Dokumente zum Thema Tipp
Software, Apps und Online-Dienste
Schweigepflicht und Datenschutz müssen beachten werden
Von Oliver Ebert, Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht<br><br>Kontakt für Vortragsanfragen: <a href="mailto:ebert@rek.de">ebert@rek.de</a>
Bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Rechtsanwälte, Psychologen oder Steuerberater sind gem. § 203 StGB verpflichtet, die ihnen anvertrauten Informationen vertraulich zu halten. Wer die Schweigepflicht verletzt, muß mit strafrechtlicher Verfolgung und berufsrechtlichen Maßnahmen rechnen.
Der Einsatz von Computern ist in dieser Hinsicht vor allem im medizinischen Umfeld problematisch: Ärztinnen und Ärzte müssen hinreichende Vorkehrungen treffen, damit durch die Nutzung von Software oder Datenmanagementlösungen nicht gegen die ärztliche Schweigepflicht oder Datenschutzbestimmungen verstossen wird.