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Software, Apps und Online-Dienste

Schweigepflicht und Datenschutz müssen beachten werden

Von Oliver Ebert, Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht<br><br>Kontakt für Vortragsanfragen: <a href="mailto:ebert@rek.de">ebert@rek.de</a>

Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Rechtsanwälte, Psychologen oder Steuerberater sind gem. § 203 StGB verpflichtet, die ihnen anvertrauten Informationen vertraulich zu halten. Wer die Schweigepflicht verletzt, muß mit strafrechtlicher Verfolgung und berufsrechtlichen Maßnahmen rechnen.
Der  Einsatz  von  Computern  ist in dieser Hinsicht vor allem im medizinischen Umfeld problematisch: Ärztinnen  und  Ärzte  müssen hinreichende  Vorkehrungen  treffen, damit durch die Nutzung von Software oder Datenmanagementlösungen nicht gegen die ärztliche Schweigepflicht oder Datenschutzbestimmungen verstossen wird.

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