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Vorsicht vor Abbott

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    Mitglied seit: 18.08.2017
    am 26.09.2017 08:49:58 | IP (Hash): 688584431
    Tester schrieb:
    hjt_Jürgen schrieb:
    Wenn ich Libre und Sensoren privat bei Abbott kaufe, gilt zwischen Abbott und mir ein Kaufvertrag. Wir sind Vertragspartner.

    Aber wie Heli schon schreibt:
    Wenn ich eine Verordnung einreiche, kauft meine Kasse die Brocken bei Abbott. Krankenkasse und Abbott sind die Vertragspartner.
    Abbott sendet mir die Teile im Auftrag meiner Kasse und zieht auch meine Selbstbeteiligung im Auftrag meiner Kasse ein.

    Wenn ich daran etwas ändern will, kann das nur dort gehen, wo ich Vertragspartner bin, also im Verordnungsfall bei meiner Krankenkasse. Der ordentliche Weg für den inzwischen abgetauchten Tester wäre die Reklamation bei seiner Kasse gewesen. Hat er offensichtlich nicht gemacht und stattdessen übel geschäftsschädigend gegen Abbott vom Leder gezogen.


    Zunächst zur Klarstellung. Ich habe bei Abbott ein Abbonemant über ein Jahr abgeschlossen. Mag sein, dass es hier Unterschiede bei den verschiedenen Krankenkassen gibt. Dieses Abbo ist vierteljährig kündbar. Ich habe es unter Einhaltung der Frist gekündigt und eine Kündigungsbestätigung per Mail sowie telefonisch bekommen. Mir wurde versichert, dass keinerlei Forderungen gegen mich mehr bestehen und es sich um ein Fehler im System handeln müsse. Dies habe ich geglaubt und die erste fälschlicherweise an mich gesendete Lieferung zurück geschickt. Als die zweite Lieferung per Mail angekündigt wurde, habe ich erneut Kontakt mit Abbott aufgenommen, um die Lieferung zu stoppen. Als dies nicht geschah, habe ich von Paragraph 241a des BGB Gebrauch gemacht und diese nicht zurückgeschickt. Meine Krankenkasse habe ich über die Kündigung informiert - auch wenn Abbott zugesichert hat, dies selbst zu tun.
    Zur Messgenauigkeit und Messverzögerung des Systems lässt sich sagen, dass hier ungenügend seitens Abbott aufgeklärt wird. Ich dachte, dieses Forum ist genau für solcherlei Hinweise da. Ich betreibe regelmäßig intensiv Sport. Das FreeStyle Libre System ist aufgrund der Verzögerung bei sportlicher Aktivität, welche auch ein schnelles Sinken des Blutzuckers noch lange nach dem Sport beinhaltet, ungeeignet.
    Starkes Schwitzen - wie bei Intensiven Sporteinheiten - führte bei mir stets zum Ablösen des Sensors. Ich habe vor dem Sport deshalb eine Fußball Kapitänsbinde über den Sensor gezogen. Dennoch gab es bedingt durch Schweißbildung stets Hautreizungen an der Klebestelle.

    Aufgrund der Beiträge des oben zitierten Herren vermute ich eine gewisse Nähe zu Abbott. Es ist bekannt, dass Hersteller aller Couleur gerne Forenschreiber beschäftigen.



    Wenn du so argumentierst, könnte ich den Verdacht äußern, du bist von Roche oder Bayer ;)
    Gerade beim Sport ist das FSL ideal, ich kann während des Sportes scannen und brauch nicht pausieren um blutig zu messen, und so schnell sinkt beim Sport dein BZ nicht, dass du im Gewebe 106 hast und im Blut 66, wie gesagt außerhalb einer stabilen Phase mit waagrechten Pfeil ist die Verzögerung 10 min.
    Jürgen und ich benutzen beide auch das FSL.
    Zum Kleber, da muss ich dir Recht geben, gerade wenn man schwitzt taugt das alles nix.
    Die Hotline empfahl mir Cavillon Spray von 3 M.

    Nach dem Reinigen der Setzstelle gut mit Cavillon einsprühen und trocknen lassen, dann Sensor setzen und ein Stück Fixomull Stretch ( mit Loch) drüber kleben. Nach 2 Wochen sitzt das immer noch wie angetackert.

    Und wenn du IT mäßig etwas begabt bist kannst du es dir zu einem CGM upgraden und brauchst dich garnicht mehr ums Messen kümmern, xDrip+ sagt dir die BZ Werte an, und zwar die im Blut, nicht im Gewebe über die Kalibrierung.

    Zu deinem Streit mit Abott, kein Grund zur Panik, sende dem Inkasso Unternehmen die Kopie deiner Kündigungsbestätigung und das Thema ist durch.
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    am 27.09.2017 13:53:47 | IP (Hash): 1235103203
    Da ich im keinerlei Werbung für irgendein Produkt gemacht habe, scheint mir der Vorwurf ich wäre für Roche oder Bayer tätig, etwas aus der Luft gegriffen. War aber offensichtlich auch nicht ganz ernst gemeint.

    Zum Thema Messung beim Sport: Während des Trainings messe ich mich nicht. Ich habe mittlerweile genug Erfahrung und auch einen recht guten Trainingszustand (letzterer sorgt für ein weniger starkes Sinken des Blutzuckers während der Trainingseinheiten) um auf das Messen im Training verzichten zu können. Problematisch ist allerdings die Nachbrennphase nach einer Trainingseinheit. Hier sinkt der Blutzucker natürlich schneller als normal. Da ich nach dem Sport immer zeitnah esse und hier das ungewohnt schnelle Sinken des Zuckers auf nicht wirklich immer gut einzuschätzende glykämische Indizess der Nahrung trifft, ist ein aktueller Wert des Blutzuckers in dieser Phase sehr wichtig. Genau das kann das FreeStyle Libre System nicht liefern.

    Zum Cavillon Spray: Dies hat mir die Hotline ebenfalls empfohlen. Nach der ersten Verwendung hatte ich extremen Hautausschlag. Für mich war dieses deshalb nicht verwendbar.

    Ich habe bei Abbott ein Rezept über ein Jahr eingelöst und damit eine Art Abbonement abgeschlossen. Dies bedeutet lediglich einen geringeren bürokratischen Aufwand. Es heißt nicht, dass man Abbott damit die Abnahme der Sensoren für ein Jahr garantiert. Vielmehr kann man rechtzeitig (wenn ich mich recht erinnere einen Monat vor der nächsten Vierteljahreslieferung) das Abbonement kündigen. Damit erfolgt keine weitere Lieferung - zumindest in der Theorie. Die Frage nach dem vierteljährlich kündbaren Abbo impliziert, dass Abbott ein anderes Abbonementmodell anbietet. Das wäre mir neu. Ich bin mir auch nicht sicher, ob das Jahresabbo, wie es Nutzer Jürgen zu kennen scheint, im Gesundheitsbereich überhaupt erlaubt ist.

    Ich habe mittlerweile meine Krankenkasse erneut über den Fall informiert. Die Mitarbeiter kannten meinen Fall und hatten ebenfalls die Informationen der Firma Abbott, dass das Abbonement fristgerecht gekündigt wurde und keinerlei Forderungen mehr bestehen. Die Krankenkasse wird mich jetzt informieren, wie es in dem Fall weiter geht. Abbott hat weder auf meine Anrufe noch auf meinen per Einschreiben geschickten Widerspruch reagiert. Hier scheint die Hoffnung vorzuherrschen, dass der Kunde den Weg zum Anwalt aufgrund des geringen Streitwerts scheut.
    Bearbeitet von User am 27.09.2017 13:55:28. Grund: Schreibfehler
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    am 28.09.2017 16:26:59 | IP (Hash): 1187364941
    Tester schrieb:
    Hier scheint die Hoffnung vorzuherrschen, dass der Kunde den Weg zum Anwalt aufgrund des geringen Streitwerts scheut.

    Das du verärgert bist, kann ich gut verstehen.

    Irgend etwas siehst du allerdings falsch, Wenn Abbott was von dir will, brauchst du doch nicht zum Anwalt zu gehen. Die wollen Geld von dir und bekommen és nur, falls sie es erfolgreich einklagen. Wenn du dir mit dem Vertragsinhalt und der Kündigungsbestätigung so sicher bist, dann brauchst du gar nichts zu machen und kannst in Ruhe abwarten, was als nächstes passiert.

    Ich würde übrigens dem Inkassounternehmen die Sachlage darlegen, wenn sie wirklich so klar ist. Die haben häufig kein großes Interesse daran, klare Fälle weiter zu verfolgen, die sie nicht zum Erfolg führen können.
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    am 28.09.2017 20:34:05 | IP (Hash): 1053365926
    So einfach ist das leider nicht. Das Inkassounternehmen hat den Fall übernommen. Wenn dort die Zahlung nicht rechtzeitig eingeht, besteht die Gefahr eines Schufaeintrags. Wann solche Einträge genau erfolgen, ist leider völlig unklar. Deshalb habe ich das Unternehmen kontaktiert und gebeten, den Fall bis zur Klärung auszusetzen. Entsprechende Mails von Abbott habe ich angehängt. Nachdem ich im Juli und August mehrfach telefonisch Kontakt mit Abbot hatte, kam heute (wahrscheinlich aufgrund der Beschwerde meiner Krankenkasse) eine Mail, dass man mir die Zuzahlung für die zweite Liederung der Sensoren in Rechnung stellen müsse, da ich die Lieferung angenommen habe. Dies ist klar rechtswidrig. Die Lieferung wurde durch einen Nachbarn entgegengenommen. Nach Paragraph 241a BGB besteht keinerlei Recht auf Rückforderung nicht bestellter Ware.

    Der Fall wird langsam reif für die Presse.
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    Mitglied seit: 18.08.2017
    am 28.09.2017 22:33:15 | IP (Hash): 688584431
    Tester schrieb:
    So einfach ist das leider nicht. Das Inkassounternehmen hat den Fall übernommen. Wenn dort die Zahlung nicht rechtzeitig eingeht, besteht die Gefahr eines Schufaeintrags. Wann solche Einträge genau erfolgen, ist leider völlig unklar. Deshalb habe ich das Unternehmen kontaktiert und gebeten, den Fall bis zur Klärung auszusetzen. Entsprechende Mails von Abbott habe ich angehängt. Nachdem ich im Juli und August mehrfach telefonisch Kontakt mit Abbot hatte, kam heute (wahrscheinlich aufgrund der Beschwerde meiner Krankenkasse) eine Mail, dass man mir die Zuzahlung für die zweite Liederung der Sensoren in Rechnung stellen müsse, da ich die Lieferung angenommen habe. Dies ist klar rechtswidrig. Die Lieferung wurde durch einen Nachbarn entgegengenommen. Nach Paragraph 241a BGB besteht keinerlei Recht auf Rückforderung nicht bestellter Ware.

    Der Fall wird langsam reif für die Presse.



    Na nun mach Mal, die müssen beweisen das Du das Geld schuldest. Nicht umgekehrt. Ich hatte Mal so einem Fall mit der Telekom nach einem Umzug.
    Ich hatte gezahlt, den Auszug aber das Inkasso Unternehmen wollte es darauf ankommen lassen. Es gab den ersten Mahnbescheid. Ich habe Wiederspruch eingelegt.
    Kurz darauf bekam ich Post vom Gericht, dass eine Verhandlung am x.y.z stattfinden wird.

    2 Tage davor bekam ich Post, dass der Kläger die Klage zurück gezogen hat, und dieser die angefallenen Kosten zu tragen hat.

    Inkasso Unternehmen reiten auf dieser Masche, sie hofften halt ich zahle trotzdem.
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    am 28.09.2017 23:19:30 | IP (Hash): 1187364941
    Hallo Tester,

    ich kann nicht genau sagen, was ich in dieser Situation machen würde - kämpfen oder einem Streit aus dem Weg gehen. In diesem Fall gibt es aber einen guten Weg, dem Streit aus dem Weg zu gehen und dabei die Nerven zu schonen: Bezahle den Eigenanteil und verklickere die Dinge bei e.ay. Ich denke nicht, dass du in deinem speziellen Fall dabei ein schlechtes Gewissen haben musst.
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    am 19.10.2017 19:05:17 | IP (Hash): 1717786774
    Jetzt ist alles klar, das Problem liegt in der Fußballkapitänschleife
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    am 21.10.2017 21:50:41 | IP (Hash): 330242856
    Moin, Moin Tester,

    Du schreibst Du hättest ein Jahresabo bei Abbott, dann ist es doch logisch, dass der Bezug nach einem Jahr beendet wird und du vier Quartalslieferungen annehmen musst.

    Gruß
    Rolf




    Nicht weil es schwer ist, wagen wir es nicht, sondern weil wir es nicht wagen, ist es schwer.