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  • peter geist

    Rang: Gast
    am 03.03.2009 19:35:38
    hallo
    ich habe ein großes problem mit meiner exfrau
    da unser sohn (7jahre)seit eineinhalb jahren diabetes hat und sie ihn immer am wochenende bei ihren eltern lässt (die keine ahnung vom spritzen haben und auch keine schulung machen wollen) da er meistens über 200nachts ist und wie gesagt ihre eltern keine ahnung haben wie man ihn runter spritzt und ich sie schon öfter zu ihr gesagt habe sie soll das lassen aber ihr es völligegal ist kann ich rechtlich schritte einleiten z.b meinen jungen zu mir holen bitte um antwort von peter geist
  • fr

    Rang: Gast
    am 03.03.2009 20:11:14
    Tipp:Für das Forum verantwortlich zeichnet ein
    RA O. Ebert - frag ihn doch mal!
    Hier rechtsgültige Antworten zu finden ist natürlich gewagt - wir sind keine Juristen... aber: in dubio pro reo! Woher weisst du denn, dass dein Sohn bei deinen Ex-Schwiegerleuten am WE meistens über 200 ist? Kann dein Sohn mit 7 Jahren noch kein Messgerät und Pen bedienen? Willst du nur deiner Ex einen auswischen? Hast du schon mal mit ihren Eltern geredet? Vor Gericht müsstest du erst mal nachweisen, dass deinem Sohn durch den Aufenthalt bei deiner Ex eine "Gefahr" (durch 1x wöchentl. BZ >200) droht und das wäre nur der erste Schritt (und ob das alles im Sinne deines Sohnes ist und sein Wunsch bleibt auch offen).
    Ich finde es immer wieder Sch...., wenn Kinder ob der Intoleranz ihrer (gesch.) Eltern auf der Strecke bleiben.
  • klausdn

    Rang: Gast
    am 03.03.2009 20:23:53
    wir sind da überhaupt nicht in der lage zu raten,
    aber ein ra sehr wohl.
    ich weiß nur daß gerichte eltern die ihre diabetischen kinder vernachlässigen und dadurch schaden, sogar in d recht hart bestraft werden -- zu recht.
    von klausdn
  • Anke

    Rang: Gast
    am 04.03.2009 07:43:04
    Versuch über den Kinderarzt oder Arzt etwas zu erreichen, -er kann entsprechende Schritte einleiten...(er ist sogar dazu verpflichtet) -evtl. kommt das Jugendamt als Ansprechpartner in Frage.
    Gefährdung eines Kindes/Abhängigen(Bedeutung zu Kind>Eltern>Aufsichtspflicht >Sorge)
    Nur,Achtung: Das Jugendamt nur als letzte Möglichkeit (Druckmittel) in Erwägung ziehen ,da die Gefahr besteht des gänzlichen Sorgerechtsentzugs ! von Anke
  • klausdn

    Rang: Gast
    am 04.03.2009 12:29:33
    der kinderarzt wird ganz bestimmt auf anonyme beschuldigungen "rechtliche" schritte einleiten.
    wo ?
    wenn überhaupt nur beim jugendamt !
    und da werden namen genannt.
    soetwas macht man nicht ohne "echte rechtliche" beratung durch einen ra,
  • geist peter

    Rang: Gast
    am 04.03.2009 12:49:05
    erst einmal vielen dank für deine antwort
    nun zu deinen fragen
    1 ich weiß es von eintrage buch und vom meßgerät
    2 ich will meinen jungen nicht die mutter weg nehmen im gegenteil ich will sie dazu bringen entlich mehr verantwortlicher zu werden z b nicht jedes wochende weg zu gehen (da ich meinen sohn jedes 2 wochende habe )oder ihre eltern dazu bringen eine schulung zu machen und nicht wie sie es macht drei spritzen aufziehen und die eltern schauen dann welche sie ihn morgens geben müßen
    von geist peter
  • dd

    Rang: Gast
    am 04.03.2009 12:50:29
    Leider gibt es diese oder ähnliche Fälle im öfter bei gemeinsamen Sorgerecht Gechiedener.

    Über RA das AMTSgericht veranlassen, das Sorgerecht des Partners einzuschränken bzw. anders zu regeln zum Wohle des Kindes.
  • klaus nachtr.

    Rang: Gast
    am 04.03.2009 13:02:21
    wo , steht denn etwas von gemeinsamen sorgerecht ?
    da steht nur was von besuchsrecht alle 14 tage.
    daher zuerst mal kundig machen.
    und wenn der behandelnde diabetologe aussagt, daß gegen die vorgehensweise nicht einzuwänden ist, gehts nach hinten los.
  • Anke

    Rang: Gast
    am 04.03.2009 13:38:48
    Polizeiberatung:

    Misshandlung geht uns alle an
    Systemmeldungen:

    Misshandlung Unter Kindesmisshandlung wird heute allgemein die psychische und physische Schädigung von Kindern oder Jugendlichen durch Eltern, Erziehungsberechtigte und andere nahe stehende Personen wie Nachbarn oder Verwandte verstanden. Kindesmisshandlung kann bereits dort beginnen, wo Kinder durch Strafen, Klapse, Überforderung oder Liebesentzug geschädigt werden. Diese Schädigungen können sowohl durch Handlungen (wie bei körperlicher und seelischer Misshandlung) als auch durch Unterlassungen (wie bei Vernachlässigungen) zustande kommen und haben immer Langzeitfolgen. Sie ereignen sich überwiegend innerhalb der Familie oder der Lebensgemeinschaft, aber auch in Kindergärten, Schulen und ähnlichen Einrichtungen.

    Physische Misshandlungen sind alle Handlungen, die zur (körperlichen) Verletzung oder gar zur Tötung des Kindes führen können. Vernachlässigung bedeutet, dass Kinder die für ihre körperliche und seelische Entwicklung unbedingt notwendige Zuwendung, den Schutz und die Fürsorge nicht oder nicht in ausreichendem Maße erhalten und dadurch geschädigt werden. Auch die "bloße" Vernachlässigung kann für Kinder tödlich sein.

    Psychische Misshandlung ("seelische Gewalt") sind alle Äußerungen oder Verhaltensweisen, die Kinder und Jugendliche ängstigen, sie herabsetzen oder überfordern und ihnen das Gefühl eigener Wertlosigkeit vermitteln. Hierzu gehören sadistische "Erziehungs"-Methoden (beispielsweise das Kind stundenlang in eine dunkle Kammer einsperren) und seelische Grausamkeit, ebenso aber auch scheinbar harmlosere Formen der Ablehnung und psychischen Bestrafung, etwa die ständige demütigende Bevorzugung eines Geschwisterkindes, die Isolierung des Kindes oder die Bestrafung mit andauerndem Liebesentzug. Seelische Gewalt ist ebenso grausam wie Schläge, wenn nicht sogar schlimmer, da sie nicht so sichtbar ist, nicht so wahrgenommen werden kann wie andere Formen der Kindesmisshandlung. Außerdem ist sie Teil aller Misshandlungsformen und deshalb auch die häufigste Form von Gewalt gegen Kinder: Körperliche Gewalt und Vernachlässigung bedeuten immer auch seelische Gewalt!
    "Elterliche Gewalt" statt "elterlicher Sorge" ist in vielen Familien immer noch Realität

    Opfer von Kindesmisshandlung werden Mädchen und Jungen in etwa gleich häufig. Eltern-Kind-Gewalt als körperliche Gewalt und als Vernachlässigung richtet sich überwiegend gegen Kinder in den ersten Lebensjahren. Säuglinge und Kleinkinder, aber auch unerwünschte, ungeliebte oder "schwierige", nicht selten behinderte Kinder und solche, die den Erwartungen der Eltern nicht entsprechen, sind besonders gefährdet, misshandelt zu werden.
    Die seelischen und körperlichen Schäden aller Formen der Kindesmisshandlung prägen diese Kinder häufig ein Leben lang. Suchtanfälligkeit und Gewaltbereitschaft sind nur zwei mögliche Folgen, die den Bedrängnis- und Gewaltkreislauf von Generation zu Generation fortsetzen können. Zwar erzeugt Gewalt gegen Kinder nicht notwendig wieder Gewalt - aber die Biografien von jungen (und erwachsenen!) Gewalttätern bestätigen den Zusammenhang: Sie haben in ihrer Kindheit Gewalt erfahren.

    Bei Kindesmisshandlung treten Frauen und Männer etwa gleich häufig als Täter auf. Sie entstammen allen sozialen Schichten. Oft entsteht die Tat aus einer Überforderungssituation heraus: Auch die Täter und Täterinnen bedürfen dringend der Hilfe von außen.


    Kinderärzte sind zur Meldung gesetzl. verpflichtet !
    Zuschauen und Nichtstun ist feige und verbrecherisch ! von Anke
  • klausdn

    Rang: Gast
    am 04.03.2009 15:26:40
    was soll so ein post hier ?
    willst du wieder mal andere ohne rechtsberatung in sinnlose prozesse stürzen? solche sachen überlassen wir dir.
    auch in diesem fall wird sich der kinderarzt sehr zurückhalten, um nicht einen prozeß wegen übler nachrede vom kollegen diadoc zu bekommen.
    wenn der nämlich gute einstellung/korrektes verhalten atestiert, platzt alles und kommt zurück von klausdn