Homepages im Internet
was es zu beachten gilt!
In den Medien ist nun immer mehr zu lesen, daß es mitunter zu juristischen Problemen kommt und selbst Betreiber privater Seiten in diesen Fällen mit hohen Anwaltsforderungen konfrontiert werden. Leider wird nämlich oftmals vergessen, daß das Internet beileibe kein rechtsfreier Raum ist, sondern die bestehenden Gesetze selbstverständlich auch hier gelten – und das hat oft erhebliche finanzielle Folgen.
Nachfolgend lesen Sie, worauf Sie bei der Gestaltung Ihrer „Homepage“ unbedingt achten sollten, um juristischen Problemen aus dem Weg zu gehen – ob privat, für den Verein oder für die Selbsthilfegruppe.
Das Impressum: Anbieterkennzeichnung
Grundsätzlich sieht der Gesetzgeber vor, daß bei Internetseiten und Pressepublikationen eine Anbieterkennzeichnung zu erfolgen hat: Das heißt es soll erkennbar sein, welche Person tatsächlich hinter einem Internetangebot steckt und hierfür verantwortlich gemacht werden kann.
In einem „Impressum“, das einfach und direkt vom kompletten Internetauftritt aus zugänglich sein muß, sind der ausgeschriebene Vor- und Zuname des Betreibers sowie dessen Anschrift anzugeben; ebenso in der Regel eine Telefonnummer bzw. E-Mail-Adresse. Es muß klar ersichtlich sein, wer tatsächlich für den Inhalt des Internetauftritts verantwortlich zeichnet und im Zweifel gerichtlich belangt werden muß.
Ausschließlich private Internetseiten ohne jeglichen wirtschaftlichen Hintergrund – beispielsweise eine bloße Selbstdarstellung mit Werdegang und Hobbies – sind von der Impressumspflicht zwar ausgenommen: Da aber die Grenze zur ausschließlich privaten Nutzung sehr schnell überschritten sein kann, ist auch hier grundsätzlich ein Impressum anzuraten, um möglichen Streitigkeiten von vornherein aus dem Weg zu gehen.
Geregelt ist die Impressumspflicht übrigens in § 5 Telemediengesetz bzw. in § 55 RStV (Rundfunkstaatsvertrag).
Jede Internetseite lebt von ihrem Inhalt. Hierzu gehören in der Regel natürlich Bilder und Texte. Bitte beachten Sie hierbei, daß Ihnen auch die entsprechenden Rechte an den verwendeten Materialien zustehen müssen bzw. daß Ihnen die Genehmigung erteilt wurde, diese auch verwenden zu dürfen.
„Zitat“: häufiger Irrglaube
Ein häufiger Irrglaube ist beispielsweise, daß komplette Passagen aus Büchern, Artikel aus Zeitschriften oder Grafiken und Abbildungen als „Zitat“ einfach verwendet werden dürften. Dem ist mitnichten so: Ohne vorherige Genehmigung des jeweiligen Verfassers/Urhebers ist allenfalls eine auszugsweise Wiedergabe und nur in geringfügigem Umfang erlaubt. Alles was über einige wenige Sätze eines Textes hinausgeht, überschreitet in der Regel bereits die Grenze des zulässigen Zitates.
Vorsicht bei Fotografien!
Bei Fotos stehen dem jeweiligen Fotografen umfassende Urheberrechte zu; ohne dessen Genehmigung darf ein Bild nicht genutzt werden. Gleiches gilt für Grafiken oder Fotomontagen. Stellen Sie daher unbedingt sicher, daß Sie den – tatsächlichen! – Fotografen bzw. Rechteinhaber um Erlaubnis fragen, bevor Sie eine Abbildung auf Ihrer Internetseite verwenden.
Gleiches gilt für Texte: Fragen Sie auf jeden Fall um Erlaubnis, wenn Sie einen Text ganz oder auszugsweise wiedergeben wollen, und vergessen Sie nicht, eine entsprechende Quellen- und Autorenangabe anzubringen. Wird Ihnen die entsprechende Genehmigung verweigert, dann dürfen Sie die Materialien nicht verwenden; Sie haben hierauf auch keinerlei Anspruch.
Neben dem Fotografen stehen aber auch den abgebildeten Personen Urheberrechte zu:
Alleiniges Recht am Bild
Geregelt ist dies in § 22 KUG (Kunsturhebergesetz), wonach jeder Mensch grundsätzlich das alleinige Recht hat, darüber zu bestimmen, ob bzw. unter welchen Umständen Abbildungen von ihm in die Öffentlichkeit gebracht werden. Eine Ausnahme gilt allenfalls dann, wenn eine Menschenmenge gezeigt wird oder Personen lediglich im Hintergrund, als „Beiwerk“ abgebildet sind.
Wenn Sie also selbst gemachte Fotos – beispielsweise von Ihren Selbsthilfegruppentreffen oder von Diabetikertagen – ins Netz stellen und hierauf einzelne Personen deutlich erkennbar abgebildet sind, so sollten Sie diese vorab um Genehmigung fragen! Hat ein Mitglied Ihrer Selbsthilfegruppe also etwas dagegen, daß sein Foto auf der Internetseite veröffentlicht wird bzw. er dort erkennbar ist, dann sollten Sie den Wunsch respektieren und das Bild entfernen oder zumindest die betreffende Person unkenntlich machen, beispielsweise mit einem „schwarzen Balken“.
Fremde Musik: genehmigt?
Neben den Fotos, Abbildungen und Texten darf die Internetseite auch nicht mit fremder Musik (zum Beispiel Klingeltöne) hinterlegt werden, solange hierfür keine entsprechende Genehmigung eingeräumt wurde. Erst recht darf auch keine Software ohne Genehmigung des Rechteinhabers zum Download angeboten werden; ebenso ist auch bereits der Verweis (Link) auf eine Seite mit Raubkopien potentiell strafbar.
Adreßangaben
Mit Vorsicht zu genießen sind auch Adreßangaben bzw. Mitgliederlisten: Bevor Sie Namen und Adressen ins Internet stellen, sollten Sie die betreffenden Personen vorher fragen, ob sie damit auch einverstanden sind.
Denken Sie immer daran, daß beispielsweise über Suchmaschinen (zum Beispiel über Google) möglicherweise recht schnell ein Zusammenhang zwischen einer Person und einer diabetesbezogenen Seite hergestellt werden kann. Dies kann gerade im Arbeitsleben teilweise fatale Folgen haben - zumal es mittlerweile üblich ist, daß vor der Einstellung eines Mitarbeiters grundsätzlich auch eine entsprechende Internetrecherche über diesen durchgeführt wird.
Genehmigung für Marken und Firmenlogos einholen
Der Schutz geschäftlicher Marken genießt sehr hohen Stellenwert und wird von den entsprechenden Rechteinhabern regelmäßig mit Nachdruck verfolgt. Sie sollten daher ohne ausdrückliche Genehmigung keine Firmenlogos oder markenrechtlich geschützte Zeichen auf Ihrer Seite anbringen.
Auch ist es keine sehr gute Idee, Firmennamen bzw. markenrechtlich geschützte Produktbezeichnungen (zum Beispiel von Insulinen) als Domain-Namen zu registrieren bzw. zu nutzen. Dies bedeutet meist erheblichen Ärger und auch erhebliche finanzielle Kosten; im Einzelfall kann dies sogar auch strafrechtlich verfolgt werden.
Gästebuch und Diskussionsforen
Wenn Sie auf Ihrer Internetseite ein Gästebuch oder ein Diskussionsforum bereitstellen, auf dem die Internetbesucher Einträge selber vornehmen können, dann sind Sie zunächst nicht dafür verantwortlich, wenn dort irgendwelche Rechtsverletzungen – beispielsweise Beleidigungen – begangen werden. Gemäß § 7 Telemediengesetz sind Anbieter von Internetseiten nämlich nicht verpflichtet, Gästebücher oder Disukssionsforen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Allerdings: Sie haften, sobald Sie von einem rechtswidrigen Beitrag Kenntnis erlangt haben (oder hiervon Kenntnis haben mußten) und nicht umgehend reagiert haben.
Nur 24 Stunden...
Wichtig: Die Gerichte sehen hier sehr kurze Reaktionsfristen vor und erwarten, daß rechtsverletzende Beiträge innerhalb von 24 Stunden beseitigt werden. Gerade für private Betreiber mag dies auf den ersten Blick hart und unzumutbar erscheinen, denn es muß auch beispielsweise im Urlaub sichergestellt sein, daß rechtswidrige Beiträge umgehend entfernt werden.
Andererseits ist aber auch der Schutz der Betroffenen zu beachten: Wird man beispielsweise in einem öffentlichen Forum böse beleidigt, verunglimpft oder werden womöglich persönliche Adreßdaten und Telefonnummern eingestellt, so kann man dem Betreffenden nicht zumuten, die Rechtsverletzung unverhältnismäßig lange fortdauern zu lassen.
Werbebanner als Risiko
Viele Anbieter von Speicherplatz im Internet („Webhoster“ oder „Webspace-Provider“) bieten an, Seiten sogar kostenlos oder zu stark ermäßigtem Preis ins Internet zu stellen. Als Gegenleistung wird meist verlangt, daß zufällig eingeblendete Werbung für Drittunternehmen zugelassen wird. Diese an sich sehr sinnvolle und auch für Privatpersonen recht attraktive Lösung birgt jedoch auch Risiken: Sobald auf einer Internetseite ein Werbebanner geschaltet wird, wird in der Regel der Bereich einer ausschließlich privaten Nutzung überschritten. Dies ist besonders fatal im Bereich des Marken- und Wettbewerbsrechts: Im Falle eines Rechtsstreits ist das Kostenrisiko dann immens.
Vorsicht bei Schmähkritik
Ein weiteres Risiko kann auch in von Ihnen selbst geschriebenen Texten und Beiträgen liegen:
Das Grundrecht der Meinungsäußerung ist sehr umfassend; grundsätzlich darf Sie niemand daran hindern, Ihre Meinung auch im Internet frei zu äußern. Allerdings stößt dies dort an die Grenzen, wo die Rechte anderer verletzt werden. Sie dürfen also andere Personen weder beleidigen noch verunglimpfen oder verleumden. Auch sollten Sie es tunlichst vermeiden, unwahre Behauptungen über Personen, Produkte, Ärzte, Firmen oder Anbieter zu verbreiten oder auf Ihrer Seite zu dulden: Eine „Schmähkritik“ wird von der Rechtsprechung regelmäßig als unzulässig angesehen und kann meist auch strafrechtlich verfolgt werden.
Folgen bei Rechtsverstößen
Wenn Sie gegen fremde Rechte verstoßen, so müssen Sie damit rechnen, daß der Betreffende einen Anwalt einschaltet. Sie werden dann im Wege einer „Abmahnung“ aufgefordert, den Rechtsverstoß zu beseitigen. Weiterhin müssen Sie grundsätzlich die hierfür entstandenen Anwaltskosten tragen sowie den entstandenen Schaden ersetzen – hier können dann schnell mehrere hundert Euro zusammenkommen.
Wenn Sie auf die Abmahnung nicht bzw. nicht richtig reagieren und es dann zu einem Rechtsstreit kommt, dann muß der Verlierer mit einem hohen Kostenrisiko von mehreren tausend Euro rechnen!