Kündigung: am Ende nicht alles gut!

Viele Märchen beginnen mit dem Satz „Es war einmal...“ Unsere heutige Geschichte aus dem Leben könnte ein Märchen sein - ist aber eine Geschichte, die sich tatsächlich ereignete. Es ist eine Tatsachengeschichte, die zum einen mit Diabetes zu tun hat und bei der zum anderen ein Diabetiker die Hauptrolle spielt. Seien Sie gespannt auf das Märchen von Alfred Gastl aus Augsburg. Und lesen Sie bitte auch den Kommentar von Redaktionsmitglied Oliver Ebert.

Es war einmal ein Ingenieur, der in seinem beruflichen, auch in seinem privaten Leben immer neue Herausforderungen suchte und fand: Wieder einmal wurde mir trotz meines „hohen Alters“ von einer Firma eine interessante Aufgabe angeboten; dazu wurde extra und erstmals diese Stelle geschaffen. Der Schwerpunkt der Stabsstelle war dabei, „die Managementkompetenz“ in allen Standorten zu erhöhen. Ich gebe zu: eine nicht leichte Aufgabe, zudem ich den Schwerpunkt auf die soziale Kompetenz legte und es gleich am Anfang viele Gegner gab. Aber das reizte mich erst recht.

Unter sozialer Kompetenz versteht man u.a., auch in schwierigen Bereichen Führungsstärke zu zeigen, Mitarbeiter zu motivieren, einfach Vorbild zu sein. Meist ist es so: Wem diese soziale Kompetenz fehlt, der unterstützt diesen Aufbau auch nicht, weil dadurch meist die Schwächen zutage kommen.

Nach meiner Unternehmensanalyse, bei der u.a. diese fehlende soziale Kompetenz herauskam, galt es, den Vorständen und Geschäftsführern meine Ziele und Wege dorthin zu vermitteln und zu überzeugen - dann überstürzten sich die Ereignisse. Eine Umorganisation fand statt, ein Vorstandskarussell begann sich zu drehen: Vorstände gingen und kamen.

Die Ereignisse überstürzen sich

Dann wurde mein direkter Vorgesetzter entmachtet und in den Ruhestand versetzt. Damit war auch das Fundament meiner Stelle ins Wanken geraten. Jetzt kommt die Verbindung zu Diabetes:

Bei meiner Einstellung wurde ich, soweit ich mich erinnere, mündlich nicht nach meinem Diabetes gefragt. In dem Personalbogen wurde zwar die Frage gestellt - ich habe sie aber nicht beantwortet und wurde auch nachher nicht danach gefragt. Meinen Schwerbehindertenausweis hatte ich bei Vertragsunterzeichnung an das Versorgungsamt zurückgegeben, weil ich auch die Vorteile wie Zusatzurlaub usw. aufgrund des Arbeitsumfanges (10 - 12 Stunden pro Tag waren keine Seltenheit) nicht beanspruchen konnte. Ca. 6-7 Monate nach meiner Vertragsunterzeichnung sagte mir meine innere Stimme, es wäre vielleicht doch gut, diesen Schwerbehindertenausweis wieder zu beantragen. Das habe ich auch gemacht und habe zwar nicht den alten, aber einen neuen Ausweis vom Versorgungsamt erhalten. Und das war gut so, wie Sie gleich erfahren werden.

Kündigung und Klage folgten

Meine Arbeitsstelle wurde von der neuen Führungsriege aufgelöst, das heißt mir wurde gekündigt, und die Aufgabe wurde in die einzelnen Standorte verlegt. Nachdem meine bisherige Leistung gewürdigt und anerkannt war, wollte ich aber so mit mir nicht umspringen lassen: Ich klagte gegen diese Kündigung vor dem Arbeitsgericht München und zog auch meinen Schwerbehindertenausweis. Daraufhin kam der nächste Schlag: Mir wurde fristlos gekündigt; gegen diese fristlose Kündigung habe ich natürlich auch geklagt. Jetzt begannen die Mühlen des Gesetzes sich zu drehen.

Zunächst wurde nach ca. 3 Monaten eine mündliche Verhandlung vor dem Arbeitsgericht München anberaumt mit dem Ziel einer gütlichen Einigung. Nachdem mir bewußt wurde, daß unter diesen Bedingungen eine weitere Zusammenarbeit sinnlos ist, machte ich einen Vorschlag bezüglich gütlicher Trennung - die gegnerische Seite war zu keiner Einigung bereit. Daraufhin schaltete ich auf stur und hielt meine Klage aufrecht, untermauerte sie.

Erst nach weiteren 6 Monaten wurde der nächste Gerichtstermin anberaumt; dabei nannte ich die von der Gegenseite aufgeführten Zeugen auch als meine Zeugen, wobei es hier in der Hauptsache darum ging, ob ich bei dem Einstellungsgespräch eine Falschaussage gemacht hatte, d.h. meine Schwerbehinderung verschwiegen hatte. Tatsache war: Ich wurde nicht danach gefragt, machte also auch keine Angabe.

In allen Punkten recht bekommen

Die Gerichtsverhandlung war auch für mich richtig spannend und von großer Tragweite. Die Zeugenaussagen lagen schriftlich vor, und jede Seite brachte nochmals ihre Argumente. Mein Anwalt sah es zwar nicht so gerne, daß ich das Wort ergriff und glaubhaft den Tatbestand vortrug. Nachdem auch jetzt die Gegenseite mein angepaßtes Angebot ablehnte, verkündete der Richter mit seinen zwei Beisitzern (je Arbeitgeber- und -nehmerseite) den Urteilstermin. Mit einem guten Gefühl im Bauch verließ ich den Gerichtssaal - und ließ es mir später nicht nehmen, bei der Urteilsverkündung - (ich war der einzige) dabei zu sein: Meiner Klage wurde in allen Punkten recht gegeben (Arbeitsgericht München, Geschäftszeichen: 21 Ca 10357/01); das bedeutete unter anderem, daß ich weiterhin in ungekündigter Stellung bei der Firma war und bei einer Kündigung auch das Integrationsamt in München eingebunden werden mußte.

Ich kann Ihnen sagen: Es war ein tolles Gefühl - obwohl mir klar war, daß eine weitere Zusammenarbeit jetzt undenkbar war; dies gab ich natürlich nicht zu verstehen, sondern blieb in Wartestellung: Plötzlich zeigte sich meine Firma auch zu einem Vergleich bereit. Aufgrund dieser Situation legte auch ich ein neues Angebot mit einem „Puffer“ auf den Tisch...Inzwischen brannte der Gegenseite, aufgrund des Termindrucks, also von Fristen, die Zeit unter den Nägeln. Aber auch ich wollte eine klare Situation haben. Laut Arbeitsamt war eine Abfindungssumme nur dann frei, wenn die Trennung über eine ordentliche fristgerechte Arbeitgeber-Kündigung ablief. Also folgte recht bald ein nächster Termin.

Wie im richtigen Märchen kann ich heute sagen: Ende gut, alles gut. Ende des Jahres schied ich aus der Firma aus und kann mit meiner Schwerbehinderung mit 60 Jahren in den verdienten Ruhestand gehen... oder noch einmal etwas ganz anderes anpacken, wer weiß?

A. Gastl

Kommentar

Machen Sie keine Fehler!

Wir haben uns lange überlegt, ob wir diesen Artikel drucken sollen - sehr hoch ist die Gefahr, daß viele Menschen hieraus übertriebene Hoffnungen ableiten oder die eigene Position fehleinschätzen. Auch ist klar, daß dieser Beitrag Wasser auf die Mühlen derjenigen Arbeitgeber sein wird, die Vorbehalte gegenüber Schwerbehinderten haben und nach dessen Lektüre sicherlich kaum die Behindertenquote in ihrem Betrieb erhöhen wollen.

Andererseits macht der Artikel auch Mut und gibt manchem Betroffenen hoffentlich auch die Kraft, mit der Situation eines drohenden Arbeitsplatzverlustes etwas besser umgehen zu können. Alfred Gastl hat hier offensichtlich gut taktiert und wohl auch alles richtig gemacht - dennoch betrifft seine Schilderung nur seinen persönlichen Einzelfall; in anderen Fällen mag es womöglich ganz anders ausgehen.

Wir müssen daher einige Dinge klar machen: Der Schwerbehindertenstatus gibt in der Tat einen deutlich erhöhten Kündigungsschutz, d.h. die zuständige Integrationsbehörde muß einer Kündigung zustimmen. Dennoch zeigt die Praxis, daß eine solche Zustimmung in vielen Fällen ohne größere Bedenken erteilt wird - diese Hürde ist also mitunter schnell überwunden und beileibe kein Garant für eine Stellung auf Lebenszeit.

Und auch die Sache mit der Abfindung hat gewisse Haken: Sicherlich wird man als Schwerbehinderter - optimale Vertretung durch einen Anwalt vorausgesetzt - meist eine höhere Abfindung erstreiten können als nichtbehinderte Kollegen. Dies bringt aber dann nichts, wenn der Betrieb in Konkurs gegangen ist und solche Zahlungen dann gar nicht leisten kann: Bei der folgenden Arbeitssuche wird sich der Schwerbehindertenstatus dann in vielen Fällen als Hindernis erweisen.

Wichtig ist, keine Fehler zu machen und vor allem keinen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, ohne sich vorher von einem Anwalt beraten haben zu lassen - es drohen erhebliche Einbußen beim Arbeitslosengeld und möglicherweise auch steuerliche Nachteile.

Und schließlich: Leider ist auch Mobbing ein zunehmend aktuelles Thema. Man braucht sicherlich starke Nerven, um nach einer erfolgreich abgewehrten Kündigung weiterhin in einem Betrieb arbeiten zu können. Arbeitgeber haben durchaus Möglichkeiten, einem Arbeitnehmer das Leben auf mehr oder weniger subtile Weise schwer zu machen: sei es die für einige Zeit unterbliebene Lohnzahlung, die im Gerichtsverfahren dann selbstverständlich auf ein Versehen der Buchhaltung geschoben wird, sei es die Verweigerung von Urlaubsanträgen oder dauernde Abmahnungen und Kündigungen wegen Nichtigkeiten. In allen Fällen kann der Betroffene zwar möglicherweise vor Gericht sein Recht erstreiten, doch dies kostet jedes Mal Zeit, Nerven und auch recht viel Geld - sofern man keine Rechtsschutzversicherung hat.

Und es bringt auf Dauer auch nichts, wenn man als Gegenreaktion häufig krank wird: denn dann droht irgendwann aus diesem Grund eine Kündigung, vor der möglicherweise auch die Schwerbehinderung nicht mehr schützt.

Rechtsanwalt Oliver Ebert

Mit freundlicher Genehmigung von

03.02.2004
A. Gastl/Oliver Ebert
Diabetes-Journal Heft 2, 2004, Seite: 67