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Darf das Versorgungsamt ernsthaft ind das Blutzuckertagebuch spannen?

  • Ralf

    Rang: Gast
    am 30.08.2013 02:20:25
    Hallo!

    Ich habe letztens einen Brief des Landesamtes für Soziales bekommen. Darin ist von einer aktuellen versorgungsmedizinischen Verordnung die Rede, nach der der Diabetes ohne Diabetestagebuch mit Eigenmessungen nur noch mit einem Grad der Behinderung von 20 berücksichtigt werden kann die Rede. Im weiteren Verlauf teilt man mir mit, dass man mir die Prozente streichen werde, wenn ich nicht mein Tagebuch einreiche!! Dann hätte ich auch keinen Ausweis mehr!

    Ah! Oh mein Gott!

    Der Horror! Dürfen die das wirklich verlangen? Mein privates Tagebuch, das ich nur für mich und meinen Arzt geführt habe?

    Und wenn ja - was müssen wir tun, um diese Lage zu ändern?

    Lieben Gruß,
    Ralf
  • Gast

    Rang: Gast
    am 30.08.2013 10:41:47
    ist nach mm völliger quark von einem wichtigtuer,
    ich würde denen schreiben bitte geben sie den genauen § des gesetzes an, damit ich kontrollieren kann ob sie mich nur schikanieren wollen.
    wo steht denn im gesetz daß ein diabetiker ein tagebuch führen "muß" ?
    wer zb dies im compi tut und die kiste hat nen plattenschaden ? ist man dann "gesund" ?
    eigentlich geht es wohl , sofern man sonst nix hat, um diese sinnlose bestimmung mind viermal/d insulin zu spritzen.
  • Gast

    Rang: Gast
    am 30.08.2013 11:00:33
    Da solltest du dich von jemanden beraten lassen, der sich im Sozialrecht auskennt - z. B. deine zuständige Gewerkschaft...
  • Gast

    Rang: Gast
    am 30.08.2013 13:47:51
    Kann es sein, dass Dein Ausweis befristet ist und nun verlängert werden muss?
    Dann kann es durchaus sein, dass das Integrationsamt eine Neubewertung machen will.
    Und der Grad der Behinderung, samt den damit verbundenen Vergünstigungen sind ja lediglich ein Ausgleich für
    die Beeinträchtigungen, die Dir durch den Diabetes oder eine andere Krankheit entstehen. Diese musst Du aber natürlich
    auch nachweisen. Das geht bei einem Diabetiker eben nur über eine ausreichende und vor allem vollständige Dokumentation
    ohne Lücken zusätzlich zum ärztlichen Gutachten.
  • Ralf

    Rang: Gast
    am 30.08.2013 15:02:56
    Ja, der Ausweis ist aus irgendwelchen unerfindlichen Gründen nur befristet. Ich weiß auch nicht, warum. Es wäre für mich schon besser, wenn er unbegrenzt gelten würde. Das ärztliche Gutachten bezeugt eine lückenlose Dokumentation, da brauchen die doch nach logischen Grundvorstellungen nicht noch mein Tagebuch.

    Ich finde, dass die derzeitigen Regelungen gegen das Grundgesetz gehen: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Das mag sich etwas hochtrabend anhören, aber diese Datensammelwut, die sich jetzt wohl schon auf Daten bezieht, die man absolut nicht herausgeben will, ist eine antirechtsstaatliche Vorform von Terror. Meiner Meinung nach.
    Da muss man doch was machen können. Nur klagen? Aber das Sozialgericht ist dafür eben die falsche Anlaufstelle, hier geht es ja um Menschenrechte.
  • Gast

    Rang: Gast
    am 30.08.2013 20:03:21
    ihr rennt einem phantom nach, der "ausweis" hat mit der sb absolut garnichts zu tun.
    entscheidend ist die zuteilung des gdb, das ist ein stinknoemaler dina4 bogen, der abgestempelt ist. der ausweis dient eigentlich nur zur vorlage bei schwimmbadbesuchen usw usw. selbst wenn du den sb ausweis verbrennst, bist du immer noch sb, und zwar auf grund der zuteilung des gdb. und wenn sich "das" ändert dann wird neu zugeteilt.
    für solche fälle gibt es den sozverb d,
    und wenn der doc dir eine lückenlose dukumentation bescheinigt sollte das wohl reichen,
    du kannst ja hingehen und denen was messen und vorspritzen. und ne urinprobe mittnehmen.
  • Gast

    Rang: Gast
    am 31.08.2013 01:12:30
    Was hast du für ein Problem, deine Werte einzureichen? Das handschriftlich geführte Büchlein ist damit doch sowieso nicht gemeint, sondern der Ausdruck den der Arzt regelmäßig an Hand deines Messgerätes macht.

    Was sind das schon großartig für Daten? Du hast eine Krankheit und möchtest deshalb eine bestimmte Vergünstigung in Form von Steuerermäßigung, mehr Urlaub und verschiedene verbilligte Eintrittspreise. Da musst du halt die Nachweise erbringen, die man von dir verlangt.
     1 Benutzer dankte für diesen Nützlichen Beitrag.
  • Gast

    Rang: Gast
    am 31.08.2013 06:56:34
    Gast schrieb:
    Ja, der Ausweis ist aus irgendwelchen unerfindlichen Gründen nur befristet. Ich weiß auch nicht, warum. .



    Du irrst Dich, das ist eigentlich die Regel. Unbefristet wird der Ausweis nicht so oft ausgestellt.

    Und einen GdB von 50 zu erhalten, muss Deine Insulintherapie mindestens 4 Injektionen am Tag umfassen, die jeweils auch an die aktuelle Situation angepasst werden müssen, z.B. an die Menge der KE, den aktuellen BZ-Wert und an sportliche Betätigung. Deshalb reichen die eingelesenen Messwerte beim Arzt nicht aus. Es muss auch die jeweilige Insulingabe dokumentiert sein. Und da gibt es eben nur Dein Tagebuch, schriftlich oder elektronisch.

    Diese Daten werden dort auch nicht gespeichert sondern dienen nur zur Überprüfung, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Du bekommst das alles zurück. Sollte also kein großes Problem darstellen.
  • Gast

    Rang: Gast
    am 31.08.2013 09:34:37
    sorry aber das ist doch alles hokuspokus,
    die 50% hat er als insulinpflichtiger diabetiker bekommen mit dieser absurden 4 mal spritzen regelung, glaubt da irgendwer daß "heilung" in sicht ist ?
    das ist reine schikane weiter nichts. ich habe den ausweis und führe überhaupt kein tagebuch mehr , wo ist das gesetz daß eins geführt werden muß ?
    das ist eine marotte eines gelangweilten mitarbeiters der fleißkärtchen sammelt.
    ist so ähnlich wie die mitteilung an einen amputierten, dem haben sie geschrieben, daß er es mitteilen muß wenn sich etwas bessert.(antwort alles klar melde mich wenn mir ein neues bein wächst, und ! meinen sie nicht daß sie sich dumme scherze auf kosten von behinderten erlauben ?) zurück kam entschuldigung das war nicht so gemeint--- aha , aber wie es gemeint war wußten sie auf nachfrage auch nicht.
  • Gast

    Rang: Gast
    am 31.08.2013 15:24:58
    Es geht ja auch keineswegs darum, dass durch Insulin Heilung in Sicht sein könnte.

    Es geht um die Teilnahme am öffentlichen Leben. Das heißt, jemand der morgens und abends eine Tablette nimmt und ein paar mal pro Woche seinen Zucker misst, dessen Teilnahme am öffentlichen Leben ist nicht beeinträchtigt. Wer aber vier mal oder noch öfter Insulin spritzen und seinen Blutzucker messen muss, für den ist das öffentliche Leben zuweilen schwierig. Er muss evtl. im Kino raus gehen und messen/spritzen, er muss sich während irgendwelcher Veranstaltungen um seinen Diabetes kümmern, er kann sich nicht einfach ins Auto setzen und irgendwohin fahren, muss vorher seinen Blutzucker messen usw. usw.

    Deshalb prüfen die Ämter so genau - und ich finde das auch richtig!
  • Gast

    Rang: Gast
    am 31.08.2013 19:04:38
    was die voraussetzungen für die 50% gdb sind wissen wir doch alle ganz genau.
    nur was hier veranstaltet wird ist doch gar nicht normal und völlig neu,
    und wer kein tagebuch führt , wird bestraft ?
    also bitte , hier prüfen keine ämter, sondern ein sesselpupser, der sich wichtig macht./machen will.
    "denn" der gdb hat mit dem ausweis absolut garnichts zu tun, den ausweis kannst du verbrennen dadurch ändert sich die zuteilung des gdb um keinen deut.
  • Gast

    Rang: Gast
    am 01.09.2013 10:30:58
    Was ist das hier denn für ein Kindergarten???

    Wenn ich ein Geschäftsessen ersetzt haben will, muss ich mir eine Quittung geben lassen, um meine Auslagen zu belegen und diese dann einreichen. Natürlich gibt es kein Gesetz, das mich dazu verpflichtet. Aber ohne Beleg gibt es eben keine Rückerstattung.

    Aber leg Dich ruhig mit Deiner abstrusen Argumentation mit dem Versorgungsamt und nach Ablehnung mit dem Sozialgericht an. Den GdB kannst Du gleich abschreiben, es bleibt höchstens eine Beleidigungsklage übrig.
    Wer etwas will, (in Deinem Fall GdB 50), muss eben nachweisen, dass er die Voraussetzungen dazu erfüllt. Dies geht eben nur mit einer Lückenlosen, plausiblen und nachvollziehbaren Dokumentation, ob Dir das passt oder nicht. Und die Versorgungsämter gehen vollständig zu Recht davon aus, dass diese Voraussetzung eben nicht vorliegt, wenn man eine solche Dokumentation nicht vorlegen kann oder will. Wo soll da das Problem sein?

    Wf71C3xB
  • Gast

    Rang: Gast
    am 01.09.2013 12:37:30
    was hat denn ein essen mit dem gdb zu tun ?
    der einzige der hier abstrus argumentiert bist du.
    der frager "hat" den gdb 50% und den hat er weil er vor jahren nachgewiesen hat daß er den zu recht beantragt, sonst hätte er den nicht bekommen.
    da der t1 bisher nicht heilbar ist (außer durch transplantation) ist doch die frage "was"
    soll jetzt ein tagebuch, außer schikane.
    daher bitte beim thema bleiben.
    nicht schlecht wäre für deine argumentation eine "grundlage" zb gesetz daß ein tagebuch überhaupt geführt werden muß.
  • Gast

    Rang: Gast
    am 01.09.2013 13:16:47
    Wo steht das denn, dass er Typ I ist? Sorry, ich finde das nirgends.
  • Ralf

    Rang: Gast
    am 01.09.2013 15:31:48
    Ja, Typ 1 bin ich aber. Bis jetzt hat das (zumindest bei mir und meinem Amt) mit dem Ausweis auch immer so geklappt, diese Schikane ist neu.
  • Gast

    Rang: Gast
    am 01.09.2013 16:22:47
    logisch bist du t1 , was denn sonst, oder kennt jemand nen t2 der 50%gdb nur auf den dm bekommen hat.
    bevor ich an deiner stelle irgendwas herausgeben würde , erst in erfahrung bringen ob es irgendeinen § gibt der diabetiker zum führen eines tagebuchs verpflichtet.
    mein doc hat mal versucht mein bz gerät auszulesen, da habe ich ihm einfach ein neues gegeben, nach dem zweitenmal hat ers aufgegeben.
    nach mm muß man sich wehren und sich nicht alles gefallen lassen.
  • Gast

    Rang: Gast
    am 01.09.2013 17:00:53
    Gast schrieb:
    logisch bist du t1 , was denn sonst, oder kennt jemand nen t2 der 50%gdb nur auf den dm bekommen hat.



    Ja kenne ich, z.B. mich selbst. Ich bin T2 und habe einen GdB von 50 und das unbefristet. Warum soll es das nicht geben? Heute wird hier nicht mehr zwischen T1 und T2 unterschieden, lediglich die Therapieform ist noch entscheidend. Du bist also nicht auf dem neuesten Stand.
    Und wer lesen kann, ist immer im Vorteil. Niemand hat geschrieben, dass es Pflicht ist, ein Tagebuch zu führen. Aber ohne Tagebuch kannst Du eben Deinen Therapieaufwand nicht nachweisen und das wars dann. Soll es dann, aus welchen Gründen auch immer und ob gerechtfertigt oder auch nicht, zu einer Neubewertung kommen, hast Du dann halt Pech gehabt.

  • Gast

    Rang: Gast
    am 01.09.2013 18:05:03
    Was für ein Hype um das Tagebuch. Hast du was zu verbergen?

    Warum darf das keiner sehen? Und warum darf der Arzt nicht das Messgerät auslesen? Für mich ist das selbstverständlich. Außerdem hat jeder Arzt, auch das Versorgungsamt Schweigepflicht.

  • Ralf

    Rang: Gast
    am 02.09.2013 12:22:09
    Gast schrieb:
    Hast du was zu verbergen?



    Vielen Dank für den sachdienlichen Kommentar, Herr Honecker! 0.o
  • Gast

    Rang: Gast
    am 02.09.2013 13:29:05
    Gast schrieb:
    Hast du was zu verbergen?


    Fragt jemand, der hier anonym postet.

  • Rang: Erweitertes Mitglied
    Punkte: 972
    Beiträge: 5072
    Mitglied seit: 25.02.2011
    am 04.09.2013 17:10:22
    Hallo Ralf,

    sieh dir hier mal die aktuellen Bedingungen an, die zu Einschätzung eines Behinderungsgrades herangezogen werden. Vielleicht kannst du dich anhand dieser Erläuterungen besser vorbereiten und deine Chancen für die weitere Anerkennung der 50% erhöhen.

    Wenn du eine Leistung beantragst, dann bist du selbstverständlich in der Pflicht nachzuweisen, dass die Voraussetzungen dafür vorliegen. Du könntest es ablehnen, das BZ-Tagebuch vorzuzeigen. Dann müsstest du aber eine andere geeignete Nachweismöglichkeit finden und deren Anerkennung einfordern. Das könnte sehr schwierig werden.

    Beste Grüße, Rainer
  • Gast

    Rang: Gast
    am 04.09.2013 18:48:40
    auch hier wieder , er beantragt ja überhaupt nichts, der völlig nichtssagende ausweis ist abgelaufen, dadurch ändert sich der gdb do überhaupt nicht.
    wenn mein p-ausweis abgelaufen ist beantrage ich einen neuen, und muß keine geburtsurkunde vorlegen , nur als beispiel.
  • Gast

    Rang: Gast
    am 04.09.2013 19:47:12
    Gast schrieb:
    auch hier wieder , er beantragt ja überhaupt nichts, der völlig nichtssagende ausweis ist abgelaufen, dadurch ändert sich der gdb do überhaupt nicht.



    Der Schwerbehindertenausweis kann nur zwei Mal verlängert werden, danach muss er neu beantragt werden.

    Bei Jugendlichen wird er nur bis zum vollendeten 20.Lebensjahr ausgestellt, auch in diesem Fall wäre er neu zu beantragen.
  • Rang: Anfänger
    Punkte: 0
    Beiträge: 2
    Mitglied seit: 22.11.2013
    am 30.11.2013 10:35:02
    Hi,

    also ich würde den Sachbearbeiter auch nach den Rechtsgrundlagen für seine Forderung befragen. Regelmäßig bekommt man darauf zwei Reaktionen. Die erste Reaktion ist ein falsch interpretierter Paragraph- ein freundlicher aber bestimmter Hinweis beendet das dann :-). Die zweite Reaktion ist die, dass gar nichts passiert- dann nochmal mit Ultimatum anschreiben- also ....wenn ich bis zum ........ keine Antwort von Ihnen bekomme, gehen wir davon aus, dass es nicht notwendig ist, die geforderten Unterlagen zur Bearbeitung meines Antrages einzureihen..........

    Das funktioniert bei uns regelmäßig, zumindest im Bereich der GKV. Die GKV hat die Aufnahme meiner Mutter aufgrund SGBV verweigert. Ich habe daruafhin geschrieben, dass das SBGV viele Paragraaphen hat und aauf welchen Sie sich genau beruft. 14 Tage später kam der Annahmebescheid kommentarlos.
    Immer reinhauen, aber freundlich:-) das sind auch nur Menschen

    Das Versorgungsamt gibt meiner bescheidenen Meinung nach den Behindertenausweis nach Schwerbehindertenrecht aus, und da steht zumindest, dass eine instabile Stoffwechsellage bei Diabetes
    vorliegen muss um die 50% zu bekommen. Was nun instabile Stoffwechsellage heißt, kann ich nicht sagen, da gibt es hier Experten.

    HIer findet Ihr noch mehr dazu : http://www.transparent24.de/Kinderinvalidit%C3%A4ts-versicherung/

    Das ist zwar eine Versicherungsseite aber informativ und interessant allemal, weil es Versicherungen gibt, die auf Erhalt eines Schwerbehindetenausweises zahlen. Da steht übrigens auch das mit der instabilen Stoffwechsellage drin. Links zu den Verodnungen habe ich dort auch gesehen.

    Viel Erfolg
    Gruß Tom



  • Gast

    Rang: Gast
    am 30.11.2013 13:28:19
    nochmal, der ausweis ist weiter nichts als ein stück papier das man vorzeigen kann für verbilligten eintritt zum museum etc. den kann man auch aus versehen mal mitwaschen und wegen auflösung die reste wegwerfen. dadurch ändert sich "nichts" an der einstufung.
    die ist ein "amtliches" schreiben über die zuerkennung eines gdb, ab 50% gdb wird ein ausweis zum "vorzeigen"
    mitgeschickt sofern man ein passbild eingeschickt hat.
    die amtliche bescheinigung ist das schreiben. nicht der ausweis..
    und nein lt. neuer festlegung, wird bei mind 4mal insulinspritzen oder pumpe, mir entsprechender bz-messung und "selbstentscheidender insulinmengengabe" 50% gdb zuerkannt. und da stehen keine einschränkungen wegen isntabil usw..
    und das gilt seit 2010 !
  • Bild User
    Rang: Erweitertes Mitglied
    Punkte: 0
    Beiträge: 84
    Mitglied seit: 14.05.2014
    am 14.05.2014 21:32:57
    Es ist wie überall im Leben:

    Wer etwas von der Solidargemeinschaft (GdB etc. und die damit verbundenen Vorteile) will, muss die Berechtigung (auch die Fortdauer) auf geeignete Weise belegen.

    Niemand wird gezwungen, etwas preiszugeben, was er für sich behalten will.
  • Gast

    Rang: Gast
    am 15.05.2014 08:51:24
    wenn auf dem "bescheid" das ist das amtliche schreiben mit dem dir der gdb mitgeteilt wird , eine befristung eingetragen ist, hast du recht. wenn dort keine befristung eingetragen ist, sondern nur der ausweis abgelaufen ist, nicht.
    denn wie schon des öfteren erwähnt hat der ausweis nichts mit dem gdb zu tun, den behälst du auch wenn du den ausweis verlierst verbrennst oder entsorgst.
    zudem die vorteiele des gdb 50% und mehr sehr minimal sind.
    die steuerersparnis ist nicht die welt, für rentner marginal,
    und die 5 tage mehr urlaub, nehmen viele bei wackelndem arbeitplatz nicht , und die erschwerte kündigung steht praktisch nur auf dem papier.