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Zuzahlung bei Teststreifen

  • klausdn

    Rang: Gast
    am 15.03.2009 10:42:14
    garnicht erst versuchen, sowas
    habe bei meinem dia versender angerufen , bei denen ist absolut keine änderung bekannt (bisher, muß man leider zz immer dazusagen wer weiß was der schlimmen ulla noch für schwachsinn einfällt)
    mfg. klaus von klausdn
  • gg

    Rang: Gast
    am 15.03.2009 11:26:13
    Was soll das Ganze?
    Wo keine Preisbindung besteht, ist der Verkäufer frei, jeden Preis bis zur Wucherungsgrenze zu fordern.
    Das hat absolut nichts mit der gesetzlichen Zuzahlung zur KK-Erstattung zu tun. Der Apotheker wird wissen, wass die Kasse für die Utensilien bezahlt. Wenn er damit nicht leben kann, schlägt er eben auf oder meldet Insolvenz an. Dem Kunden ist es unbenommen sich einen anderen Händler zu suchen. Sowas nennt man freie Marktwirtschaft.
  • klaus nachtr.

    Rang: Gast
    am 15.03.2009 11:42:05
    nur mal erläutert,
    streifen sind definitiv zuzahlungsfrei, es gibt also keine gesetzliche zuzahlung dafür.
    daher kann der apotheker bei einem rezept "nicht" auf zuzahlung pochen , wenn er nicht liefern will muß er das sagen.
    wucherpreise nehmen apotheken sowieso, bei nicht verordneten streifen, und wenn die sowieso100% aufschlagen ,
    wo bitte steht irgendwo ab wann die wuchergrenze erreicht ist ?
    nicht wenige bes ältere lassen sich von weißen kitteln einschüchtern(ist leider so)
    mfg. klaus von klaus nachtr.