Willkommen Gast! Um alle Funktionen zu aktivieren musst Du Dich Anmelden oder Registrieren.

Schwerbehindertenausweis

  • Rang: Anfänger
    Punkte: 0
    Beiträge: 3
    Mitglied seit: 01.07.2020
    am 01.07.2020 16:41:03 | IP (Hash): 1177058770
    Hallo liebes Forum,
    ich bin mir sicher, dass hier bestimmt schon einmal dieses Thema aufgegriffen wurde, also falls vor kurzem schonmal diese Frage aufkam, kann mich gerne jmd darauf verweisen. Leider habe ich so im Internet nichts aktuelles gefunden, und hoffe wirklich sehr, dass mir hier jmd helfen kann.
    Ich habe vor geraumer Zeit einen Schwerbehindertenantrag gestellt und wurde mit einem GdB von 40 abgespeist, obwohl ich eigentlich alle Punkte zum Erhalt eines GdB 50 erfülle. Ich hatte schon von diesem Vorgehen gehört also war ich auch bereit für einen Widerspruch. Den hatte ich dann auch verfasst und dem Zentrum für Familie und Soziales zugeschickt. Ich hatte meine Diabtestagebücher detailliert ausgewertet auf die Punkte
    - schwer einstellbarer Stoffwechsel
    - 4 Injektionen pro Tag
    - usw. ..
    Und auch von den persönlichen Hürden und Einschränkungen erzählt.
    Heute kam die Zurückweisung meines Widerspruchs an mit einer Rechtsbelehrung, dass ich jetzt über das Sozialgericht klagen muss.
    Jetzt zu meinen Fragen:
    - macht jmd momentan das gleiche durch?
    - wie sind eure Erfahrungen damit?
    - ich dachte auch, dass man noch ein zweites mal Widerspruch einlegen kann
    - ist das mittlerweile das normale Vorgehen?
    - falls ich nochmal einen Widerspruch einlegen kann, auf was legt das Amt Wert? Geht es um die Belastung mit Diabetes oder eher den zeitlichen Aufwand?

    Ich hoffe mir kann jmd helfen.

    Viele Grüße
  • Bild User
    Rang: Erweitertes Mitglied
    Punkte: 1233
    Beiträge: 8857
    Mitglied seit: 20.02.2011
    am 01.07.2020 17:03:27 | IP (Hash): 1143500186
    schauma https://www.diabetes-und-recht.de/schwerbehinderung/

    ----------------------------------------------
    Prädiabetes und Diabetes Typ 2 und die Diagnose-Grenzwerte sind willkürlich von den Fachgesellschaften für Diabetes definiert. Für bis wann gesund und ab wann Prä- oder Diabetes gibt es keine organisch "harten" Fakten.
    ALLE Grenzwerte befinden sich in dem Bereich, der für eine ordentliche Diabetes-Behandlung nach DDG als gut bis sehr gut und symptomfrei gilt.

  • Rang: Erweitertes Mitglied
    Punkte: 972
    Beiträge: 5073
    Mitglied seit: 25.02.2011
    am 01.07.2020 20:38:17 | IP (Hash): 718718258
    Ein zweiten Widerspruch kannst du nicht einlegen, als nächster Schritt bleibt nur die Klage vor dem Sozialgericht. So ist nun mal das normale Verfahren.

    Die Klage vor dem Sozialgericht ist kostenlos, insofern sind für dich außer dem zusätzlichen Stress keine besonders großen Probleme damit verbunden. Wenn du es probieren willst, dann achte unbedingt auf die Fristen.
  • Rang: Anfänger
    Punkte: 0
    Beiträge: 3
    Mitglied seit: 01.07.2020
    am 02.07.2020 19:27:19 | IP (Hash): 1053870289
    Vielen Dank schon mal für die Antwort.
    Macht man das denn in der Regel ohne Anwalt?
    Ich habe nämlich heute interessehalber einen kontaktiert, der damit Erfahrung hat. Und so wie sich das anhörte, lässt man es schon über einen Anwalt laufen.
    Oder weisst du sonst was man dann alles für Unterlagen benötigt wenn man das selber machen möchte? Und was in der Klage drin stehen muss?
  • Rang: Erweitertes Mitglied
    Punkte: 972
    Beiträge: 5073
    Mitglied seit: 25.02.2011
    am 03.07.2020 07:05:43 | IP (Hash): 799796083
    Mit Anwalt kostet es aber wieder was und nicht gerade wenig.

    Nicht schlecht finde ich den Vorschlag, den Klaus hier im Onmeda Forum dazu gemacht hat;
    https://www.onmeda.de/forum/diabetes/3125097-sbausweis-gdb
    Lies dir den mal durch.
  • Rang: Anfänger
    Punkte: 0
    Beiträge: 3
    Mitglied seit: 01.07.2020
    am 03.07.2020 16:00:38 | IP (Hash): 1077640922
    Grundsätzlich ist das natürlich ein Vorgehen das man auch machen kann. Nochmal zu warten ob man irgendwann eine Folgeerkrankung bekommt die einen GdB 50 rechtfertigt.
    Mich hätten persönliche Geschichten interessiert wie jmd damit umgegangen ist und ob jmd Erfolg beim Sozialgericht hatte.
    Was ich mittlerweile noch in Erfahrung gebracht habe, ist das der VDK sich genau mit solchen Themen befasst. Bei dem werde ich mir nochmal eine Einschätzung einholen.
    Was mich so ärgert ist, dass der GdB 50 für einen Typ 1 Diabetiker ganz klar definiert ist. Und sich das Versorgungsamt mit immer neuen, willkürlichen Argumenten rausredet.
    Diabetes ist zwar eine Krankheit mit der man gut leben kann, trotzdem ist man kein gesunder Mensch. Und ein GdB von 40, wie er mittlerweile verteilt wird, ist überhaupt nichts wert.
  • Rang: Erweitertes Mitglied
    Punkte: 972
    Beiträge: 5073
    Mitglied seit: 25.02.2011
    am 04.07.2020 14:18:56 | IP (Hash): 1007529243
    .

    Bearbeitet von User am 05.07.2020 08:48:06. Grund: .
  • Rang: Anfänger
    Punkte: 0
    Beiträge: 3
    Mitglied seit: 28.12.2023
    am 28.12.2023 18:06:56 | IP (Hash): 1675261277
    Hallo,
    darf ich fragen, ob du damals noch geklagt hast und ob du vor dem Sozialgericht Erfolg hattest, d.h. einen GdB 50 für den Diabetes anerkannt bekommen hast?

    Mir wurden auch nur 40 % bewilligt und der Widerspruch abgelehnt, obwohl der Diabetes sehr schwer einstellbar ist und mit extremen BZ-Schwankungen, Durchschlafstörungen,... Nun interessiert es mich, ob man vor dem Sozialgericht evtl. Erfolg hat oder eher nicht. Mit Unterstützung des vdk oder eines Rechtsanwalts oder alleine? Wer hat Erfahrungen?

    Danke und viele Grüße! A.
  • Rang: Anfänger
    Punkte: 0
    Beiträge: 8
    Mitglied seit: 10.12.2023
    am 28.12.2023 22:05:24 | IP (Hash): 530973590
    Ich würde schnellstens Mitglied im SOVD oder VDK werden. Die haben Anwälte, die das für einen durchfechten.
    Ich hatte einen GdB von 50, den das Versorgungsamt auf 30 kürzen wollte. Es ging um andere Erkrankungen, und angeblich hätte sich eine davon gebessert. Mein Einspruch wurde abgelehnt. Bin dann umgehend in den SOVD eingetreten, die haben das dann übernommen. Es stand auch die Klage vor dem Sozialgericht an, vorher wurden aber ständig Befunde usw hin- und hergeschickt.
    Das alles dauerte rund ein halbes Jahr, dann, vor dem Gerichtstermin, knickte das Versorgungsamt ein und bewilligte mir unbefristet den GdB von 50.
    Es lohnt sich dran zu bleiben.
     1 Benutzer dankte für diesen Nützlichen Beitrag.