Auch Arbeitslose profitieren
Ein arbeitsloser Behinderter hat eine Frage zum Schwerbehindertengesetz.
Ich habe jetzt schon einiges zu den rechtlichen Vorteilen und auch den möglichen Problemen einer Schwerbehinderung gelesen. Ich bin aber arbeitslos und habe kein Einkommen – daher kann ich mit dem Ausweis nur wenig anfangen. Oder was bringt mir die Schwerbehinderung?
Peter F., München
In der Tat können Arbeitslose von dem mit einer Schwerbehinderung verbundenen erhöhten Kündigungsschutz, dem zusätzlichen Urlaubsanspruch von bis zu 5 Tagen sowie dem Steuerfreibetrag leider nicht profitieren. Sofern Sie – abhängig vom Grad und der Art der Behinderung – auch ein „Merkzeichen“ erhalten haben, so kommen zusätzliche Rechte und Nachteilsausgleiche in Betracht:
Mit Merkzeichen „B“ (= ständige Begleitung erforderlich“) könnten Sie z.B. auf innerdeutschen Bus- und Bahnstrecken sowie im innerdeutschen Flugverkehr kostenlos eine Begleitperson mitnehmen; bei Besuchen von öffentlichen Veranstaltungen oder Einrichtungen zahlt entweder der Behinderte einen ermäßigten Eintrittspreis oder aber die Begleitperson zahlt weniger oder gar nichts
Mit Merkzeichen „G“ (= gehbehindert, in der Bewegungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt) können neben steuerlichen Vergünstigungen auch Freifahrten im öffentlichen Nahverkehr in Anspruch genommen werden.
Mit dem Merkmal „H“ (= hilflos) gibt es u.a. Freifahrten im öffentlichen Nahverkehr, Kfz-Steuerbefreiung, wenn das Fahrzeug auf den Behinderten zugelassen ist, sowie Befreiung von der Zahlung der Hundesteuer.
Unabhängig von einem Merkzeichen werden aber bei vielen öffentlichen Veranstaltungen (Theater, Museum, Oper) sowie Verkehrslinien für Schwerbehinderte ermäßigte Preise eingeräumt – meist können Sie hier bis zu 50 Prozent der Kosten sparen.
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