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Führerscheinauflagen

  • Hammy

    Rang: Gast
    am 18.11.2008 18:20:28
    "...da sind fast alle von betroffen " WOVON??
    Bitte geben Sie einen Link an, woman darüber
    lesen kann, was der "Typ" von Lilly 1988 meinte!
    Oder bezieht sich dass auf die Löschung von
    Beiträgen durch den Forenbetreiber bei persönlichen Angrifen? Bis dann, Ritchy
  • Tom

    Rang: Gast
    am 20.11.2008 15:55:32
    Geliebte Dm,

    ich will dir einen Deal vorschlagen: bzw. fragen. Was müssen wir dir zahlen oder schenken, damit du eine Humaninsulin-Fetischimus-Pause einlegts, nur ein klitzekleines Minipäuselchen, Bütttebütte*Liebguck*
    Guck mal, ich bekomme jedes Mal, wenn du das "böse Wort" schreibst, Pickelitis, ich seh schon aus wie ein Streuselkuchen.
    Also, was möchte das brave Kind? von Tom
  • Eutzinger30

    Rang: Gast
    am 20.11.2008 21:47:13
    Sorry, Tom, "Dm" ist chronisch (krank), das hört nie auf!!!

    von Eutzinger30
  • Fotomoment - Volker Henkel

    Rang: Gast
    am 09.12.2008 16:56:51
    Ich habe derzeit wegen einer UZ im Straßenverkehr keinen Führerschein. Ich muss im März 2009 ein neues Gutachten beantragen. Ich hatte bereits einen Führerscheinentzug aus dem gleichen Grund und musste Auflagen erfüllen. Ein jährlicher Nachweis gehörte bisher nicht zu den Auflagen.

    Ich habe nun selbst die Initiative ergriffen und von meiner Seite aus alles in die Wege geleitet, um auf tierisches Insulin umzustellen. Seitdem habe ich keine Probleme mehr mit Hypos. Für mich bleibt natürlich nun die Frage, wie der Gutachter im März entscheidet. Ganz klar ist jedenfalls, dass die Führerscheinstelle einen Entscheidungsspielraum hat, innerhalb dem sie über die Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr mit einem Kfz entscheidet.

    Gegen einen solchen Verwaltungsakt kann selbstverständlich im Rahmen der festgelegten Zeit Widerspruch eingelegt werden. von Fotomoment - Volker Henkel