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Feststellung der Dienstfähigkeit mit Diabetes (Schuldienst/Referendariat)?! Amtsarzt!
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am 17.01.2020 15:34:42 | IP (Hash): 1159492964
Hallo zusammen,
ich möchte zum 1. Mai 2020 mein Referendariat im Schuldienst antreten. Die für mich zuständige Bezirksregierung musste ich schon bei Bewerbung über vorliegende Krankheiten informieren, so habe ich also meine Diabetes Erkrankung (Typ 1, GdB 50) angegeben. Mir wurde daraufhin eine Dienstfähigkeitsuntersuchung beim AMTSarzt angeordnet. Ich kann mir darunter leider nicht sehr viel vorstellen. Hat jemand von euch schon einmal so eine Untersuchung machen müssen? Wenn ja, was genau wird denn dort untersucht? Man kann ja tatsächlich sehr schlecht die körperliche Tagesverfassung als Anlass nehmen, um die Dienstfähigkeit aufgrund einer Stoffwechselerkrankung einzuschätzen?
Ich soll zur Untersuchung alle möglichen Unterlagen vom Diabetologen usw. mitbringen und fühle mich ernsthaft etwas diskriminiert, dass ich mich so einer Untersuchung überhaupt unterziehen muss - ich habe vorher im öffentlichen Dienst gearbeitet und es hat nie jemand nach meiner Dienstfähigkeit gefragt...
Würde mich über eure Erfahrungsberichte freuen!
LG -
am 17.01.2020 16:14:09 | IP (Hash): 1931865349
In solchen juristischen Fragen wäre wohl unser Forums-Oberhirte Oliver Ebert https://www.diabetes-und-recht.de/oliver-ebert/ Dein Ansprechpartner.
Bei entsprechendem Einsatz ist mit T1 sehr viel möglich. So hat hier auch schon mal ein Bundespolizist mitgeschrieben, der nach seiner Erkrankung standardmäßig aus dem aktiven Außendienst in den Innendienst versetzt worden wäre. Er hat wohl 2 Jahre gebraucht, um sich auf seinen Platz im Außendienst zurück zu kämpfen. Dazu gehörte, dass er seinen BZ auch dann zuverlässig hypofrei im guten Therapierahmen halten musste, wenn er in 12 Stunden Außeneinsatz keine planbaren Zeiten für Messen+Spritzen+Essen hatte.
Mit den Regelmäßigkeiten des Schullebens ist das dann schon sehr viel einfachen, und wenn man dann noch Helferlein wie Libre und vielleicht https://predictbgl.com/ dazu nehmen kann. Daumendrück!
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Seit über 10 Jahren leben immer mehr Menschen völlig gesund mit ihrem Diabetes Typ 2, mit sehr viel weniger Medikamenten, als für ihre DDG-normale Behandlung, oder sogar völlig ohne.
Sie testen immer mal wieder, welche Portionen von welchem Essen am besten in ihren gesunden Blutzucker-Rahmen passen und wann am Tag welche Bewegunngsanteile und richten sich meistens danach. Geht am einfachsten schon mit Prädiabetes!
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Elfe
Rang: Gastam 17.01.2020 16:59:21 | IP (Hash): 419470320
Hallo,
in anderem Beruf und Betriebsarzt kenne ich solche Arbeitstauglichkeitsuntersuchungen.
Darum geht's eigentlich - wie diese bzgl. Lehrer aussieht, entzieht sich meiner Kenntnis.
Bei Vorlage der Unterlagen des Diabetologen geht's eigentlich nur darum, wie gut du mit der Erkrankung bzgl. Stoffwechsellage zurecht kommst.
Bei Typ 1 ist da Hypo wichtig.
Selbst wenn dir kurz schummrig werden würde, weißt du, wie du gegensteuern kannst.
UND - da immer mehr 1er-Kinder in Kita und Grundschulen betreut werden -, wärest du für besorgte Eltern und die Kinder DER Ansprechpartner (auch im Kollegium).
AMTSarzt ist eines - Überzeugen mit allen Talenten & Wissen wichtiger !
Gruß Elfe
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am 17.01.2020 22:43:04 | IP (Hash): 757079282
Hallo,
Vater Staat möchte wissen, ob du ohne Folgekosten und ohne größeren Ausfälle bis zu deiner Pensionierung durchhältst. Tipp: Das weiß Vater Staat bei anderen Kandidaten (ohne Diabetes) auch nicht.
Überzeuge deine Seminarlehrer und den/die Dienstvorgesetzte(n), dass du voll einsatzfest und "dienstfreudig" bist; denn die beurteilen dich. Das schreibt ein ehem. Seminarlehrer.
Viel Erfolg: Ludwig.1 Benutzer dankte für diesen Nützlichen Beitrag. -
am 18.01.2020 07:34:58 | IP (Hash): 1961399320
Moin,
in Ergänzung des Beitrages von Ludwig ...
Mit dem Beginn eines Beamtenverhältnisses (im Refrendariat ist man immer Beamter auf Probe) ist eine aMTSärztliche Untersuchung meiner Erinnerung nach ganz normal, weshalb das rein gar nichts mit Diskriminierung zu tun hat! Ich gehe einfach mal davon aus, dass Du vorab nicht im Beamtenstatus des ÖD gearbeitet hast.
Was damals bei mir alles untersucht worden ist, weiß ich nicht mehr, nur, dass ich wie beim TüV ein 2. Mal dorthin musste, weil mein Blutdruck vor lauter Aufregung viel zu hoch war. Ich bin dann zum Doc, habe Blutdrucksenker verschrieben gekriegt und bei der Wiedervorstellung war alles ok.
mfG -
am 18.01.2020 09:12:17 | IP (Hash): 2066381984
Hallo,
weiß leider nicht mehr wo, aber irgendwo habe ich gelesen, dass mit `nen GdB größer/gleich 50 bei der Untersuchung nur rauskommen muss, dass eine Dienstunfähigkeit in den nächsten 5 Jahren unwahrscheinlich ist und nicht bis zum regulären Pensionsalter.