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Vorsicht vor Abbott

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    am 24.09.2017 20:56:44 | IP (Hash): 1235103203
    Ich möchte an dieser Stelle eine Warnung vor der Firma Abbott Diabetes Care in das Firum einbringen. Die Firma, die seit über einem Jahr sehr erfolgreich ihre Blutzuckersensoren FreeStyle Libre auf den Markt bringt, arbeitet - gelinde gesagt - unseriös. Ich hatte eine Jahresabbo für diese Sendoren bei Abbott. Da ich mit der ungenauen und zeitverzögerten (der angezeigte Messwert der Sensoren ist biologisch bedingt immer 20 Minuten alt) Messung unzufrieden war, habe ich dieses Abbo fristgerecht gekündigt. Abbott hat mir seither trotz zigmaligen Kontakts und telefonischer sowie per Mail zugesandter
    Bestätigungen, dass das Abbo gekündigt ist, weitere Vierteljahreslieferungen zugesandt. Die erste Lieferung habe ich noch zurückgeschickt. Die zweite nicht mehr. Abbott hat trotz gegenteiliger telefonischer Aussage Forderungen über den Betrag der Zuzahlungsgebühr erhoben. Da ich diese nicht beglichen habe, hat Abbott jetzt ein Inkassounternehmen beauftragt. Also an alle, die das lesen: Vorsicht vor dieser Firma!
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    am 24.09.2017 21:15:19 | IP (Hash): 688584431
    Tester schrieb:
    Ich möchte an dieser Stelle eine Warnung vor der Firma Abbott Diabetes Care in das Firum einbringen. Die Firma, die seit über einem Jahr sehr erfolgreich ihre Blutzuckersensoren FreeStyle Libre auf den Markt bringt, arbeitet - gelinde gesagt - unseriös. Ich hatte eine Jahresabbo für diese Sendoren bei Abbott. Da ich mit der ungenauen und zeitverzögerten (der angezeigte Messwert der Sensoren ist biologisch bedingt immer 20 Minuten alt) Messung unzufrieden war, habe ich dieses Abbo fristgerecht gekündigt. Abbott hat mir seither trotz zigmaligen Kontakts und telefonischer sowie per Mail zugesandter
    Bestätigungen, dass das Abbo gekündigt ist, weitere Vierteljahreslieferungen zugesandt. Die erste Lieferung habe ich noch zurückgeschickt. Die zweite nicht mehr. Abbott hat trotz gegenteiliger telefonischer Aussage Forderungen über den Betrag der Zuzahlungsgebühr erhoben. Da ich diese nicht beglichen habe, hat Abbott jetzt ein Inkassounternehmen beauftragt. Also an alle, die das lesen: Vorsicht vor dieser Firma!



    Kann ich so nicht bestätigen. Meine Lieferung der neuen Sensoren wäre am 20.09 fällig gewesen.
    Ich bekam eine Mail doch bitte den Eigenanteil für diese Sensoren zu zahlen. Ich habe mich angemeldet, als Zahlungsmethode "per Rechnung" angegeben, und gestern kamen die Sensoren an..

    D.h, hätte ich nicht gezahlt, wären die Sensoren nicht geliefert worden.
    Bearbeitet von User am 24.09.2017 21:36:28. Grund: Edit
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    am 24.09.2017 22:25:40 | IP (Hash): 1120529466
    Dass der BZ im Gewebewasser zeitverzögert zum Fingerpieks ankommt, ist normales Grundwissen und kein Produktmangel.

    Die Sensoren werden normal immer für 1 Jahr rezeptiert und von der Krankenkasse übernommen, und für dieses jeweils 1 Jahr ist das kein Abbo, sondern ein Kaufvertrag. Und da gilt dann auch Dein Anteil an dem Kaufvertrag.

    Ich kann da keinen Abbott-Fehler erkennen.


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    Bearbeitet von User am 24.09.2017 22:26:48. Grund: Korrektur
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    am 25.09.2017 08:07:15 | IP (Hash): 688584431
    Adhkad, schrieb:
    Jürgen
    Auch einen Kaufvertrag für ein Jahr kann man künden und Abbott hatte
    die Kündung akzeptiert und somit ist im Monat der Kündung oder der
    Bestätigung dessen in Kraft und somit sind weitere vertragskonforme
    Lieferungen unzulässig !

    .



    Wie willst du einen Vertrag vorzeitig kündigen, wenn der Vertragspartner sich nichts zu schulden hat kommen lassen ?

    Du kannst ihn nur zum ende der Vertragslaufzeit kündigen.


    Ich kann mein Vertrag mit Sky auch immer nur zum Ende der Mindestlaufzeit kündigen, nicht von jetzt auf gleich.
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    am 25.09.2017 08:38:38 | IP (Hash): 1120529466
    Adhkad, schrieb:
    Jürgen
    Auch einen Kaufvertrag für ein Jahr kann man künden und Abbott hatte
    die Kündung akzeptiert und somit ist im Monat der Kündung oder der
    Bestätigung dessen in Kraft und somit sind weitere vertragskonforme
    Lieferungen unzulässig !



    Würde mich interessieren, wie so ein Akzeptanz-Schreiben für einen von der Krankenkasse voll erfüllten Vertrag von Abbott aussieht. Nein, musst Du hier nicht reinstellen, nur haben.

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    am 25.09.2017 11:31:13 | IP (Hash): 688584431
    hjt_Jürgen schrieb:
    Dass der BZ im Gewebewasser zeitverzögert zum Fingerpieks ankommt, ist normales Grundwissen und kein Produktmangel.

    Die Sensoren werden normal immer für 1 Jahr rezeptiert und von der Krankenkasse übernommen, und für dieses jeweils 1 Jahr ist das kein Abbo, sondern ein Kaufvertrag. Und da gilt dann auch Dein Anteil an dem Kaufvertrag.

    Ich kann da keinen Abbott-Fehler erkennen.


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    Lt. Hotline von Abott liegt die Verzögerung in einer stabilen Phase ( Pfeil waagrecht ) sogar nur bei 4 -7 Minuten. 10 Minuten sind es bei nicht waagrechten Pfeil. Ich frage mich was Menschen von so einem System erwarten ? Exakt die gleichen werte wie beim Blutig messen, und das dann noch mit Messgeräten von Bayer oder Roche ?
    Ich habe mir für Notfälle noch das FreeStyle Precision schicken lassen, falls das Libre mal hinüber sein sollte. Beide Geräte sind mit ihren Messungen ziemlich nah bei den gescannten Werten, die Bayer oder Roche liegen da weiter weg. Da man sich auf eine Norm einlassen sollte, benutze ich nun die Teststreifen von Abott.
    Macht irgendwie kein Sinn Messungen von einem Libre Scan mit Messungen eines Fremdgerätes zu vergleichen, da die Sensoren von Abott ja aufeinander abgestimmt sind.
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    am 25.09.2017 15:25:53 | IP (Hash): 688584431
    Adhkad! schrieb:
    Gemäss dem Kaufvertragsrecht kann man von jedem solchen Vertrag
    innerhalb von 30 Tagen nach Unterzeichnung zurücktreten, künden
    indem man die Unterschrift wiederruft und als ungültig erklärt und
    den Vertrag kündet und das per Einschreiben der Partei oder Firma
    per Post zustellt und das kann man sogar ohne Angabe von Gründen.
    Das hatte sich noch aus den früheren Vertreterzeiten ergeben weil
    da öfters an der Haustüre allerlei aufgeschwatzt wurde.
    Bei Tester hatte Abbott die Kündung als akzeptiert schriftlich noch
    bestätigt und somit ist es klar, dass der Vertrag ab sofort gekündet
    ist.
    Tester hatte den Fehler gemacht, dass Er die zweite Zusendung
    nicht auch zurück gesendet hatte und so benötigt es vielleicht
    ein gerichtliches Verfahren um das noch zu korrigieren was dann
    mittels fristgerechten Rechtsvorschlag resultieren würde, aber Er
    hat es vielleicht versäumt einen fristgerechten Rechtvorschlag zu
    machen oder es ist noch nicht zur Betreibung gekommen um
    dann sofort einen Rechtsvorschlag dagegen zumachen.

    .



    Erm... Mir fällt gerade ein, der Vertrag ist zwischen Kasse und Abott.

    Ich reiche ein Jahresrezept ein, also ich reiche es ein, unterschreibe aber garnix. Abott verpflichtet sich mich zu beliefern, die Kasse löhnt dafür.

    Wie bereits erwähnt, beliefert mich Abott nicht, sofern ich nicht zustimme den Eigenanteil zu zahlen, bei jeder neuen Lieferung muss ich das bestätigen.
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    am 25.09.2017 19:41:29 | IP (Hash): 1160418756
    Wenn ich Libre und Sensoren privat bei Abbott kaufe, gilt zwischen Abbott und mir ein Kaufvertrag. Wir sind Vertragspartner.

    Aber wie Heli schon schreibt:
    Wenn ich eine Verordnung einreiche, kauft meine Kasse die Brocken bei Abbott. Krankenkasse und Abbott sind die Vertragspartner.
    Abbott sendet mir die Teile im Auftrag meiner Kasse und zieht auch meine Selbstbeteiligung im Auftrag meiner Kasse ein.

    Wenn ich daran etwas ändern will, kann das nur dort gehen, wo ich Vertragspartner bin, also im Verordnungsfall bei meiner Krankenkasse. Der ordentliche Weg für den inzwischen abgetauchten Tester wäre die Reklamation bei seiner Kasse gewesen. Hat er offensichtlich nicht gemacht und stattdessen übel geschäftsschädigend gegen Abbott vom Leder gezogen.

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    am 25.09.2017 22:31:16 | IP (Hash): 1235103203
    hjt_Jürgen schrieb:
    Wenn ich Libre und Sensoren privat bei Abbott kaufe, gilt zwischen Abbott und mir ein Kaufvertrag. Wir sind Vertragspartner.

    Aber wie Heli schon schreibt:
    Wenn ich eine Verordnung einreiche, kauft meine Kasse die Brocken bei Abbott. Krankenkasse und Abbott sind die Vertragspartner.
    Abbott sendet mir die Teile im Auftrag meiner Kasse und zieht auch meine Selbstbeteiligung im Auftrag meiner Kasse ein.

    Wenn ich daran etwas ändern will, kann das nur dort gehen, wo ich Vertragspartner bin, also im Verordnungsfall bei meiner Krankenkasse. Der ordentliche Weg für den inzwischen abgetauchten Tester wäre die Reklamation bei seiner Kasse gewesen. Hat er offensichtlich nicht gemacht und stattdessen übel geschäftsschädigend gegen Abbott vom Leder gezogen.


    Zunächst zur Klarstellung. Ich habe bei Abbott ein Abbonemant über ein Jahr abgeschlossen. Mag sein, dass es hier Unterschiede bei den verschiedenen Krankenkassen gibt. Dieses Abbo ist vierteljährig kündbar. Ich habe es unter Einhaltung der Frist gekündigt und eine Kündigungsbestätigung per Mail sowie telefonisch bekommen. Mir wurde versichert, dass keinerlei Forderungen gegen mich mehr bestehen und es sich um ein Fehler im System handeln müsse. Dies habe ich geglaubt und die erste fälschlicherweise an mich gesendete Lieferung zurück geschickt. Als die zweite Lieferung per Mail angekündigt wurde, habe ich erneut Kontakt mit Abbott aufgenommen, um die Lieferung zu stoppen. Als dies nicht geschah, habe ich von Paragraph 241a des BGB Gebrauch gemacht und diese nicht zurückgeschickt. Meine Krankenkasse habe ich über die Kündigung informiert - auch wenn Abbott zugesichert hat, dies selbst zu tun.
    Zur Messgenauigkeit und Messverzögerung des Systems lässt sich sagen, dass hier ungenügend seitens Abbott aufgeklärt wird. Ich dachte, dieses Forum ist genau für solcherlei Hinweise da. Ich betreibe regelmäßig intensiv Sport. Das FreeStyle Libre System ist aufgrund der Verzögerung bei sportlicher Aktivität, welche auch ein schnelles Sinken des Blutzuckers noch lange nach dem Sport beinhaltet, ungeeignet.
    Starkes Schwitzen - wie bei Intensiven Sporteinheiten - führte bei mir stets zum Ablösen des Sensors. Ich habe vor dem Sport deshalb eine Fußball Kapitänsbinde über den Sensor gezogen. Dennoch gab es bedingt durch Schweißbildung stets Hautreizungen an der Klebestelle.

    Aufgrund der Beiträge des oben zitierten Herren vermute ich eine gewisse Nähe zu Abbott. Es ist bekannt, dass Hersteller aller Couleur gerne Forenschreiber beschäftigen.
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    am 25.09.2017 23:27:07 | IP (Hash): 1160418756
    Wo finde ich so ein vierteljährlich kündbares Libre-Abbo?

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    am 26.09.2017 08:49:58 | IP (Hash): 688584431
    Tester schrieb:
    hjt_Jürgen schrieb:
    Wenn ich Libre und Sensoren privat bei Abbott kaufe, gilt zwischen Abbott und mir ein Kaufvertrag. Wir sind Vertragspartner.

    Aber wie Heli schon schreibt:
    Wenn ich eine Verordnung einreiche, kauft meine Kasse die Brocken bei Abbott. Krankenkasse und Abbott sind die Vertragspartner.
    Abbott sendet mir die Teile im Auftrag meiner Kasse und zieht auch meine Selbstbeteiligung im Auftrag meiner Kasse ein.

    Wenn ich daran etwas ändern will, kann das nur dort gehen, wo ich Vertragspartner bin, also im Verordnungsfall bei meiner Krankenkasse. Der ordentliche Weg für den inzwischen abgetauchten Tester wäre die Reklamation bei seiner Kasse gewesen. Hat er offensichtlich nicht gemacht und stattdessen übel geschäftsschädigend gegen Abbott vom Leder gezogen.


    Zunächst zur Klarstellung. Ich habe bei Abbott ein Abbonemant über ein Jahr abgeschlossen. Mag sein, dass es hier Unterschiede bei den verschiedenen Krankenkassen gibt. Dieses Abbo ist vierteljährig kündbar. Ich habe es unter Einhaltung der Frist gekündigt und eine Kündigungsbestätigung per Mail sowie telefonisch bekommen. Mir wurde versichert, dass keinerlei Forderungen gegen mich mehr bestehen und es sich um ein Fehler im System handeln müsse. Dies habe ich geglaubt und die erste fälschlicherweise an mich gesendete Lieferung zurück geschickt. Als die zweite Lieferung per Mail angekündigt wurde, habe ich erneut Kontakt mit Abbott aufgenommen, um die Lieferung zu stoppen. Als dies nicht geschah, habe ich von Paragraph 241a des BGB Gebrauch gemacht und diese nicht zurückgeschickt. Meine Krankenkasse habe ich über die Kündigung informiert - auch wenn Abbott zugesichert hat, dies selbst zu tun.
    Zur Messgenauigkeit und Messverzögerung des Systems lässt sich sagen, dass hier ungenügend seitens Abbott aufgeklärt wird. Ich dachte, dieses Forum ist genau für solcherlei Hinweise da. Ich betreibe regelmäßig intensiv Sport. Das FreeStyle Libre System ist aufgrund der Verzögerung bei sportlicher Aktivität, welche auch ein schnelles Sinken des Blutzuckers noch lange nach dem Sport beinhaltet, ungeeignet.
    Starkes Schwitzen - wie bei Intensiven Sporteinheiten - führte bei mir stets zum Ablösen des Sensors. Ich habe vor dem Sport deshalb eine Fußball Kapitänsbinde über den Sensor gezogen. Dennoch gab es bedingt durch Schweißbildung stets Hautreizungen an der Klebestelle.

    Aufgrund der Beiträge des oben zitierten Herren vermute ich eine gewisse Nähe zu Abbott. Es ist bekannt, dass Hersteller aller Couleur gerne Forenschreiber beschäftigen.



    Wenn du so argumentierst, könnte ich den Verdacht äußern, du bist von Roche oder Bayer ;)
    Gerade beim Sport ist das FSL ideal, ich kann während des Sportes scannen und brauch nicht pausieren um blutig zu messen, und so schnell sinkt beim Sport dein BZ nicht, dass du im Gewebe 106 hast und im Blut 66, wie gesagt außerhalb einer stabilen Phase mit waagrechten Pfeil ist die Verzögerung 10 min.
    Jürgen und ich benutzen beide auch das FSL.
    Zum Kleber, da muss ich dir Recht geben, gerade wenn man schwitzt taugt das alles nix.
    Die Hotline empfahl mir Cavillon Spray von 3 M.

    Nach dem Reinigen der Setzstelle gut mit Cavillon einsprühen und trocknen lassen, dann Sensor setzen und ein Stück Fixomull Stretch ( mit Loch) drüber kleben. Nach 2 Wochen sitzt das immer noch wie angetackert.

    Und wenn du IT mäßig etwas begabt bist kannst du es dir zu einem CGM upgraden und brauchst dich garnicht mehr ums Messen kümmern, xDrip+ sagt dir die BZ Werte an, und zwar die im Blut, nicht im Gewebe über die Kalibrierung.

    Zu deinem Streit mit Abott, kein Grund zur Panik, sende dem Inkasso Unternehmen die Kopie deiner Kündigungsbestätigung und das Thema ist durch.
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    am 27.09.2017 13:53:47 | IP (Hash): 1235103203
    Da ich im keinerlei Werbung für irgendein Produkt gemacht habe, scheint mir der Vorwurf ich wäre für Roche oder Bayer tätig, etwas aus der Luft gegriffen. War aber offensichtlich auch nicht ganz ernst gemeint.

    Zum Thema Messung beim Sport: Während des Trainings messe ich mich nicht. Ich habe mittlerweile genug Erfahrung und auch einen recht guten Trainingszustand (letzterer sorgt für ein weniger starkes Sinken des Blutzuckers während der Trainingseinheiten) um auf das Messen im Training verzichten zu können. Problematisch ist allerdings die Nachbrennphase nach einer Trainingseinheit. Hier sinkt der Blutzucker natürlich schneller als normal. Da ich nach dem Sport immer zeitnah esse und hier das ungewohnt schnelle Sinken des Zuckers auf nicht wirklich immer gut einzuschätzende glykämische Indizess der Nahrung trifft, ist ein aktueller Wert des Blutzuckers in dieser Phase sehr wichtig. Genau das kann das FreeStyle Libre System nicht liefern.

    Zum Cavillon Spray: Dies hat mir die Hotline ebenfalls empfohlen. Nach der ersten Verwendung hatte ich extremen Hautausschlag. Für mich war dieses deshalb nicht verwendbar.

    Ich habe bei Abbott ein Rezept über ein Jahr eingelöst und damit eine Art Abbonement abgeschlossen. Dies bedeutet lediglich einen geringeren bürokratischen Aufwand. Es heißt nicht, dass man Abbott damit die Abnahme der Sensoren für ein Jahr garantiert. Vielmehr kann man rechtzeitig (wenn ich mich recht erinnere einen Monat vor der nächsten Vierteljahreslieferung) das Abbonement kündigen. Damit erfolgt keine weitere Lieferung - zumindest in der Theorie. Die Frage nach dem vierteljährlich kündbaren Abbo impliziert, dass Abbott ein anderes Abbonementmodell anbietet. Das wäre mir neu. Ich bin mir auch nicht sicher, ob das Jahresabbo, wie es Nutzer Jürgen zu kennen scheint, im Gesundheitsbereich überhaupt erlaubt ist.

    Ich habe mittlerweile meine Krankenkasse erneut über den Fall informiert. Die Mitarbeiter kannten meinen Fall und hatten ebenfalls die Informationen der Firma Abbott, dass das Abbonement fristgerecht gekündigt wurde und keinerlei Forderungen mehr bestehen. Die Krankenkasse wird mich jetzt informieren, wie es in dem Fall weiter geht. Abbott hat weder auf meine Anrufe noch auf meinen per Einschreiben geschickten Widerspruch reagiert. Hier scheint die Hoffnung vorzuherrschen, dass der Kunde den Weg zum Anwalt aufgrund des geringen Streitwerts scheut.
    Bearbeitet von User am 27.09.2017 13:55:28. Grund: Schreibfehler
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    am 28.09.2017 16:26:59 | IP (Hash): 1187364941
    Tester schrieb:
    Hier scheint die Hoffnung vorzuherrschen, dass der Kunde den Weg zum Anwalt aufgrund des geringen Streitwerts scheut.

    Das du verärgert bist, kann ich gut verstehen.

    Irgend etwas siehst du allerdings falsch, Wenn Abbott was von dir will, brauchst du doch nicht zum Anwalt zu gehen. Die wollen Geld von dir und bekommen és nur, falls sie es erfolgreich einklagen. Wenn du dir mit dem Vertragsinhalt und der Kündigungsbestätigung so sicher bist, dann brauchst du gar nichts zu machen und kannst in Ruhe abwarten, was als nächstes passiert.

    Ich würde übrigens dem Inkassounternehmen die Sachlage darlegen, wenn sie wirklich so klar ist. Die haben häufig kein großes Interesse daran, klare Fälle weiter zu verfolgen, die sie nicht zum Erfolg führen können.
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    am 28.09.2017 20:34:05 | IP (Hash): 1053365926
    So einfach ist das leider nicht. Das Inkassounternehmen hat den Fall übernommen. Wenn dort die Zahlung nicht rechtzeitig eingeht, besteht die Gefahr eines Schufaeintrags. Wann solche Einträge genau erfolgen, ist leider völlig unklar. Deshalb habe ich das Unternehmen kontaktiert und gebeten, den Fall bis zur Klärung auszusetzen. Entsprechende Mails von Abbott habe ich angehängt. Nachdem ich im Juli und August mehrfach telefonisch Kontakt mit Abbot hatte, kam heute (wahrscheinlich aufgrund der Beschwerde meiner Krankenkasse) eine Mail, dass man mir die Zuzahlung für die zweite Liederung der Sensoren in Rechnung stellen müsse, da ich die Lieferung angenommen habe. Dies ist klar rechtswidrig. Die Lieferung wurde durch einen Nachbarn entgegengenommen. Nach Paragraph 241a BGB besteht keinerlei Recht auf Rückforderung nicht bestellter Ware.

    Der Fall wird langsam reif für die Presse.
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    am 28.09.2017 22:33:15 | IP (Hash): 688584431
    Tester schrieb:
    So einfach ist das leider nicht. Das Inkassounternehmen hat den Fall übernommen. Wenn dort die Zahlung nicht rechtzeitig eingeht, besteht die Gefahr eines Schufaeintrags. Wann solche Einträge genau erfolgen, ist leider völlig unklar. Deshalb habe ich das Unternehmen kontaktiert und gebeten, den Fall bis zur Klärung auszusetzen. Entsprechende Mails von Abbott habe ich angehängt. Nachdem ich im Juli und August mehrfach telefonisch Kontakt mit Abbot hatte, kam heute (wahrscheinlich aufgrund der Beschwerde meiner Krankenkasse) eine Mail, dass man mir die Zuzahlung für die zweite Liederung der Sensoren in Rechnung stellen müsse, da ich die Lieferung angenommen habe. Dies ist klar rechtswidrig. Die Lieferung wurde durch einen Nachbarn entgegengenommen. Nach Paragraph 241a BGB besteht keinerlei Recht auf Rückforderung nicht bestellter Ware.

    Der Fall wird langsam reif für die Presse.



    Na nun mach Mal, die müssen beweisen das Du das Geld schuldest. Nicht umgekehrt. Ich hatte Mal so einem Fall mit der Telekom nach einem Umzug.
    Ich hatte gezahlt, den Auszug aber das Inkasso Unternehmen wollte es darauf ankommen lassen. Es gab den ersten Mahnbescheid. Ich habe Wiederspruch eingelegt.
    Kurz darauf bekam ich Post vom Gericht, dass eine Verhandlung am x.y.z stattfinden wird.

    2 Tage davor bekam ich Post, dass der Kläger die Klage zurück gezogen hat, und dieser die angefallenen Kosten zu tragen hat.

    Inkasso Unternehmen reiten auf dieser Masche, sie hofften halt ich zahle trotzdem.
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    am 28.09.2017 23:19:30 | IP (Hash): 1187364941
    Hallo Tester,

    ich kann nicht genau sagen, was ich in dieser Situation machen würde - kämpfen oder einem Streit aus dem Weg gehen. In diesem Fall gibt es aber einen guten Weg, dem Streit aus dem Weg zu gehen und dabei die Nerven zu schonen: Bezahle den Eigenanteil und verklickere die Dinge bei e.ay. Ich denke nicht, dass du in deinem speziellen Fall dabei ein schlechtes Gewissen haben musst.
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    am 19.10.2017 19:05:17 | IP (Hash): 1717786774
    Jetzt ist alles klar, das Problem liegt in der Fußballkapitänschleife
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    am 21.10.2017 21:50:41 | IP (Hash): 330242856
    Moin, Moin Tester,

    Du schreibst Du hättest ein Jahresabo bei Abbott, dann ist es doch logisch, dass der Bezug nach einem Jahr beendet wird und du vier Quartalslieferungen annehmen musst.

    Gruß
    Rolf




    Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht, sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer.