Argumentationsmuster
An das Sozialgericht...AZ:...
Rechtsstreit gegen die Pflegekasse bei der
Sehr geehrter Herr !
Ich möchte Ihnen für die mir zugesandte Information bezüglich der Urteile des Bundessozialgerichts vom 19.02.98 (B 3 P 5/97 R, B 3 P 3/97 R und B 3 P 11/97 R) danken.
Ihre Auffassung, daß die Klage kaum Aussicht auf Erfolg hat, teile ich nicht. Allerdings haben die Urteile des BSG Klarheit bei einigen Grundsatzfragen gebracht. Unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung möchte ich meine Klage dahingehend abändern, daß nicht mehr Pflegegeld für Pflegestufe II sondern lediglich für Pflegestufe I gefordert wird.
Wie Sie bereits im Schreiben vom 03.08.98 ausgeführt haben, wird der Vorgang der Nahrungszubereitung, einschließlich der Vorbereitungsmaßnahmen jetzt der hauswirtschaftlichen Versorgung zu geordnet. In der beigefügten aktualisierten Aufstellung über den zeitlichen Aufwand habe ich dies berücksichtigt.
Die Versorgung mit Medikamenten d.h. das Spritzen von Insulin bzw. Urin- und Blutzuckertests zählen laut BSG auch nicht in den Bereich der Grundpflege. Wobei das BSG das Spritzen von Insulin als selbständige Maßnahme der Behandlungspflege ansieht und die Blut- und Urinzuckertests als Vorbereitungshandlungen allenfalls dem Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung zuordnet. Ich kann diese Auffassung zwar nicht teilen, da wie bereits ausgeführt eine Nahrungsaufnahme ohne diese Handlungen gar nicht möglich ist, habe diese Auffassung des BSG aber in der nachstehenden Zeitaufstellung berücksichtigt. Die betroffenen Zeiten wurden ausgeklammert bzw. der hauswirtschaftlichen Versorgung zugeordnet. Dem Bereich der Grundpflege fallen jedoch immer noch Handlungen in den Bereichen Mobilität, Hilfe bei der Körperpflege und Nahrungsaufnahme zu.
Grundlegender Unterschied zum Fall der dem Urteil des BSG zu B 3 P 11/97 R zugrundeliegt, ist das Alter des Klägers. Im dort verhandelten Fall war der Kläger bei Antragsstellung 14 Jahre und somit durchaus in der Lage ohne Beaufsichtigung seine Nahrung aufzunehmen, da man davon ausgehen kann das ein 14-jähriger die Notwendigkeit der Aufnahme einer vorher berechneten Nahrungsmenge versteht. Eine Beaufsichtigung und Anleitung, sowie Erklärungen und Besprechungen bezüglich der Nahrungsaufnahme sind nicht mehr oder nur in wesentlich geringerem Maße notwendig.
N.N. war bei Antragstellung 5 Jahre alt und wird am 01.09.98 7 Jahre.
Bei ihm ergeben sich völlig andere Zeiten bei Überwachung und Aufforderung bei der Nahrungsaufnahme. Auch sind bei N.N., um ihm später ein eigenständiges Leben zu ermöglichen, tägliche Besprechungen und Erklärungen bezüglich seiner Nahrungsaufnahme notwendig. Das BSG läßt erkennen, daß eben diese Zeiten der Anleitung und Beaufsichtigung anzurechnen wären, wenn sie entsprechend dargelegt und auf Grund des Alters des Klägers schlüssig wären.
Es geht hier nicht um generelle Zeiten für Betreuung und Beaufsichtigung - diese können nach dem BSG nicht als anspruchsbegründender Pfllegebedarf gewertet werden - sondern um verrichtungsbezogene Zeiten (Nahrungsaufnahme).
Diesbezüglich möchte ich auf die Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft für pädiatrische Diabetologie, in der mehr als 250 Kinderärztinnen und Kinderärzte zusammenarbeiten, und die sowohl der Deutschen Gesellschaft für Kinderheilkunde als auch der Deutschen-Diabetes-Gesellschaft angegliedert ist verweisen. Demnach übersteigt der zeitliche Aufwand für die Pflegetätigkeit bezüglich der Nahrungszubereitung und -aufnahme deutlich 90 Minuten pro Tag. Beim Zeitaufwand für Pflege zur Mobilität geht man bei jüngeren Kindern durchschnittlich von 30-60 Minuten pro Tag aus. Auch in dieser Stellungnahme wird erkannt, daß bei älteren Kindern bzw. Jugendlichen kein solcher Pflegebedarf mehr besteht. Als Grenze, die jedoch individuell bestimmt werden muß, wird etwa das 12. Lebensjahr angegeben. (Diese Feststellungen der Deutschen Diabetes Gesellschaft sind nachzulesen im Heft 4/97 "Diabetologie Informationen").
Im folgenden die aktualisierte Tabelle bezüglich des Zeitaufwands zur Pflege bei dem jetzt bald 7-jährigen N.N. Ich führe zur Zeit auch ein Diabetes Tagebuch, das Grundlage der Tabelle ist. Pflegezeitaufstellung
- Grundpflege
- Nahrungsaufnahme
- Überwachung und Anleitung, Aufforderung während des Frühstücks 20 min.
- Besprechung bzgl. Essen im Kindergarten(Zwischenmahlzeit,Getränke) 5 Min.
- Überwachung und Anleitung, Aufforderung während des Mittagessens 20 Min.
- Besprechung der Nachmittagsmahlzeit, die ohne Überwachung ablaufen soll, um N.N. langsam zur eigenständigen, eigenverantwortlichen Nahrungsaufnahme hin zu erziehen. 10 Min.
- Überwachung und Anleitung, Aufforderung beim Abendessen 20 Min.
- Mobilität
- Alle 14 Tage Besuch beim Kinderarzt (umgerechnet pro Tag) 5 Min.
- Alle 2-3 Monate Untersuchung in der Diabetes Ambulanz der Uniklinik Homburg (umgerechnet pro Tag) 4 Min.
- Körperpflege
- Jeden 2. Tag Kontrolle wegen möglichen Verletzungen, Anleitung zur speziellen Körperpflege (umgerechnet pro Tag) 5 Min.
- SUMME Grundpflege: 89 Min.
- Nahrungsaufnahme
- Hauswirtschaftliche Versorgung
- Berechnen, Abwiegen und Einteilen des Frühstücks 25 Min.
- Berechnen, Abwiegen, Einteilen und Kennzeichnen der Zwischenmahlzeiten für den Kindergarten 15 Min.
- Berechnen, Abwiegen, Einteilen und Zubereiten des Mittagessens 30 Min.
- Berechnen, Abwiegen und Einteilen der Nachmittagsmahlzeit 20 Min.
- Berechnen, Abwiegen und Einteilen des Abendessens 25 Min.
- Jeden 2.Tag spezielles Einkaufen mit Beachtung der Diabetes spezifischen Anforderungen (umgerechnet pro Tag) 15 Min.
- Aufstellen eines abwechslungsreichen Ernährungsplans für jeweils eine Woche (umgerechnet pro Tag) 3 Min.
- Blutzuckermessungen vor den Mahlzeiten (mindestens 5 mal am Tag, je 5 Minuten) 25 Min.
- SUMME Hauswirtschaftliche Versorgung ("Kochen") 158 Min.
Der zeitliche Pflegemehraufwand beläuft sich somit auf zusammen 247 Minuten. Die Zeiten der Behandlungspflege (Verabreichung von Insulin, Blutzuckerkontrollen unabhängig von der Nahrungsaufnahme und Urinketonbestimmung), die ca. 30 Minuten pro Tag betragen sind in dieser Aufstellung nicht mehr berücksichtigt.