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Schwerbehinderung
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Paula
Rang: Gastam 23.04.2008 20:13:21
Habe heute für unsere 15 jährige Tochter vom Versorgungsamt Bescheid bekommen, zwecks Schwerbehindertenausweis.
Sie haben uns mit 40 % eingestuft plus Merkzeichen H.
Also steht uns kein Ausweis zu.
Welche steuerlichen Vorteile haben wir jetzt, falls überhaupt. -
klausdn
Rang: Gastam 23.04.2008 21:34:45
hallo ,
1. kannst du einspruch einlegen.
2. die steuerfreibeträge sind sogar beim finanzamt erfragbar.
3. hast du schon bedacht - wenn deine tochter eine ausbildung macht mit schlechter öpnv anbindung ,
daß sie mit "h" noch nicht mal mofa fehren darf ?
soo gewaltig sind die steuerersparnisse nicht.
mfg. klaus von klausdn -
Anonym
Rang: Gast -
Barbara
Rang: Gastam 26.04.2008 00:01:42
hallo Anonym, guck mal unter www.netdoctor.de/
Nachrichten,. da steht heute ,daß in Kassel
beim Bundessozialgericht ein Urteil gefällt wird zugunsten der Diabetiker. Einen behindertenausweis soll in Zukunft bekommen,wenn man mindestens einmal am Tag spritzen muß ,dann bekommt auch 50%.
Guck mal auf der seite nach.
Gruß Barbara -
Elli
Rang: Gastam 26.04.2008 10:07:26
Wenn die Tochter nicht wirklich hilflos ist (aus Krankheitsgründen), bin ich der Meinung, daß ihr dem Mädchen mit dem GdB keinen Gefallen tut, im Gegenteil.
Soweit ich weiß, endet diese H-Einordnung aber auch mit dem 18. Lebensjahr, es sei denn, sie hat noch andere Krankheiten/Beeinträchtigungen. von Elli