hat hier von Amts wegen den Sachverhalt zu ermitteln; allerdings sollte man selbstverständlich auch hier im eigenen Interesse die kompetente Unterstützung suchen durch einen spezialisierten Anwalt oder einen Verband wie den DDB oder VDK.

Die Verwaltungsgerichte

Für Streitigkeiten mit Behörden, insbesondere den Straßenverkehrsbehörden, ist regelmäßig der Verwaltungsrechtsweg gegeben. Die Anordnung von Auflagen zum Führerschein bzw. die Versagung der Fahrerlaubnis kann vor den Verwaltungsgerichten überprüft werden; auch hier ist in erster Instanz kein Anwalt erforderlich.

Tip: Gerade in Führerscheinsachen können in verfahrenstaktischer Hinsicht sehr viele Fehler gemacht werden. Sie sollten daher in diesen Fällen unbedingt einen spezialisierten Anwalt einschalten! Die

Finanzgerichte

Diabetiker können die Zuzahlungen für Medikamente (Insulin) grundsätzlich als außergewöhnliche Belastungen steuermindernd absetzen. Schwerbehinderte können zusätzlich Freibeträge bei der Steuer in Anspruch nehmen. Macht das Finanzamt hier Schwierigkeiten, so kann man seine Rechte vor den Finanzgerichten wahrnehmen; hier empfiehlt sich eine Vertretung durch den Steuerberater oder einen spezialisierten Anwalt.

Die Zivilgerichte

Für alle übrigen Streitigkeiten (z.B. aus Miete, Vertrag, Verkehrsunfall, Arzthaftung) ist der normale Zivilrechtsweg eröffnet, d.h. es sind bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro die Amtsgerichte, bei höheren Streitwerten die Landgerichte zuständig. Im Verfahren vor den Landgerichten besteht Anwaltszwang. Die Kosten eines Rechtsstreits sind meist beträchtlich; die verlierende Partei trägt alle Kosten des Rechtsstreits, d.h. es sind neben den eigenen Anwaltskosten auch die des Gegners zu tragen sowie die Gerichtsgebühren, Kosten für Gutachten sowie Auslagen für Zeugen. Selbst bei einer Klage von (nur) 3.000 Euro kommen so allein schon in erster Instanz auf die unterliegende Partei Kosten in Höhe von mindestens 1.628 Euro zu. Wichtig für Diabetiker: Wird beispielsweise von der privaten Krankenversicherung eine Kostenerstattung verweigert, so muß ebenfalls vor dem Zivilgericht geklagt werden.

Keine Scheu vor dem Anwalt...

Gerade bei Problemen mit dem Führerschein oder im Arbeitsleben sollte unbedingt die Fachkenntnis eines spezialisierten Anwaltes in Anspruch genommen werden. Wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, so sind die Kosten hierfür sicherlich nicht unbeträchtlich – kann aber eine Kündigung vermieden oder eine Fahrerlaubnis (wieder-)erlangt werden, so machen sich diese schnell wieder bezahlt. Wichtig ist auch, daß Sie sich die Mühe machen, einen für Ihre Rechtsprobleme spezialisierten Anwalt auszusuchen. Es ist daher nicht unbedingt empfehlenswert, den erstbesten Anwalt aus dem Telefonbuch oder an der nächsten Straßenecke aufzusuchen. Fragen Sie daher besser bei der örtlichen Anwaltskammer nach: Gerne wird man Ihnen kostenlos spezialisierte Anwälte nennen, beispielsweise für Arbeitsrecht oder Verkehrsrecht.

Nützliche Internet-Adressen:

Ganz wichtig: die „richtige“ Rechtsschutzversicherung!

Die Kosten eines Rechtsstreits sind in vielen Fällen nicht unerheblich, so daß sich der Abschluß einer geeigneten Rechtsschutzversicherung nicht nur für Diabetiker dringend empfiehlt. Ein absolutes Muß für alle autofahrenden Diabetiker ist eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, die auch Führerscheinstreitigkeiten abdeckt. ADAC oder der AvD bieten beispielsweise hier recht günstige und umfassende Versicherungspakete an. Sind Sie Arbeitnehmer, ist eine Rechtsschutzversicherung für Arbeitsrechtsstreitigkeiten unbedingt anzuraten – Problemen mit dem Arbeitgeber können Sie dann etwas gelassener entgegensehen und es auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ohne eigenes Kostenrisiko ankommen lassen. Wichtig: „Normale“ Rechtsschutzversicherungen beinhalten in der Regel keinen Arbeitsrechtsschutz, hier sollten Sie unbedingt die Vertragsbedingungen genau studieren. Wenn sich Probleme mit privaten Krankenversicherungen abzeichnen, sollte über den Abschluß einer Vertragsrechtschutzversicherung nachgedacht werden; diese macht sich dann meist schon recht schnell bezahlt. Bei (absehbaren) Mietrechtsstreitigkeiten ist es dagegen oft günstiger, dem örtlichen Mieterschutzbund beizutreten und seine Interessen von dort wahrnehmen zu lassen. Und für alle, die auf „Nummer sicher“ gehen wollen: Mittlerweile gibt es auch eine Rechtsschutzversicherung für Ehescheidungen...

Ausgewählte Adressen

  • Sozialverband VdK Deutschland e.V. Wurzerstraße 4 a, 53175 Bonn Telefon: 02 28/8 20 93-0 Telefax: 02 28/8 20 93-43 http://www.vdk.de
  • ADAC e.V. Am Westpark 8, 81373 München Telefon 089 / 7676-0 Telefax 089 / 7676-2500 http://www.adac.de
  • AvD Lyoner Straße 16 60528 Frankfurt/M. Tel.: 0 69 / 66 06 - 0 Fax: 0 69 / 66 06 - 7 89 http://www.avd.de
  • D.A.S Thomas-Dehler-Straße 2 81728 München Tel: 089/6275-01 Fax: 089/6275-1650 http://www.das.de
  • ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG ARAG Platz 1, 40464 Düsseldorf Telefon 01803 / 4118 Telefax 0211 / 963 2060 http://www.arag.de
  • debeka Hauptverwaltung: Ferdinand-Sauerbruch-Str. 18 56058 Koblenz Telefon: (0261) 4980 Telefax: (0261) 41402 http://www.debeka.de

Mit freundlicher Genehmigung von

02.07.2003
RA Oliver Ebert
Diabetes-Journal Heft 7, 2002, Seite: 43-45