Krankenkassen - vergleichen lohnt sich!
Die Frage der „richtigen“ Wahl zwischen privater und Gesetzlicher Krankenversicherung läßt sich nicht generell beantworten. Über die grundsätzlichen Vor- und Nachteile für Diabetiker haben wir des öfteren im Diabetes-Journal berichtet - in diesem Beitrag möchten wir nun zeigen, daß es auch bei der Wahl der gesetzlichen Krankenkasse einiges zu beachten gibt.
Verdienen Sie mehr als 45900 Euro pro Jahr (= 3450 Euro monatlich), oder sind Sie selbständig? Dann können Sie nämlich wählen, ob Sie einer gesetzlichen Krankenkasse beitreten wollen oder ob Sie sich lieber privat krankenversichern wollen. Liegt Ihr Einkommen allerdings unter dieser Grenze und sind Sie auch weder selbständig noch beamtet, dann müssen Sie sich in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern.
Über 400 gesetzliche Krankenkassen
In Deutschland gibt es über 400 gesetzliche Krankenkassen. Ungefähr die Hälfte davon sind sind Betriebskrankenkassen, die nur Mitarbeiter des jeweiligen Arbeitgebers versichern. Die übrigen Kassen sind dagegen grundsätzlich (mitunter ist es vom Wohnort abhängig) für jedermann offen, d.h. jeder gesetzlich Versicherte kann dorthin wechseln.
Was bringt ein Wechsel?
Im Gegensatz zu privaten Versicherungen, die eine einkommensunabhängige, feste Prämie verlangen, ist bei den gesetzlichen Krankenkassen das jeweilige Einkommen maßgeblich:
Die Krankenkassen beruhen nämlich auf dem Solidarprinzip. Die Höhe des Beitragssatzes ist somit vom Brutto-Monatseinkommen abhängig: Wer viel verdient, muß entsprechend mehr bezahlen und die sozial Schwächeren mittragen.
Was viele Versicherte jedoch nicht wissen: Die Beitragssätze der gesetzlichen Krankenkassen unterscheiden sich teilweise beträchtlich!
Durch einen geschickten Wechsel von einer teuren zu einer günstigeren Kasse kann somit zum Teil viel Geld gespart werden, mitunter machen die Unterschiede in den Beitragssätzen bis zu 4 Prozent aus.
Bei einem Bruttoeinkommen von 3000 Euro im Monat sind das dann schon einmal bis zu 700 Euro (abzüglich Arbeitgeberanteil), die jedes Jahr gespart werden können.
Wie kann ich wechseln?
Seit 2003 müssen Versicherte grundsätzlich mindestens 18 Monate bei einer Kasse bleiben, bevor ein Wechsel möglich ist. Ein Arbeitgeber- oder Beschäftigungswechsel berechtigt nicht zur Wahl einer neuen Kasse. Allerdings räumt der Gesetzgeber ein Sonderkündigungsrecht ein, wenn die Kasse den Beitragssatz erhöht: Sie können in diesem Fall mit einer zweimonatigen Kündigungsfrist zum Monatsende die Kasse verlassen.
Tip
Das Sonderkündigungsrecht muß nicht unmittelbar nach Bekanntgabe der Erhöhung geltend gemacht werden - es reicht aus, wenn zwischen Beitragserhöhung und Sonderkündigung ein sachlicher Zusammenhang besteht. Im Kündigungsschreiben sollten Sie daher immer auf die Beitragserhöhung Bezug nehmen.
Ausnahme: Kein Sonderkündigungsrecht gibt es, wenn der Beitrag deswegen erhöht wurde, weil sich Ihre Krankenkasse mit einer anderen Kasse zusammengeschlossen hat. Sie können dann lediglich mit „normaler“ Kündigung wechseln; und nur, wenn Sie bereits länger als 18 Monate Mitglied der jeweiligen Krankenkasse sind.
Wechsel ohne Probleme
Ein Wechsel der Krankenkasse ist problemlos möglich, hierzu empfiehlt sich folgende Vorgehensweise:
- Wenn Sie eine günstigere Krankenkasse gefunden haben, dann lassen Sie sich nochmals von dort bestätigen, daß der Beitragssatz tatsächlich noch gültig ist.
- Kündigen Sie Ihrer alten Krankenkasse schriftlich; die Kündigung wird frühestens mit einer Frist von zwei Kalendermonaten wirksam.
- Stellen Sie bei der neuen Krankenkasse einen Antrag auf Mitgliedschaft; diese wird dann von dort bestätigt, und Sie erhalten eine Versichertenkarte.
- Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber mit, daß Sie die Kasse gewechselt haben.
- Nach 18 Monaten können Sie die Mitgliedschaft in der neuen Kasse regulär, im Falle einer Beitragserhöhung außerordentlich kündigen.
Gibt es Nachteile?
Der Gesetzgeber schreibt den Kassen die meisten Leistungen vor, so daß grundsätzlich überall eine gleiche medizinische Grundversorgung angeboten wird. Als Diabetes-Patient bekommen Sie so - was beispielsweise Teststreifen oder Arztbesuche betrifft - bei allen gesetzlichen Kassen grundsätzlich den gleichen Leistungsumfang geboten und brauchen somit bei einem Wechsel keine Nachteile in Ihrer medizinischen Versorgung zu befürchten. Gesundheitsprüfungen gibt es bei einem Wechsel keine: Geöffnete gesetzliche Krankenkassen müssen jeden aufnehmen, der beitreten will - unabhängig von Gesundheitszustand, Alter und Geschlecht.
Unterschiede bestehen jedoch mitunter bei den „Mehrleistungen“: Für Mütterkuren, Akupunktur und Rehabilitationsleistungen können beispielsweise die Angebote voneinander abweichen. Auch Servicedienstleistungen, die Anzahl örtlicher Zweigstellen und das Informationsangebot sind von Kasse zu Kasse unterschiedlich.
Um sich hier ein möglichst genaues Bild machen zu können, sollte man die Satzungen der jeweiligen Kassen entsprechend studieren und vergleichen.
Der wichtige Sachbearbeiter
Selbstverständlich hängt auch bei den gesetzlichen Kassen sehr viel von den jeweils zuständigen Sachbearbeitern ab. Wie auch bei den privaten Versicherern gibt es mitunter „schwarze Schafe“, die chronisch kranken Patienten das Leben schwer machen. Wenn Sie unsicher sind, dann sollten Sie ggf. bei einer Selbsthilfegruppe oder dem Deutschen Diabetiker Bund (DDB) nachfragen, wie denn dort die Erfahrungen mit der betreffenden Krankenkasse sind.
Tip
Immer mehr Kassen bieten sog. „Disease-Management-Programme“ für chronisch kranke Patienten an - auch hier sollten Sie das Leistungsangebot sehr genau prüfen und vergleichen.
Wo kann ich mich informieren?
Nützliche Informationen und Experten zum Thema Krankenkassen erhalten Sie von den jeweiligen Verbraucherzentralen (Adresse im Telefonbuch).
Auch finden Sie im Internet zahlreiche weiterführende Hinweise: Eine sehr umfassende Übersicht derzeitiger Beitragssätze sowie einen „Tarifrechner“ finden Sie im Internet unter
http://www.focus.de oder
http://www.wiso.de