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kostenlose FFP2 Masken für Risikogruppen

  • Rang: Mitglied
    Punkte: 0
    Beiträge: 27
    Mitglied seit: 22.11.2018
    am 07.01.2021 06:52:27 | IP (Hash): 1476682830
    Hallo an alle Mitdenkenden,
    hier die Antwort vom BMG
    insbesondere lesenswert ist die Stellungnahme v. 24 Nov. 2020
    aufgeführten im Link
    https://www.g-ba.de/presse/stellungnahmen/

    m.M.n. gibt es bei der Einteilung in sog. COVID-19-Riskogruppen
    keinen signifikanten medizinischen Unterschied zwischen
    Tp 1, 2 oder 3. Alle haben eine allg. Immunschwäche aufzuweisen.

    Zitat Anfang

    I. Sollten Sie zu der Gruppe von Personen gehören, die das "60. Lebensjahr vollendet hat"

    (§ 1 Nr. 1 der Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit vom 14. Dezember 2020, "Verordnung zum Anspruch auf Schutzmasken zur Vermeidung einer Infektion mit dem Coronavirus SARS_CoV-2 (Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung - SchutzmV )", verkündet im Bundesanzeiger : Verkündung Veröffentlicht am Dienstag, den 15. Dezember 2020, BAnz AT 15.12.2020 V1 Seite 1 von 5),

    so suchen Sie bitte unverzüglich die Apotheke auf und verlangen dort nach den Schutzmasken.

    Sollten Sie privat gegen Krankheit versichert sein, so weisen Sie bitte gleichfalls auf § 1 Abs. 2 der vorstehend genannten Verordnung hin.

    II. Ansonsten gilt (§ 1 Nr. 2) :

    Die Festlegung der Risikogruppen in der SchutzmV erfolgte anhand der vom Gemeinsamen Bundesausschuss, dem obersten Gremium der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen, abgegebenen Empfehlung zur Definition der Risikogruppen mit einem signifikant erhöhten Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus. Die Stellungnahme des Gemeinsamen Bundesausschusses sowie die tragenden Gründe hierzu finden Sie auf dessen Internetseiten: https://www.g-ba.de/presse/stellungnahmen/

    Darüber hinaus sei darauf hingewiesen, dass Sie jederzeit auf eigene Kosten FFP-2-Masken erwerben können. Um die Kosten zu senken, können Preisvergleiche im Internet in Frage kommen.

    Wenn Sie Beratung wünschen, haben Sie die Möglichkeit, sich an die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) zu wenden. Das kostenlose Beratungstelefon erreichen Sie unter Tel. 0800 011 77 22.

    Mit freundlichen Grüßen
    Im Auftrag

    ___________________________________

    Referat L 4 – Beratung und Information für Versicherte und Leistungserbringer Bundesministerium für Gesundheit

    Rochusstraße 1, 53123 Bonn
    Postanschrift: 53107 Bonn

    Bürgertelefon: www.bundesgesundheitsministerium.de/service/buergertelefon.html http://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/buergertelefon.html

    Fax: +49 (0)228 994 41-49 00

    Mail: Buergerservice.bmg@bmg.bund.de mailto:Buergerservice.bmg@bmg.bund.de
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    Allgemeinverständliche Informationen zum Coronavirus:
    https://www.infektionsschutz.de

    Fachinformationen zum Coronavirus:
    https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html

    Hinweis zu externen Links:
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    Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig. Nähere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten im BMG können Sie der Datenschutzerklärung auf https://www.bundesgesundheitsministe-rium.de/datenschutz.html entnehmen.

    Zitat Ende




    Bearbeitet von User am 07.01.2021 07:04:30. Grund: ohne