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Tierisches Insulin - reine Glücksache, wenn der Doc es nicht vergessen hat
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Anke
Rang: Gastam 22.12.2008 12:47:19
" Mir persöhnlich wäre lieber der Staatsanwalt würde sich mal um die Beleidigungen einer gewissen Anke kümmern.
Schade das man es nötig hat, auf so einer Ebene zu kommunizieren.
Ich hoffe nicht das Volker so dumm ist, Ihr auch nur einen Tropfen Schweineinsulin zukommen zu lassen."
Der letzte Satz läßt Rückschlüsse auf einen primitiven Geist zu ...!
Den Namen eines anerkannten Prof.Dr.med. mit einer GMX-Mail -Adresse zu mißbrauchen ist kriminell ! -
sdf
Rang: Gastam 22.12.2008 13:55:48
1. Richtig:Insulin darf man nicht verleihen !!
Ausserdem unterstützen alle Verleiher so nur das falsche- dümmlich u sture Verhalten von Anke !
2) e-Mail-Addys sind frei wählbar -der Name ist egal- daran ist nichts kriminelles !!
3) große Klappe, auf " GOSSEN-Niveau" und viel kriminelle Energie -das ist ANKE !!! -
Pozilei
Rang: Gastam 22.12.2008 16:54:13
ICH brauche kein Schweineinsulin ...
Volker hat seins bekommen ...
Anke nervt wieder mal nur rum (kommt aber nicht zu Potte) ...
Bringt alles nichts, also besser Deckel drauf und Ruhe im Karton.
Wünsche allen frohe Weihnachtstage! von Pozilei -
Anke
Rang: Gastam 22.12.2008 20:42:20
Was heißt hier "verleihen" ...es gibt DiabetikerInnen die mir in meiner NOT helfen und dabei spielen nicht nur Gründe der christlichen Nächstenliebe eine Rolle !
§ 323c StGB
Unterlassene Hilfeleistung
Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
...dem ist nichts mehr hinzuzufügen oder doch ?
Hätte denn z.B. Volker kein Glück mit seiner PKV gehabt...wer hätte denn ihm geholfen ?
Vielleicht sein Arzt mit einem Rezept("Empfehlung") auf Insuman ??? von Anke -
Ankenieversteher
Rang: Gastam 22.12.2008 21:54:18
Wer verschreibungspflichtige Medikamente ohne ärztliche Indikation weitergibt, macht sich auf alle Fälle schuldig.
Volker bekommt sein Medikament natürlich erleichtert durch seine Privatversicherung, aber auch durch sachliche Argumentation seines Arztes gegenüber.
Ich möchte wetten bei Dir würde das auch funktionieren.
Aber wer unsachlich ist, betrügt, belügt, und andere in die Pfanne haut, bekommt nun mal das was er verdient.
nichts.....................
von Ankenieversteher -
iko
Rang: Gastam 22.12.2008 22:46:09
§ 323c StGB
Unterlassene Hilfeleistung.....
gilt NICHT für verschreibungspflichtige Arzneimittel !!!
siehe: Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln (Arzneimittelgesetz - AMG)
§ 48 Verschreibungspflicht !!!
Da machen sich ja alle strafbar -die Insulinverleiher und der Anwalt von Frau Anke wenn er davon weiss !!!
-und die Gute Frau schreibt Derweil gemütlich nur dummes Zeugs und fresche Beleidigungen und zieht da alle da mitrein !!!
Sei mal froh wenn keiner deine Adresse weiss --! -
Grünkohl
Rang: Gastam 22.12.2008 22:47:07
Christliche Nächstenliebe? Was ist mit allen
Anders- oder Nicht-Gläubigen?
Kannste vergessen! Dein angeführter Paragraf § 323c StGB greift auch nicht, da "Hilfe" hier nicht
ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten
möglich ist:
A gibt ein Medikament an B. Das Medikament ist laut Sachverhalt verschreibungspflichtig. Eine gültige Verschreibung liegt nicht vor.
Das abgegebene Mittel ist ein Arzneimittel wie es in § 2 I AMG definiert wird.
§ 48 I AMG schreibt vor, das das Arzneimittel nur abgegeben werden darf, wenn eine gültige Verschreibung dafür vorliegt.
§ 43 III AMG schreibt vor, dass Arzneimittel die einer Verschreibung bedürfen, nur von Apotheken abgegeben werden dürfen.
Laut Sachverhalt ist A kein Apotheker.
Nach § 95 I Nr. 4 AMG wir mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer entgegen § 43 III Satz 1 AMG Arzneimittel die nur auf Verschreibung an Verbraucher abgegeben werden dürfen abgibt.
Soviel (bis zu 3 Jahren) zur Nächstenliebe! Und
wenn du uns weiterhin erzählen willst, dass es
in Deutschland keinen einzigen "kriminellen"
Arzt gebe, der Schweineinsulin verschreibt
(unabhängig davon, dass die KK sich u.U.
quer legt), lass es besser bleiben, uns etwas
von DEINER "Not" zu erzählen! Denn die ist hausgemacht (denn du hattest es ja schon!) -
Anke
Rang: Gastam 23.12.2008 07:15:24
...sovieeeeeeele Juristen(hier: Fachidioten) auf einem "Haufen" -ihr kennt euch ja super aus *grins*
Ihr seid dümmer als es Pozilei erlaubt ! *grins* von Anke -
Ankenieversteher
Rang: Gastam 23.12.2008 08:26:19
Aber wir haben unser Insulin ! :) von Ankenieversteher -
Anke
Rang: Gastam 23.12.2008 16:36:48
Aber habt ihr denn auch schon Vorsorge für eure Beerdigung getroffen ?*grins* von Anke