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Typ II - GdB abgelehnt

  • Jürgen

    Rang: Gast
    am 17.02.2009 11:11:00
    Aufgrund einer künstlichen Hüfte habe ich einen GdB von 30 %. Im Hinblick auf die Rente habe ich versucht, aufgrund der Diabetes Typ II (wird mit Tabletten Metformin und Sulvonyl..? behandelt) eine Erhöhung zu erreichen.
    Im Ablehnungsbescheid stand nur lapidar "Diabetes Typ 2 stellt keine Behinderung dar".
    Lohnt es sich, hier Einspruch einzulegen?
    Mein Arzt meint, er habe im Fragebogen des
    Vesorgungsamtes alles richtig angegeben. Nach Medikamenten würde dort nicht gefragt, sondern nur nach der Krankheit.
    Vielen Dank für Ihre Tipps!
  • Anke

    Rang: Gast
    am 17.02.2009 12:07:44
    Wende dich mal an den oder die Behindertenbeauftragte deines Wohnortes.
    Wenn du im ländlichen Raum wohnst,die nächst gelegene Stadt/Ort.
    Steht im Telefonbuch meist unter Stadtverwaltung oder Rathaus.

    Ansonsten schau mal hier nach ob du hier Hilfsangebote (z.B. Beratung) erhalten kannst:

    http://www.bag-selbsthilfe.de/60/ueber-uns/


    Widerspruch ist wichtig,auch wenn du ihn nur vorsorglich einlegst:

    Hiermit lege ich gegen ihren Bescheid vom... Widerspruch ein.Eine ausführliche Begründung erfolgt in Kürze...

    So zum Beispiel formuliert ,die Begründung kannst nachliefern nach einer Beratung oder ähnl. von Anke
  • gr

    Rang: Gast
    am 17.02.2009 15:43:44
    "...aufgrund der Diabetes Typ II (wird mit Tabletten Metformin und Sulvonyl..? behandelt) eine Erhöhung zu erreichen..."
    heisst übersetzt: jeder der tabletten nimmt wäre deiner meinung nach "behindert". entscheidend als t2er wäre insulinspritzen und/oder spätschäden zur anerkennung eines gdb. da du das nicht hast... alles klar? da helfen dir keine beratungsstellen...
  • Anke

    Rang: Gast
    am 17.02.2009 16:53:14
    ...ein schwer einstellbarwer Diabetes wäre zum Beispiel auch ein Grund -lass dich beraten,manchmal übersieht der Laie etwas und wer kennt sich den genau mit den Sozial-Schwerbehindertengesetzen aus .... von Anke
  • klausdn

    Rang: Gast
    am 17.02.2009 17:11:52
    Wo ist ein Typ 2, mit Pillen, schwer einstellbar?
  • gr

    Rang: Gast
    am 17.02.2009 17:19:54
    Verlangt doch nicht, daß Anke das versteht...
  • Schnitzelpille

    Rang: Gast
    am 17.02.2009 22:40:07
    ***Wo ist ein Typ 2, mit Pillen, schwer einstellbar?***

    Wenn das keine Schweine-Pillen sind, IST das ein Drama!!!
    ;-)))))))))) von Schnitzelpille
  • Anke

    Rang: Gast
    am 19.02.2009 11:27:57
    Lies mal hier nach :

    http://www.chrostek.de/recht/show_det.php?det=28

    und versuche auf jeden Fall über eine Beratungsstelle weiterzukommen ! von Anke
  • Pillenschnitzer

    Rang: Gast
    am 19.02.2009 13:49:42
    Aus dem Link: >Typ II durch Diät allein (ohne blutzuckerregelnde Medikamente) oder durch Diät
    - und Kohlenhydratresorptionsverzögerer oder Biguanide (dh orale AntiDiabetika, die allein nicht zur Hypoglykämie führen) ausreichend einstellbar
    "10" GdB
    - und Sulfonylharnstoffe (auch bei zusätzlicher Gabe anderer oraler Antidiabetika) ausreichend einstellbar "20" GdB <

    Und WAS bitte nützen dir 10 oder 20 %? Du kannst nämlich vergessen, dass selbst 20 + die vorhandenen 30 beim GdB 50 (die "nützen") ergeben, aber der Anwalt wird es schon richten! von Pillenschnitzer
  • Anke

    Rang: Gast
    am 19.02.2009 14:34:21
    Was soll diese pampige Anwort ?

    Wenn und das weiß man ja nicht weitere Erkrankungen zum Beispiel dazu kommen kanns mehr an GdB werden...
    Wenn es um den Rentenantrag geht ,wäre eine gute Beratung durchaus sinnvoll ! von Anke
  • Nachtrag

    Rang: Gast
    am 19.02.2009 14:37:47
    50%GdB können schon weitreichende Vorteile haben,z.B. die Gleichstellung,Urlaubsansprüche u.v.a.m. von Nachtrag
  • Gr

    Rang: Gast
    am 19.02.2009 15:24:37
    "Wenn und das weiß man ja nicht weitere Erkrankungen zum Beispiel dazu kommen kanns mehr an GdB werden..." und wenn die Welt keine Kugel wäre, wäre sie immer noch eine Scheibe!
    Bisschen Panik machen?? Da der Diabetes nicht weg geht (höchstens schlimmer wird), gehen die
    10 oder 20% ja nicht verloren. Was hat denn der GdB mit der Rente zu tun - jibbet da mehr?
  • klausdn

    Rang: Gast
    am 19.02.2009 16:54:07
    es werden nie die einzelnen prozente addiert sonden anteilmäßig berücksichtigt.
    wer 50%gdb hat braucht sich nicht gleichstellen zu lassen. das machen die mit 30+40%.
    wer ab 50%=einen ausweis hat kann mit zb 63j statt 65j in rente ohne abzüge gehen, jetzt statt mit 67j mit ?.
    auch wer mit 60j in rente geht hat damit weniger abzüge.
    ein versuch ist nie verkehrt, nur man sollte die erwartungen nicht zu hoch setzten.
  • gr

    Rang: Gast
    am 19.02.2009 17:24:20
    Lest mal hier:
    www.agsv.nrw.de/SV_-_Infos/Rente/index.php !
  • klaus nachtr.

    Rang: Gast
    am 19.02.2009 18:14:50
    weshalb sollen wir dort lesen anke?
    alles was dort steht gilt nur mit gdb ab 50%, genau wie schon tausendmal geschrieben.
    und die muß man erstmal bekommen.
  • Ojima

    Rang: Gast
    am 20.02.2009 01:58:17
    Hallo Anonym,
    warum hast Du nur GdB 30 mit einem künstlichen Hüftgelenk? In meiner Verwandschaft ist eine Person mit einer Prothese bei GdB 40 eingestuft worden.
    Allein deswegen lohnt es sich genau nachzufragen und Widerspruch einzulegen.....der DM T2 dagegen lohnt sich ja wohl kaum...aber Hüfte. Irgendwann ist auch die zweite Seite nicht mehr zu retten...dann steigt der GdB sowieso. Also: gut aufpassen.
    Alles Gute wünscht Ojima
  • klausdn

    Rang: Gast
    am 20.02.2009 14:11:53
    hallo ojima,
    gute frage weshalb hast du...?
    weil er nicht mehr bekommen hat.
    es gibt keine einheitlichen bescheide, ist von amt zu amt , von bl zu bl, selbst von sachbearbeiter zu sachbearbeiter verschieden.
    selbst t 1 mit pumpe bekommen 40-50%, manchmal nach einspruch manchmal nicht.
    gleichstellen kann man sich ab 30%, nur das nutzt hier nicht.
    grundsätzlich kann ich nur empfehlen, den erstantrag gleich vom krankenhaus dem sozialen dienst gleich mit den ärztlichen attesten dabei stellen zu lassen.
    (einfach weil da die richtigen stempel drauf sind)
    danach ist der vdk, oder sovd nützlich, da es mehr aufmerksamkeit des bearbeiters bringt wenn ein renomierter verband schreibt als heinrich mustermann.
    das nennt sich verschlechterungsantrag.
    hüfte, +bluthochdruck+dm+ noch etwas. und dann sehen und dann ev einspruch.
    einfach deshalb wenn jetzt der einspruch abgelehnt wird, hat ein verschlechterungsantrag weniger chancen.
    mfg. klaus von klausdn
  • Tom

    Rang: Gast
    am 04.03.2009 14:43:13
    @Anke. Schwer einstellbar. mmh, wie definierst du das?
    Es gib sicher auch den Patienten, der sich keinen Kopf um sein BZ-Managament macht, schlampig damit umgeht und dem Arzt erzählt: Ich mach alles richtig, aber die BZ-Werte sind dennoch hoch. Kein Arzt der Welt kann das Gegenteil beweisen.

    Bei einer Schwerbehinderung geht es doch um ständig andauernde bleibende gesundheitliche Schäden. Und ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube, durch das Installieren eines künstlichen Hüftgelenkes sieht man vielleicht die Funktion des Hüftgelenkes als wiederhergstellt. Also ich vermute das jetzt mal.Wenn das nicht gelänge und das Gelenk müsste versteift werden, so wie man das früher gemacht hat, ginge man vielleicht eher von einer Schwerbehinderung aus.
    Und ähnlich wird das sicher betrachtet bei Dm, wobei: wird nicht sogar ein Unterschied gemacht zwischen den Tablettern und INSULINERn bei der Gradberechnung?
    von Tom