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Kann die Kranken Einsicht in mein BZ tagebuch verlangen?

  • Gast

    Rang: Gast
    am 27.03.2014 09:56:25
    merkst du eigenzlich daß du rumfaselst ?
    und nichts beiträgst , wenn ein sachbearbeiter einer kk einem ärztlichen attest nicht traut, aber einem privat geschriebenen tagebuch, muß der nicht dicht sein.
    grundsätzlich wenn du schon rummeckerst : wo ist das gesetz das mich verpfichtet ein bz-tagebuch zu führen ?
    "das" ist die 1,frage
    daß sich der/die te nicht gerade mit ruhm bekleckert hat ist keine frage, und wer sich immer auf die aussagen hier sogar auf ein attest eienes arztes verläßt ist wohl auch oft verlassen. daß reha verweigerung und abbruch durch die kk geahndet werden ist bekannt, und kann nur verhindert werden wenn man sich nicht sicher ist und garnicht erst sowas beantragt..