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gewalttätig werend unterzucker

  • klausdn

    Rang: Gast
    am 07.03.2009 18:40:35
    hallo georg , volle anerkennung du hast verstanden.
    und dabei wohl gemerkt daß hier die meisten normal sind und helfen wollen, und oft können.
    daher zur fehlereingrenzung zwei fragen:
    welche insuline und wann spritzt sie, wieviel ?
    wann treten überwiegend die hypos auf ?
    mfg. klaus
    von klausdn
  • Daniela

    Rang: Gast
    am 08.03.2009 20:22:27
    Hallo Georg,

    also, agressives Verhalten während einer Unterzuckerung (egal welches Insulin) ist nicht selten. Wichtig ist, dass man die beginnenge Unterzuckerung bemerkt und da hat Anke zum Teil Recht, tierisches Insulin kann helfen.

    Nun aber mal zu der anderen Problematik.
    Einem Kind die Mutter zu nehmen ist nicht so toll, andererseits ist es sicherlich riskant (auch wegen anderer Dinge, z.B. was ist wenn die Mutter bewusstlos wird, wer kümmert sich um das Kind?...).
    Wichtig ist, dass ihr euch einvernehmlich trennt und das Kind nicht das Gefühl bekommt alleine gelassen zu werden.
    Du kannst die Problematik Deinem Anwalt mitteilen, das Familiengericht wird dann entscheiden wer das Kind zugesprochen bekommt. Sollte Deine Frau das Sorgerecht bekommen und Du hast dann Angst um das Kind, ist es wichtig, dass Du ehrlich mit Deiner Frau umgehst und sie unterstützt!
    Ist das alles nicht machbar, weil ihr euch nicht einigen könnt, kann das Familiengericht sicher noch anderes anordnen.

    Redet erstmal über das Problem, Deine Frau muss auf jeden Fall dazu auch einen GUTEN Diabetologen in Anspruch nehmen!

    LG, Daniela
  • Gast

    Rang: Gast
    am 03.06.2013 19:31:31
    Gast schrieb:
    Im Erstposting erfüllt deine Schilderung den Straftatbestand der vorsätzlichen Körperverletzung


    Dummfug ! Eine Absicht kann man der Frau wohl kaum unterstellen,da "die Tat" im Zustand einer Hypoglykämie stattfand.
    (Schuldunfähigkeit)

    von Anke



  • Gast

    Rang: Gast
    am 03.06.2013 19:33:44
    Gast schrieb:
    Im Erstposting erfüllt deine Schilderung den Straftatbestand der vorsätzlichen Körperverletzung


    Dummfug ! Eine Absicht kann man der Frau wohl kaum unterstellen,da "die Tat" im Zustand einer Hypoglykämie stattfand.
    (Schuldunfähigkeit)

    von Anke