Chroniker: Nachweis unnötig

Diabetiker müssen Dauerbehandlung nun nicht mehr jährlich nachweisen – brauchen aber trotzdem weniger für Medikamente zuzahlen!

Chronisch kranke Menschen, bei denen eine Verbesserung der Krankheitssituation nicht zu erwarten ist und die in einer Dauerbehandlung sind, müssen seit diesem Jahr nicht mehr jährlich aufs neue einen ärztlichen Nachweis über ihre schwerwiegende chronische Erkrankung vorlegen. Allerdings haben die Krankenkassen weiterhin die Möglichkeit, in Zweifelsfällen einen erneuten Nachweis zu verlangen.

Bisher mußten chronisch Kranke jährlich mit einer ärztlichen Bescheinigung nachweisen, daß sie in Dauerbehandlung sind. Sie mußten dann nur 1 Prozent ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen an Zuzahlungen leisten. Die Belastungsgrenze für nicht chronisch kranke Menschen liegt bei 2 Prozent.

Zu den chronischen Krankheiten, die eine Dauerbehandlung erfordern, gehören u. a. Diabetes, Asthma und koronare Herzkrankheit. Um die bisherige Regelung zu entbürokratisieren und insbesondere Pflegebedürftige der Stufen 2 und 3 spürbar zu entlasten, hat der Gesetzgeber zum 1.1.2005 die Vereinfachung beschlossen.

Mit freundlicher Genehmigung von

23.05.2005
RA Oliver Ebert
Diabetes-Journal, Heft 4, 2005, Seite: 38