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Diabetes bei Bewerbung angeben?

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    am 12.08.2015 12:39:27
    Hallo zusammen,

    ich will mich für ein duales Studium bei mehreren Firmen bewerben. Dass man Diabetes nicht angeben muss und auch lügen darf, weiß ich. Jedoch schreiben manche Firmen in die Stellenauschreibung Sätze wie "Schwerbehinderte bei gleicher Eignung bevorzugt" etc. Sollte man es da angeben? Wenn ja, in welcher Form? Im Anschreiben, Lebenslauf oder erst im Vorstellungsgespräch?

    Gruß
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    am 12.08.2015 13:12:36
    check07 schrieb:
    Hallo zusammen,

    ich will mich für ein duales Studium bei mehreren Firmen bewerben. Dass man Diabetes nicht angeben muss und auch lügen darf, weiß ich. Jedoch schreiben manche Firmen in die Stellenauschreibung Sätze wie "Schwerbehinderte bei gleicher Eignung bevorzugt" etc. Sollte man es da angeben? Wenn ja, in welcher Form? Im Anschreiben, Lebenslauf oder erst im Vorstellungsgespräch?

    Gruß



    Ich würde es nicht tun. Der Satz von den Schwerbeschädigten muß in die Stellenausschreibung, hat aber in der Realität eher negative Folgen für den Bewerber. Schwerbeschädigte müssen zwar bevorzugt werden, aber da sie Privilegien genießen (vor allem können sie nicht so leicht entlassen werden) findet sich immer eine Möglichkeit das zu umgehen.
    Abgesehen davon wirst du das dein ganzes berufliches Leben mit dir rumschleppen und in eine Schublade gesteckt werden.
    Das ist meine persönliche Meinung, entscheiden muß natürlich du selbst.
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    am 12.08.2015 14:38:59
    check07 schrieb:
    Hallo zusammen,

    ich will mich für ein duales Studium bei mehreren Firmen bewerben. Dass man Diabetes nicht angeben muss und auch lügen darf, weiß ich. Jedoch schreiben manche Firmen in die Stellenauschreibung Sätze wie "Schwerbehinderte bei gleicher Eignung bevorzugt" etc. Sollte man es da angeben? Wenn ja, in welcher Form? Im Anschreiben, Lebenslauf oder erst im Vorstellungsgespräch?

    Gruß




    Moin, Moin,

    die meisten Arbeiten kannst Du ausüben, wenn Du an Diabetes erkrankt bist. Dazu habe ich Dir einen Link eingestellt.

    http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Diabetes---Beruf-73.html

    Da Du nicht angibst zu was Du ausgebildet werden möchtest solltest Du auf jeden Fall einen Anwalt konsultieren um dich abzusichern.

    Wenn Du einen Schwerbehindertenausweis hast so musst Du dies angeben. Die Schwerbehinderung führt aber zwangsläufig zu Nachteilen, wenn es sich nicht um Behörden handelt.

    Liebe Grüße
    Rolf

    Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht, sondern weil wir es nicht wagen,ist es schwer.
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    am 12.08.2015 14:48:27
    Hallo check07,

    dieser Satz "Schwerbehinderte sind bei gleicher Eignung zu bevorzugen" ist nur bei Stellenausschreibungen des öffentlichen Dienstes vorgeschrieben. Die Bevorzugung zählt aber nur für Bewerber, die einen Scherbehindertenausweis haben, und ich glaube es müssen mindestens 50 % sein. Firmen der freien Wirtschaft müssen das nicht tun. Ob das dann positiv oder negativ zu werten ist, wenn sie es tun, kann ich nicht beurteilen.

    Den Diabetes musst du nicht angeben, das ist richtig, du musst sogar den Schwerbehindertenausweis nicht angeben. Allerdings habe ich größtes Verständnis dafür, dass sich ein Arbeitgeber betrogen fühlt, wenn jemand nach der Einstellung mit dem Ausweis daher kommt und er dann Zusatzurlaub gewähren muss usw.

    Die Sache mit dem erhöhten Kündigungsschutz gibt es zwar, aber das bringt zwischenzeitlich nichts mehr. Der Kündigungsschutz bezieht sich lediglich darauf, dass das Versorgungsamt einer Kündigung zustimmen muss. Das Versorgungsamt der Stadt, in der ich lebe hat in den letzten Jahren jeder Kündigung zugestimmt. Wie es in anderen Städten aussieht, kann ich nicht beurteilen, da musst du mal bei der DGB-Rechtsstelle in deiner Nähe nachfragen.

    Wie EH schon schrieb, es ist deine Entscheidung, bei wem du es angibst oder nicht.

    Viel Erfolg bei deinen Bewerbungen!
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    am 12.08.2015 15:17:51
    Zuckerle schrieb:


    ....
    Den Diabetes musst du nicht angeben, das ist richtig, du musst sogar den Schwerbehindertenausweis nicht angeben. Allerdings habe ich größtes Verständnis dafür, dass sich ein Arbeitgeber betrogen fühlt, wenn jemand nach der Einstellung mit dem Ausweis daher kommt und er dann Zusatzurlaub gewähren muss usw.

    .....




    Das geht freilich nicht, wenn sie den Schwerbehindertenausweis nicht angibt, dann muß es auch dabei bleiben.
    Ich habe seinerzeit im öffentlichen Dienst gearbeitet und da wurde ein Riesengetue um diese Schwerbeschädigtengeschichte gemacht. Ob es heute noch so ist, weiß ich natürlich nicht.
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    am 12.08.2015 15:28:37
    Das stimmt nicht ganz @EH, ich habe mich dazu explizit bei gewerkschaftlichen Rechtsberatung schlau gemacht. Man muss bei der Bewerbung und auch beim Vorstellungsgespräch den Behindertenausweis nicht angeben, weil er einem einen Nachteil bescheren würde. Es ist ausreichend, den Ausweis zu der Zeit, die man selbst für richtig hält dem Arbeitgeber vorzulegen. Ich persönlich halte diese Vorgehensweise für unfair und denke, dass sich daraus auch Nachteile ergeben - zumindest im persönlichen Umgang mit dem Unternehmer.

    Wie das heute im öffentlichen Dienst ist, weiß ich nicht genau. Ich weiß nur, dass die bei Stellenausschreibungen diesen Satz schreiben müssen. Ich war auch mal im öffentlichen Dienst und weiß, wie die Stellenvergabe dort ist...für Außenstehende lohnt sich in der Regel die Mühe der Bewerbung nicht.
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    am 12.08.2015 15:34:01
    Zuckerle schrieb:
    Das stimmt nicht ganz @EH, ich habe mich dazu explizit bei gewerkschaftlichen Rechtsberatung schlau gemacht. Man muss bei der Bewerbung und auch beim Vorstellungsgespräch den Behindertenausweis nicht angeben, weil er einem einen Nachteil bescheren würde. Es ist ausreichend, den Ausweis zu der Zeit, die man selbst für richtig hält dem Arbeitgeber vorzulegen. Ich persönlich halte diese Vorgehensweise für unfair und denke, dass sich daraus auch Nachteile ergeben - zumindest im persönlichen Umgang mit dem Unternehmer.

    Wie das heute im öffentlichen Dienst ist, weiß ich nicht genau. Ich weiß nur, dass die bei Stellenausschreibungen diesen Satz schreiben müssen. Ich war auch mal im öffentlichen Dienst und weiß, wie die Stellenvergabe dort ist...für Außenstehende lohnt sich in der Regel die Mühe der Bewerbung nicht.



    Daß man den Behindertenausweis später vorlegen kann, wußte ich nicht. Ich kann mir aber vorstellen, daß so etwas sich sehr negativ auf die Arbeitssituation auswirkt (nicht nur beim Arbeitgeber).

    Was du über Bewerbungen im öffentlichen Dienst schreibst, hat schon etwas Wahres. Aber die Stellen müssen öffentlich ausgeschrieben werden und Schwerbehinderte müssen ein Bewerbungsgespräch bekommen - meist in Anwesenheit des Schwerbehinderten-Vertreters.
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    am 12.08.2015 17:45:39
    Okay danke erstmal für die Antworten.

    Bei Porsche steht "Wir begrüßen ausdrücklich die Bewerbung von Menschen mit Behinderung, deren Integration uns ein besonderes Anliegen ist." Da kann man das schon sagen oder? Zumal Wirtschaftsinformatik ein Bürojob ist...

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    am 12.08.2015 17:58:18
    Okay, nachdem es Porsche ist, kannst du dich ja dazu schlau machen, z. b. da:

    http://d-nb.info/972852212/34
    http://www.stuttgart.igm.de/downloads/artikel/attachments/ARTID_54925_fnyo8t?name=Mittendrin.pdf

    Falls du selber kein Gewerkschaftsmitglied bist, hör dich mal in deinem Bekanntenkreis um, ob vielleicht jemand IG-Metall-Mitglied ist. Der kann dann in der Verwaltungsstelle mal nachfragen, wie die Gepflogenheiten bei Porsche tatsächlich sind und ob das geschriebene auch gelebt wird.

    Viel Erfolg!
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    am 13.08.2015 10:41:33
    Hallo zusammen,
    also ich habe mich letztes Jahr für verschiedenste Ausbildungen beworben und ich habe meine Schwerbehinderung und den Diabetes überall angegeben, um gleich mit offenen Karten zu spielen.
    Letztendlich bin ich im öffentlichen Dienst gelandet. Es hat mir hier nicht geschadet. Ich wurde von Beginn an behandelt, wie jeder Andere auch, mit dem Vorteil, wenn ich Probleme mit dem Zucker habe, stoße ich auf volles Verständnis, da es von Beginn an klar war, dass so Etwas vorkommen kann.

    Auch in anderen großen Unternehmen wurde ich angenommen und mir wurde immer wieder bestätigt, dass das kein Problem darstellt.
    Ich denke es hängt auch einfach damit zusammen, dass große Unternehmen eine Schwerbehindertenquote erfüllen müssen und Diabetes eine Krankheit ist mit der man nicht allzu oft ausfällt und normal arbeiten kann.

    In kleineren Unternehmen fand diese Info allerdings nicht allzu viel Anklang.

    Ich hoffe, ich habe nicht zu viel geschrieben und konnte helfen :)
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