Gesundheits-Checks für Diabetiker?

EU-Führerschein: beschlossen  

Die Verkehrsminister der EU haben sich am 26.3.2006 auf die Einführung eines einheitlichen EU-Führerscheins geeinigt; mit der erforderlichen Bestätigung dieses Beschlusses durch das EU-Parlament ist zu rechnen. Viele Diabetiker sind nun besorgt, daß sie womöglich in Zukunft mit Schwierigkeiten oder Gesundheits-Checks rechnen müssen. Wir sagen Ihnen, was der EU-Führerschein an Änderungen mit sich bringt und warum solche Bedenken eher nicht berechtigt sind.  

Innerhalb der EU sind bislang die Voraussetzungen zum Erwerb der Fahrerlaubnis unterschiedlich geregelt; vor allem in manchen osteuropäischen Ländern werden deutlich geringe Anforderungen an den Führerscheinbewerber gestellt als in Deutschland. Dies hat dazu geführt, daß Personen, die hier – beispielsweise nach einer Trunkenheitsfahrt – den Führerschein abgeben mußten, dann im europäischen Ausland wieder relativ einfach, ohne die hierzulande vorgeschriebene medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU), eine neue Fahrerlaubnis erwerben konnten.

Zahlreiche Anbieter offerieren daher für knapp 1400 EUR die Möglichkeit, beispielsweise in Wochenendkursen in Polen oder Tschechien den Führerschein zu machen – dies führte dazu, daß viele Fahrer auf den Straßen unterwegs sind, die in Deutschland aufgrund ihrer gesundheitlichen oder psychischen Probleme eigentlich kaum mehr (so schnell) wieder eine Fahrerlaubnis erhalten hätten.

Kein Schlupfloch mehr

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 29.4.2004, Aktenzeichen: C-476 /01) muß die in einem anderen EU-Land regulär erworbene Fahrerlaubnis von allen anderen Mitgliedsstaaten anerkannt werden:

Bislang hatten die deutschen Behörden daher kaum effektive Möglichkeiten, um diese im Ausland „erschlichenen“ Führerscheine einziehen zu können. Nach Inkrafttreten der neuen EU-Richtlinie zum EU-Führerschein wird dieses Schlupfloch nun geschlossen sein, denn dort heißt es:

„Ein Mitgliedstaat lehnt die Anerkennung der Gültigkeit eines Führerscheins ab, der von einem anderen Mitgliedstaat einer Person ausgestellt wurde, deren Führerschein in seinem Hoheitsgebiet entzogen ist.“

Vereinheitlichung dringend notwendig

In der EU gibt es derzeit mehr als 110 verschiedene Führerschein-Formulare: Angefangen beim alten grauen „Lappen“ bis hin zur neuen Führerscheinkarte sind allein in Deutschland sechs verschiedene Ausweistypen in Verwendung.

Bei Kontrollen im Ausland konnte dies vielmals zu lästigen Nachfragen und Zeitverzögerungen führen; auch haben veraltete Lichtbilder oftmals zu Problemen bei Polizeikontrollen geführt. Schließlich waren vor allem die älteren Ausweistypen alles andere als fälschungssicher.

Der neue EU-Führerschein bringt hier eine Vereinheitlichung; durch die künftig einheitlichen Dokumente und die verbesserten Sicherheitsmerkmale werden auch Führerscheinfälschungen deutlich erschwert.

Der neue EU-Führerschein wird nur noch jeweils 15 Jahre gültig sein und muß dann verlängert werden. In anderen EU-Ländern ist die Verlängerung alle 10 Jahre vorgeschrieben.

Führerschein: Verlängerung ohne Gesundheitsprüfung!

Ursprünglich war für die Verlängerung auch eine Gesundheitsprüfung bzw. sogar eine neue Fahrprüfung vorgesehen – dies wurde dann aber auf Druck der deutschen Bundesregierung doch verhindert: Nun soll für eine Verlängerung lediglich ein neues Lichtbild erforderlich sein.

Für Auto- und Motorradfahrer werden also keine Prüfungen oder Gesundheits-Checks fällig. Anderes gilt aber für LKW- und Busfahrer: Die EU-Führerscheine für diese Fahrerlaubnisklassen werden künftig auf fünf Jahre befristet sein; bei einer Verlängerung wird eine Gesundheitsuntersuchung notwendig.

Was ändert sich außerdem? Mit Inkrafttreten der Richtlinie wird von Fahrlehrern nun EU-weit eine Mindestqualifikation gefordert werden.

Neu eingeführt wird auch ein EU-weiter Mopedführerschein. Änderungen ergeben sich schließlich auch beim zweistufigen Motorradführerschein: Die PS-Begrenzung in der ersten Stufe

Ab wann gelten die neuen Regelungen?

Die Führerschein-Richtlinie soll innerhalb von 2 Jahren in Kraft treten; die EU-Mitgliedstaaten haben dann noch weitere 4 Jahre Zeit, diese in nationales Recht umzusetzen. Anschließend ist eine Übergangsfrist von 20 Jahren vorgesehen, in der die jetzigen Führerscheine weiter gültig sind.

Unter Berücksichtigung der noch ausstehenden Beratungen im EU-Parlament und der dann erforderlichen Umsetzungsfristen werden die neuen EU-Führerscheine also voraussichtlich erstmals ab 2012 ausgegeben. Vorhandene Führerscheine müssen daher frühestens in knapp 26 Jahren zwingend umgetauscht werden.

Fazit

Zusammenfassend betrachtet bringen die neuen Regelungen für Diabetiker oder andere chronisch Kranke in den meisten Fällen keine Einschränkungen mit sich.

Für PKW- und Motorradfahrer ergeben sich keine Änderungen – abgesehen vom Umtausch des Ausweisdokuments in eher ferner Zukunft.

Bei LKW- und Busfahrern könnte die künftig im Abstand von 5 Jahren anstehende Gesundheitsprüfung vielleicht problematisch werden, allerdings muß dort auch nur derjenige mit Schwierigkeiten rechnen, dessen Kraftfahreignung aus medizinischer Sicht im Zweifel steht.

Mit freundlicher Genehmigung von

02.05.2006
RA Oliver Ebert
Diabetes-Journal Heft 5, 2006, Seite 62-63