Vorstellung der Gruppe "Elternkreis diabetischer Kinder"

Pflegegeldanträge nach dem BSG Urteil vom 19.2.98

"Elternkreis diabetischer Kinder"
Vorstellung der Gruppe und Pflegegeldanträge nach dem BSG Urteil vom 19.2.98

Hallo an alle
Ich bin die Doris Gmach, betroffene Mutter deren Tochter seit 4 Jahren Diabetes hat und die vor 2 Jahren, damals als 9 jährige, die Pumpe bekam, wegen ihrem Dawn-Syndrom. Durch dieses schockierende Erlebnis, dass deine Tochter ihr Leben lang In-sulin spritzen muss, habe ich die Flucht nach vorne genommen. Infos, Infos, Infos. Und da der meist vernachlässigte Teil bei der Betreuung des Diabetes die psychische Bela-stung für die Kinder und ihre Eltern ist, habe ich eine schon vorhandene Gruppe (5 Teil-nehmer) aufgemöbelt und organisiert. Dann waren wir schon 15 und seit 2 Jahren ma-che ich das für den DDB (jetzt ca. 30 Elternteile). Und jedesmal nach unseren Treffen ist für mich der grösste Lohn für meine Arbeit die erleichterten Gesichter der Eltern, weil sie gemerkt haben, dass sie nicht alleine dastehen mit ihrem Problem. Auch wenn ich ziemlich viel Zeit für all das nebenbei aufwende, diese Gesichter und die grossen Au-gen der Kinder wenn der Kasperl und der Nikolaus kommen, oder sie die grosse Wasserrutsche auf unserem Sommerfest runterrutschen ist für mich der grösste Dank.

Seit der Pflegereform beschäftigen wir uns sehr mit dem Pflegegeld und haben hier in München einen tollen Anwalt, der sich inzwischen sehr mit dem Thema befasst hat und schon für viele Eltern den Sieg errungen hat. Ich war zuerst auch ganz erschüttert von den Urteilen gegen diabetische Kinder, aber nach einem mail des Bundessozialgerichts und nach Recherechen von unserem Anwalt, sieht's gar nicht so schlimm aus. Das Insulinspritzen fällt zwar weg, aber das waren eh nur wenige Minuten am Tag.
Man muss den Schwerpunkt verlegen: z. B. 3 x 10 Minuten Hauptmahlzeit (nicht das Kochen, sondern die Vorbereitungen, das Überwachen der gegessenen BE, die Anpassung des In-sulins ist wichtig) und 2x 5 Minuten Zwischenmahlzeit=40 Min.
Dann fehlen nur noch 5 Minuten für die Pflegestufe 1:
Man muss verdeutlichen, dass ein besonderer Fall vorliegt: Erhöhte Unterzuckergefahr, vermehrte Überwachung usw.
Ich hab's mir überlegt, hier Auszüge des Textes meines Anwalts an die Krankenkasse:
Die gesamte Pflege und Betreuung bedarf bei XX eines erheblich erhöhten Zeitaufwan-des. Dies betrifft insbesondere die Körperpflege, die Ernährungszubereitung, die Auf-nahme der Nahrung und die Mobilität. Auch unter Berücksichtigung der Urteile des Bundessozialgerichts vom 19.2.98 liegt Pflegebedarf in der Pflegestufe 1 vor. Dies ergibt sich aus den folgenden Erwägungen:
  1. Körperpflege: z. B. beim Duschen genau kontrollieren, dass die Zehenzwischen-räume trocken sind (Pilzgefahr), das tägliche eincremen der Spritzstellen wegen Verhärtung und Entzündung des Gewebes.
  2. Ernährungszubereitung: Auch wenn nach der Rechtsprechung des BSG die Diätkü-che als solche in den Bereich der Grundpflege gehört, ist der Zeitaufwand zu be-rücksichtigen, der der Zerkleinerung und Portionierung der Nahrungsmittel dient. Der vorausgehende Arbeitsgang ist wichtig.
  3. Aufnahme der Nahrung Aufgrund der extremen Schwankungen der Zuckerwerte und der ständigen Gefahr des Unterzuckers ist bei XX in besonderem Masse darauf zu achten, dass die vorbereiteten Mahlzeiten korrekt eingenommen werden. Das stän-dige Überwachen, dass genug Traubenzucker, Not-BE und Ausweis in der Schule und überall mit dabei sind, die Schulung der BEs und das vernünftige umgehen mit Naschereien stehen hier im Vordergrund.
  4. Mobilität: Regelmässige Vorstellungen beim Diabetesarzt (Fahrtweg dazu) und Au-genarzt. Evt. Aufwand für Schulungen und Treffen in der SHG, die ohne Diabetes ja nicht sein müssten. Hinzu kommen die Aufwendungen für die hauswirtschaftliche Versorgung.

Zusammenfassend liegen auch bei Ausserachtlassung der sog. Behandlungspflege die Voraussetzungen für die Einstufung in die Pflegestufe 1 vor.
So, ich hoffe da sind genug Infos zu mir und dem Pflegegeld drin. Stehe gern für weitere Fragen zur Verfügung und brauche noch mehr Daten für meine Deutschland Pflegegeldstatistik: Alter des Kindes, männlich, weiblich, KK, Verlauf des Pflegegeldantrags (Beginn, aktueller Stand, Erfolg ja oder nein).
Mich wundert es immer noch, dass in ein und derselben Stadt zwei gleichaltrige Kinder unterschiedlich behandelt werden: Das eine bekommt vom MDK sofort PS 2, das andere muss bis vors Gericht gehen wegen PS 1.
Also bis bald eure
Doris Gmach, Elternkreis diabetischer Kinder,
DDB, Bezirksverband Bayern e. V.
Andréestr. 12 a, 80634 München, Tel. 089-132591, Fax: 132592,
e-mail:d.gmach@link-m.de


Der verlorenste aller Tage ist der, an dem man nicht gelacht hat.
Nicolas Sébastien de Roch Chamfort
22.07.2000
Doris Gmach