Willkommen Gast! Um alle Funktionen zu aktivieren musst Du Dich Anmelden oder Registrieren.

Insulinpumpe versichern?

  • klausdn

    Rang: Gast
    am 28.02.2009 13:23:11
    ich habe meine hausrat versicherung gefragt,
    auskunft, bis dreimonatigem auslandsaufenthalt sind alle in dieser versicherung enthaltenen sachen, abgesichert.
    als sie insulinpumpe hörten war aber recht plötzlich ernüchterung da, medizinische geräte also vorsicht, und hausrat gilt nicht für defekt weil man etwas "getunkt" hat.
    insgesamt eine sehr vage auskunft, die ich bisher von denen nicht gewohnt bin.
    gleichzeitig die empfehlung für eine objektversicherung die sie aber nicht anbieten.
    bitte selbst mal nachfragen, was andere sagen.
    mfg. klaus von klausdn
  • Tommi

    Rang: Gast
    am 02.03.2009 11:56:55
    Hallo zusammen!

    Habe gerade mit Roche telefoniert und nachgefragt, welche Versicherung nötig wäre.

    Dort wurde mir gesagt, für den Fall des Verlust / Diebstahl sollte man eine Haftpflichtversicherung haben.

    Also gehe ich allerdings davon aus, daß die Insulinpumpen, wie andere Hilfsmittel auch den Krankenkassen gehören.

    Viele Grüße!

    Tommi
  • klausdn

    Rang: Gast
    am 02.03.2009 13:01:23
    hallo ,
    ja ist allg meinung daß die pumpe der kk gehört,
    auch wenn die selbst es nicht so genau wissen wollen.
    und die auskunft von roche ist auch nicht wirklich befriedigend, da ich aus spaß gerade die lexika der rechtsirrtümer nebenbei lese, und dort steht im dritten daß es ein irrtum sei daß die haftpflichtversicherung, defekte/verlorene dinge bezahlt die man geliehen bekommen hat. - bd drei, s.24-
    die haftpflichtversicherung übernimmt keine schäden an geliehenen sachen.
    ziffer 7.6 ahb.
    mfg. klaus von klausdn
  • ffg

    Rang: Gast
    am 03.03.2009 12:34:40
    Die gewöhnliche Hausratversicherung leistet bei Verlust wahrscheinlich keinen Schadenersatz. Bei Defekt erst garnicht.

    Es besteht u.U. aber die Möglichkeit, eine bestehende Hausratversicherung entsprechend zu erweitern. Wie zB. für Verlust von Fahrrädern.

    Für einen Defekt haftet Hersteller, Krankenversicherung oder der Benutzer. Je nach Rechtslage, ob Gewährleistung oder grob fahrlässiges Verhalten. von ffg
  • klausdn

    Rang: Gast
    am 03.03.2009 17:43:27
    hallo an alle,
    habe heute von der versicherung mitteilung bekommen,
    ja die pumpe ist in der hausratversicherung auch als außenversicherung abgedeckt sollte aber als summe in der versicherungssumme beinhaltet sein.
    das deckt verlust(zb diebstahl) aber auch beschädigung (zb brand/tsunami....) ab.
    ausdrücklich "nicht" defekte durch fahrlässigkeit.
    (auskunft würtembergische) bei anderen bitte dort fragen.
    mfg. klaus von klausdn
  • Anonym

    Rang: Gast
    am 16.07.2010 17:54:50
    Die Aussage der Württembergischen zweifle ich an.

    In der Hausratversicherung ist die Pumpe zwar eine versicherte Sache, jedoch gibt es nur folgende versicherte Gefahren:

    - Feuer
    - Leitungswasser
    - Sturm / Hagel
    - Einbruch Diebstahl / Raub

    Wird die Pumpe durch eine dieser Gefahren beschädigt, zerstört oder entwendet ist das versichert. Natürlich auch im Rahmen der Außenversicherung (achtung; hier gibt es immer Entschädigungsgrenzen). Das bedeutet jedoch auch das ein einfacher Diebstah NICHT versichert ist!!