Dokumente zum Thema Jugendliche

VG Stuttgart, Beschluß vom 12.7.2012, 12 K 2267/12 (Anhebung der Abiturnoten wegen Behinderung)

(Keine Anhebung der Abiturnoten wegen Behinderung/Diabetes)

Von RA Oliver Ebert

 31. Oktober 2012 Kategorie: Urteile von Oliver Ebert

Leitsätze

Voraussetzung für “Notenschutz” bei Behinderten ist, dass die Kausalität zwischen Verschlechterung von Noten und der Behinderung konkret festgestellt werden kann. Es genügt hierfür nicht, dass die schulischen Leistungen allgemein aufgrund der Behinderung schlechter sind, als sie ohne Behinderung wären.

Es rechtfertigt keine Verbesserung von Noten oder einer Durchschnittsnote im Abitur, wenn schulische Leistungen allgemein aufgrund der Behinderung schlechter sind, als sie ohne Behinderung wären.

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Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25.11.2010, L 8 SO 193/08

(Kosten eines Integrationshelfers/Begleitperson)

Von RA Oliver Ebert

31. Oktober 2012 Kategorie: Urteile von Oliver Ebert

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Hildesheim vom 9. Juni 2008 aufgehoben, soweit der Beklagte dadurch unter Aufhebung des Bescheides der Stadt Göttingen vom 4. September 2007 in Gestalt des Widerspruchsbescheides des Beklagten vom 14. Januar 2008 verpflichtet worden ist, dem Kläger Eingliederungshilfe durch Übernahme der Kosten für einen Integrationshelfer für 20 Schulstunden pro Woche in der Zeit vom 10. Juni bis 9. Juli 2008 zu bewilligen. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen. Es wird festgestellt, dass der Bescheid der Stadt Göttingen vom 4. September 2007 in Gestalt des Widerspruchsbescheides des Beklagten vom 14. Januar 2008 rechtswidrig war, soweit damit die Übernahme der Kosten für einen Integrationshelfer für 20 Schulstunden pro Woche in der Zeit vom 10. Juni bis 9. Juli 2008 abgelehnt worden ist. Der Beklagte hat dem Kläger die außergerichtlichen Kosten des Berufungsverfahrens zu erstatten. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Die Revision wird nicht zugelassen.

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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Urteil vom 12.03.2008, 1 K 6980/03

31. Oktober 2012 Kategorie: Urteile von Oliver Ebert

Von RA Oliver Ebert

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

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