Diabetes und Bewerbung - Tips für die Jobsuche

In der schwierigen Arbeitsmarktlage haben auch viele Diabetiker Probleme - ja, aufgrund der Erkrankung ist es meist noch schwerer, eine (neue) Stelle zu finden. Oft bestehen seitens der Arbeitgeber große Vorurteile, und auch viele Betroffene stellen sich in eher ungünstigem Licht dar. Wir sagen, worauf es ankommt.

Für Diabetiker scheint die Stellensuche meist doppelt schwer: Neben der schwierigen Arbeitsmarktlage haben sie oftmals mit Vorurteilen aufgrund ihrer Krankheit zu kämpfen. Auch besteht oft eine erhebliche Unsicherheit, ob die Krankheit dem Arbeitgeber offenbart werden muß oder ob möglicherweise sonstige Einschränkungen bestehen. Auch eine festgestellte Schwerbehinderung kann einerseits vorteilhaft sein – in vielen Fällen sich aber als Bumerang bei der Jobsuche erweisen. Dennoch sind manche der im Zusammenhang mit dem Diabetes stehende Probleme bei der Jobsuche hausgemacht.

Falsche Vorstellung

Vor allem jugendliche Bewerber, die möglicherweise erst am Anfang ihres Berufslebens stehen, sowie ältere Betroffene sollten bei der Stellensuche auf jeden Fall daran denken, daß die Diabetes-Erkrankung nicht angegeben werden muß. In vielen Fällen empfiehlt es sich auch nicht, hier allzu offen darüber zu sprechen: Leider ist der Diabetes nämlich durch einschlägige und mitunter tendenziöse Berichterstattung in den Medien verzerrt dargestellt. Viele Nichtbetroffene glauben allen Ernstes, daß Diabetiker immer am Rande der Lebensgefahr stehen und quasi nicht „unbeaufsichtigt“ sein dürfen. Sie als Diabetes-Journal-Leser wissen, daß dem natürlich nicht so ist – aber gehen Sie nicht davon aus, daß dies auch der eventuelle Arbeitgeber weiß.

Diabetes nicht angeben

Sagen Sie nichts über Ihre Diabetes-Erkrankung, auch wenn es Ihnen auf der Zunge liegt. Der Arbeitgeber darf allenfalls fragen, ob Sie an einer ansteckenden Krankheit leiden. Sie sind aber nicht verpflichtet, Diabetes mitzuteilen.

Also: Auch wenn der Arbeitgeber Sie nach chronischen Krankheiten wie Diabetes fragt: Sie müssen hier nicht wahrheitsgemäßantworten! Menschen, bei denen von Amts wegen ein Grad der Behinderung (GdB) in Höhe von mindestens 50 festgestellt wurde, gelten gemäß § 2 SGB IX als schwerbehindert. Gerade insulinpflichtige Diabetiker haben grundsätzlich gute Chancen, als schwerbehindert anerkannt zu werden und genießen dann u.a. einen erhöhten Kündigungsschutz, steuerliche Vergünstigungen und zusätzliche Urlaubstage (siehe Heft 5/2005).

Für die Stellensuche ist eine Schwerbehinderung jedoch eher hinderlich: Nach bisheriger Rechtsprechung ist der Arbeitgeber nämlich berechtigt, nach einer Schwerbehinderung zu fragen – hierauf mußte bislang auch wahrheitsgemäß geantwortet werden.

Wurde die Schwerbehinderung wahrheitswidrigverschwiegen, so konnte der Arbeitgeber grundsätzlich den Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten und das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung und oft ohne Abfindung beenden. Angesichts der kommenden gesetzlichen Antidiskriminierungsregelungen – welche eine Benachteiligung von Kranken und Behinderten verbieten – dürfte diese Rechtsprechung aber künftig nicht mehr weiter aufrechterhalten werden. Es ist daher zu erwarten, daß eine Frage nach der Schwerbehinderung in allernächster Zukunft wohl nicht mehr erlaubt sein wird – mit der Konsequenz, daß Sie auf eine solche Frage dann auch die Unwahrheit sagen dürften.

Auch wenn die Rechtslage also derzeit etwas unklar ist, empfehle ich Ihnen trotzdem, das Risiko auf sich zu nehmen und gegebenenfalls die Unwahrheit zu sagen: Im schlimmsten Fall ist der Arbeitsplatz zwar weg – aber bei wahrheitsgemäßer Angabe der Schwerbehinderung hätten Sie diesen womöglich erst gar nicht erhalten. Abgesehen davon: Wenn der Arbeitgeber eine arglistige Täuschung behauptet, dann gibt er damit gleichzeitig zu, daß er Sie nicht eingestellt hätte, wenn ihm die Schwerbehinderung bekannt gewesen wäre. Dies ist aber eine Diskriminierung Behinderter, bei welcher der Arbeitgeber zumindest schadenersatzpflichtig ist.

Schwerbehinderte bevorzugt?

Nein Die Realität zeigt leider, daß Schwerbehinderte meist – trotz gleicher oder sogar besserer Eignung – eben gerade nicht eingestellt werden. Anders kann dies allerdings beim öffentlichen Dienst oder manchen Großbetrieben sein, die aus sozialen Gründen – oder aber zur Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Schwerbehindertenquote – eine gewisse Anzahl Schwerbehinderter einstellen.

Andererseits kann es aber für den Arbeitgeber sinnvoll und vorteilhaft sein, einen Schwerbehinderten einzustellen: Er kann nämlich gezielte finanzielle Förderungen für Arbeitshilfen, Personalkosten und Qualifizierung/Betreuung der betroffenen Mitarbeiter erhalten. Hierzu zählen die Lohnunterstützungszahlung sowie entsprechende Hilfen bei der Ausgestaltung des Betriebes. Weiterhin erhält der Betrieb Fördermittel und kann entsprechende Unterstützung der jeweiligen Integrationsbehörden anfordern.

Vorteile für Betriebe

a) Für die Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen stellt der Staat gezielte finanzielle Hilfen bereit. Diese sollen dazu beitragen, die Betriebe zu entlasten und die Integration sicherzustellen. Zuständig ist hier die Agentur für Arbeit, die angehalten ist, für eine professionelle und unbürokratische Abwicklung zu sorgen. Für notwendige technische Arbeitshilfen und eine erforderliche behinderungsgerechte Ausstattung des Ausbildungs-/Arbeitsplatzes kann der Arbeitgeber einen finanziellen Zuschuß erhalten. Außergewöhnliche Belastungen, die mit der Beschäftigung besonders betroffener schwerbehinderter Menschen verbunden sind, werden ebenfalls finanziell ausgeglichen; Ansprechpartner hier ist das zuständige Integrationsamt.

b) Neben den Förderungen für die Ausstattung des Arbeitsplatzes kann der Arbeitgeber auch „Eingliederungszuschüsse“ erhalten, d. h. Zuschüsse zu den Lohnkosten bei Einarbeitung, bei erschwerter Arbeitsvermittlung und für ältere Arbeitnehmer. Für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen ist eine spezifische Förderung vorgesehen. Die Zuschüsse können bis zu 70 Prozent des Arbeitslohns betragen, einschließlich des Gesamtsozialversicherungsbeitrages des Arbeitgebers, sind aber auf maximal drei Jahre begrenzt.

Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung werden gezahlt, wenn die betriebliche Aus- und Weiterbildung aus behinderungsbedingten Gründen ansonsten nicht zu erreichen ist. Die Zuschüsse betragen bis zu 80 (in Ausnahmefällen bis zu 100) Prozent der monatlichen Ausbildungsvergütung einschließlich des Gesamtsozialversicherungsbeitrages des Arbeitgebers. Und auch die Einstellung eines Schwerbehinderten auf Probe kann sich für den Arbeitgeber fast risikolos gestalten: Zuschüsse für eine befristete Probebeschäftigung sind möglich, wenn sich dadurch die Chancen des Bewerbers für eine dauerhafte Beschäftigung verbessern. Sie werden bis zur vollen Höhe der Kosten und für die Dauer von drei Monaten übernommen.

Nicht in Vordergrund stellen

Auch wenn Sie entschieden haben, Ihrem potentiellen Arbeitgeber von der Schwerbehinderung oder vom Diabetes zu berichten: Halten Sie sich hierbei in eigenem Interesse etwas zurück. Es ist selbstverständlich, daß im Bewerbungsgespräch nicht berichtet werden sollte, wie dramatisch die letzte Hypo war und mit wieviel Glück ein Verkehrsunfall vermieden werden konnte.

Schwerbehinderte sollten natürlich nicht gleich im Vorstellungsgespräch auf ihre damit verbundenen Rechte pochen: In einem mir bekannten Fall war ein Unternehmen explizit auf der Suche nach einem Diabetiker. Eine Bewerberin, die an sich alle Voraussetzungen mitbrachte, vergab ihre Chance: Bei der Vorstellung legte sie unvermittelt und ungefragt den Schwerbehindertenausweis auf den Tisch und begann, über ihr zustehende Vergünstigungen zu sprechen. Es ist nachvollziehbar, daß der Arbeitgeber – bei aller Überzeugung von den fachlichen Fähigkeiten der Bewerberin – sich letztlich für jemanden anderen entschieden hat...

Die Bundesagentur für Arbeit hat u. a. den gesetzlichen Auftrag, Arbeitsplätze zu vermitteln; daneben gibt es zwischenzeitlich viele private Arbeitsvermittler und Zeitarbeitsfirmen. Gerade letztere sind oft ein gutes Sprungbrett in einen festen Arbeitsplatz: Nicht selten werden Zeitarbeitskräfte direkt von den entleihenden Unternehmen übernommen. Auch private Vermittler sind häufig engagiert bei der Arbeitsvermittlung, da sie bei erfolgreicher Vermittlung vom Staat nicht unattraktive Provisionen erhalten.

Nutzen Sie das Internet

Neben den klassischen Wegen ist die Stellensuche über das Internet zeitgemäß. Es gibt viele Portale, auf denen Jobsuchende ihre Lebensläufe einstellen können und wo computergestützt dann speziell nach den Fähigkeiten und Anforderungen gefiltert wird. Wer flexibel und mobil ist, kann so möglicherweise einen potentiellen Arbeitgeber finden, dessen Jobangebot bei einer nur regionalen Suche nicht bekannt würde. Und: Gerade für manche Unternehmen im Gesundheitsbereich sind Diabetiker als Mitarbeiter nicht uninteressant. Solche Angebote findet man natürlich eher im Internet als über regionale Vermittlung. Manche größere Unternehmen bestehen heute auf einer Online-Bewerbung bzw. wollen, daß Sie per E-Mail Ihre Unterlagen senden.

E-Mail-Bewerbung?

Ich empfehle, immer zusätzlich noch eine „klassische Bewerbung“ in Papierform einzureichen: Häufig ist es nämlich leider so, daß elektronische Bewerbungen anhand bestimmter Kriterien vom Computer automatisch gefiltert werden. Im ungünstigen Fall wird Ihre Bewerbung daher aufgrund bestimmter Kriterien bereits automatisch aussortiert, ohne daß ein Sachbearbeiter sich diese auch nur angeschaut hätte. Bei einer schriftlichen Bewerbung ist die Wahrscheinlichkeit etwas höher, daß zumindest ein Blick auf Ihre Unterlagen geworfen wird ..

Ganz wichtig: ordentliche Bewerbungsunterlagen

Ihre Bewerbungsunterlagen sind Ihre Visitenkarte: Hiervon hängt es zum Großteil ab, ob Sie die Chance zu einem Vorstellungsgespräch erhalten. Es ist daher ganz klar: Die Unterlagen sollten fehlerfrei, vollständig und ordentlich sein! Versetzen Sie sich in die Lage des Personalsachbearbeiters: Wenn Sie eine Bewerbungsmappe vor sich hätten, die schmutzig oder womöglich blutverfleckt ist: Diese würden auch Sie nur mit spitzen Fingern anfassen – und sofort weglegen! Selbst bei Jobs, bei denen es auf sprachliche Fähigkeiten nicht vorrangig ankommt: Eine Bewerbung, die vor Fehlern strotzt, wirft kein gutes Licht auf den Bewerber. Wenn Sie sprachlich nicht sicher sind, dann lassen Sie Ihre Unterlagen von jemandem querlesen. Sofern Sie Ihr Anschreiben nicht selbst fertigen, sondern eine Textvorlage – z. B. aus einem Buch – übernehmen wollen: Achten Sie darauf, daß Sie den Text korrekt und fehlerfrei abschreiben! Für Frauen gilt: Fotos, auf denen man grell geschminkt ist oder der Bildausschnitt auf das Dekolleté fokussiert, sind selten hilfreich bei der Jobsuche.

Schwerbehindertenbeauftragten fragen

Größere Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, einen Schwerbehindertenvertreter zu benennen. Dieser kümmert sich um die Belange der Schwerbehinderten im Betrieb. Diabetiker, bei denen eine Schwerbehinderung festgestellt wurde, könnten sich diese Personen als potentielle Ansprechpartner und „Verbündete“ bei der Stellensuche zunutze machen: Versuchen Sie im Vorfeld Kontakt mit dem Schwerbehindertenbeauftragten des potentiellen Arbeitgebers aufzunehmen und dort auszuloten, wie behindertenfreundlich das Unternehmen sich zeigt. Vielleicht besteht auch die Möglichkeit, daß Sie von dem Schwerbehindertenvertreter wertvolle Tips und Informationen für eine erfolgreiche Bewerbung bei diesem Unternehmen erhalten? In manchen Fällen konnte der Schwerbehindertenvertreter bereits direkt auf einige offene Stellen im Unternehmen verweisen – für einen solchen Zufall braucht man zugegebenermaßen außerordentlich viel Glück. Viel Erfolg!

Tips:
www.arbeitsagentur.de
www.jobs-ohne-barierren.de
www.vdk.de
www.monster.de
www.jobscout24.de

Mit freundlicher Genehmigung von

02.11.2005
RA Oliver Ebert
Diabetes-Journal, Heft 11, 2005, Seite: 58-63