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Ernennung Beamter auf Probezeit trotz DM Typ1?
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Jürgen
Rang: Gastam 27.05.2008 19:35:34
Hallo!
Ich habe während meiner Ausbildung zum Kriminalkommissar( gehobene Laufbahn des Bundes) im Jahr 2005 Diabetes Typ 1 bekommen. Nun bin ich schon seit einem Jahr fertig (Beamter auf Probe) und arbeite im Schichtdienst für den Bund. In einem Jahr steht die Untersuchung zum Wegfall des z.A. und Ernennung zum BaL an. Kann mir jemand mitteilen, ob dies überhaupt realistisch möglich ist und ich weiter mein Dienst ausführen kann oder ob ich bei Bekanntwerden der Krankheit Polizeidienstuntauglich geschrieben werde. Und wie sinnvoll ist da eine Beantragung eines Schwerbehindertenausweises. Würde mich über Erfahrungsmitteilungen sehr freuen.
Grüße -
Jürgen
Rang: Gastam 27.05.2008 19:36:27
Ich meinte natürlich Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit. Sorry! -
Jürgen
Rang: Gastam 27.05.2008 22:52:41
Wenn Du Deine uneingeschränkte Einsatzfähigkeit nachweist, Dir also während Deiner Arbeitszeit zuverlässig keine Hypers und Hypos leistest und dafür keine Sonderrechte auf Mess- und Spritz- und Esspausen beanspruchst und offensiv und beständig genug dafür eintrittst, hast Du inzwischen vielleicht ganz brauchbare Karten. Allerdings zweifel ich schon ein bisschen an Deinem Willen zum BaL, denn wenn ich's richtig verstehe, hast Du dich bis jetzt noch nicht wirklich einschlägig schlau gemacht und erwartest von wahrscheinlich vorwiegend Nichtjuristen und Nichtbeamten Auskünfte zum Beamtenrecht und seinen aktuellen Auslegungsmöglichkeiten, oder?
Wenn's Dir ernst doch ist und Du ein paar Euronen fürn Profi investieren magst, frag doch mal den Betreiber dieses Forums :-) von Jürgen -
Jürgen
Rang: Gastam 28.05.2008 00:10:03
Hallo Jürgen!
Ich denke ich nehme die ganze Sache schon ziemlich Ernst, da ich mir bereits die Meinungen von zwei Anwälten, meinem Arzt und diversen Zeitschriften/Internetseiten/Foren zu nichte gemacht habe, Dennoch bin ich mit diesem Beitrag vor allem auf der Suche nach ähnlichen Fällen, wo schon erfolgreich geklagt wurde oder die Ernennung zum BaL geklappt hat, um ggf. Präsidenzfälle vorweisen zu können oder um rauszufinden bzw. abzuschätzen welcher Weg nun für mich und meiner Situation der Beste ist. Zudem bin ich auch stark am zweifeln, ob die ganze Geschichte mit dem Schwerbehindertenausweis richtig ist, da ich ja im Prinzip meinem Arbeitgeber das Gegenteil beweisen möchte. Und auch dazu dient dieser Eintrag, um nach solchen Fällen/Erfahrungen zu fragen um mir eine bessere Meinung bilden zu können.
In diesem Sinne liebe Grüße -
Jürgen
Rang: Gastam 28.05.2008 02:00:38
Kenne bislang niemanden, der BaL mit DM geschafft hätte. Hab bislang nur von nen BaL im Bundesdienst gelesen, der DM Mitte 30 gekriegt hat und damit seine aktiven Lizenzen und sein Leben an der Front gegen nen Schreibtischsessel eintauschen sollte. Er hat inzwischen seinen alten aktiven Job zurück, inklusive aller Führer-, Transport- und Waffenscheine, denn er hat nachgewiesen und tritt den Nachweis jeden Tag wieder an, dass er seinen Job mit DM unter allen Umständen genau so zuverlässig unbehindert erledigt, wie vorher ohne. Beweist, dass man auch mit DM uneingeschränkt voll diensttauglich sein kann. - Google mal nach flashbang05 oder/und probier mal flashbang05@aol.com. von Jürgen -
Tom
Rang: Gastam 28.05.2008 09:26:34
Hi, na aber Präzendenzfälle oder Urteile bekommst du doch locker von deinem Anwalt. Oder du findest sie sogar im Netz bei google. von Tom -
Heiner
Rang: Gastam 28.05.2008 09:31:52
Hallo anonym, hallo Jürgen,
ich denke, dass man so pauschal nicht damit umgehen kann. Vor allem hängt eine Übernahme auf Lebenszeit davon ab, ob der Diab. gut eingestellt ist und eine uneingeschränkte dienstliche Verwendung gewährleistet. Wir hatten hier oder in einem anderen forum schon einmal eine entsprechende Diskussion mit unterschiedlichen Meinungen.
Ich selbst bin Beamter, allerdings verwaltung ohne Schichtdienst und die anderen im Polizeidienst anfallenden Unterschiede zu anderen Beamten. Im Normalfall soltte dieser Fall allgemeingültig geregelt sein. Ohne der deutschen Anwaltschaft zu nahe treten zu wollen, die Chance bei einer Gewerkschaft o.ä. an eine zufriedenstellende Auskunft zu gelangen scheint mir doch wesentlich größer. Ebenfalls in Betracht kommt die oberste Führungsebene der Bundespoizei mit ihrer Verwaltung in Betracht. Die müssten eigentlich wissen, wie die Übernahmevorraussetzungen sind.
Viel Glück dabei,
Gruß Heiner -
Tom
Rang: Gastam 28.05.2008 12:02:28
Vor allem hängt eine Übernahme auf Lebenszeit davon ab, ob der Diab. gut eingestellt ist und eine uneingeschränkte dienstliche Verwendung gewährleistet.
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Heiner, aber das kann doch Keiner gewährleisten über einen vieljährigen Zeitraum. Man kann doch einfach auch mal länger krank werden. Andererseits kann ich mir nicht vorstellen, dass DM ein Ausschlussgrund sein darf, dann müssten alle auch ausgeschlossen, die hohen Blutdruck haben usw. von Tom -
Petra
Rang: Gastam 28.05.2008 12:18:21
Moin zusammen,
war jetzt erst mit einem Mädel auf Schulung, bei der vor vor 3 Jahren diese Untersuchung ,oder was auch immer das ist, war. Nich nur das sie nicht verbeamtet wurde, sie wurde sogar aus dem Polizeidienst entlassen, trotz guter Fahrensweise und Attesten!! Die war aber nichts gehobenes nur "normaler" Polizeidienst. Bei einem Mann der mit auf Schulung war wurde DM erst nach BaL festgestellt, der macht seinen Dienst ganz normal weiter, irgendwas bei dem er wohl Tag und Nacht aus dem Bett geklingelt wird.
Wenn´s dir hilft, dich interessiert, mail ich das Mädel mal an und frage wie es bei ihr abgelaufen ist? Aber sicherlich ist das bei gehobenem Dienst was anderes oder?
Schönen Tag noch
Petra -
Heiner
Rang: Gastam 29.05.2008 09:31:41
Hallo Tom,
wie wird das wohl gemeint sein?
Wenn eine gute Einstellung (die Logik gebietet hier die Vergangenheit) des Diab. gefragt ist, wird der verantwortungsbewußte Umgang damit überprüft und bei guter Einstellung unterstellt, dass ein guter Ungang damit auch in Zukunft unterstellt werden kann. Hinzu kommen dann natürlich noch Dinge wie die grundsätzliche Einstellung des beurteilenden AMTSarztes u.a. Es gibt genügend Beispiele, wo die Leute übernommen wurden und ebnso viele, bei denen es nicht klappte. Wenn man sich nicht korrekt beurteilt fühlt, gibt es auch noch Rechtsmittel.
In der heutigen Zeit bei den Möglichkeiten, den Diabetes vernünftig einzustellen und zu kontrollieren, müßte die Zahl der Ablehnungen eigentlich rückläufig sein.
Gruß Heiner -
Micha
Rang: Gastam 12.03.2013 16:15:46
Hallo Jürgen,
ich habe da ein neues Urteil des OVG NRW aus dem Jahr 2013 gefunden, nach dem Bund und Länder Diabeteskranke nicht in das Beamtenverhältnis übernehmen müssen. Begründet wird das damit, dass ein begründetes Risiko für Folgeerkrankungen besteht.
Hier nachzulesen:
http://www.bista.de/ratgeber/diabeteskranke-als-beamte-ungeeignet.html
Ich hoffe trotzdem für dich, dass du deinen Berufswunsch verwirklichen konntest.
Beste Grüße
Micha