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Antrag Schwerbehinderung

  • Rang: Anfänger
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    Mitglied seit: 07.12.2024
    am 07.12.2024 11:15:06 | IP (Hash): 1617282453
    Guten Tag,
    ich bin seit über 50 Jahren Diabetiker, natürlich Typ 1 und möchte jetzt endlich mal einen Antrag
    auf einen Schwerbehindertenausweis stellen.
    Hierzu bräuchte ich etwas Unterstützung vom Schwarm...
    Was schreibe ich am besten in den Fragebogen bezüglich "Einschränkungen in der Lebensführung" ?
    Sicherlich hat jemand eine erfolgreiche Begründung hier verfasst.
    Ich bin für jede Unterstützung dankbar.
    Viele Grüße Harald
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    Mitglied seit: 01.08.2021
    am 07.12.2024 13:06:04 | IP (Hash): 1811155404
    Du wirst nur 40 % erhalten, es sei denn du hast noch mehr ernsthafte Probleme.
    Ich selbst habe auch nur 40 % erhalten trotz weiterer Beschwerden.
    Überlege doch mal, wenn jeder Diabetiker 50 % erhält wohin soll das führen?
    Und es sind ca. 6 Millionen Diabetiker die wir hier in Deutschland haben.
    So einfach ist das nicht,






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     1 Benutzer dankte für diesen Nützlichen Beitrag.
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    Mitglied seit: 07.12.2024
    am 07.12.2024 14:47:03 | IP (Hash): 1617282453
    Hallo Helmuth,
    danke für deine Antwort aber diese ist wenig hilfreich.
    Die Formulierungen in den GdB Tabellen sind eindeutig.
    Zb : Diabetes, mit mindestens viermal täglicher Insulininjektion und Blutzuckermessung 50%
    Ich habe aber auch nicht nach den Prozenten gefragt.
    Dass du schon weißt was ich bekommen werde verwundert mich jetzt doch sehr!
    Auch deine genannten Zahlen sind irrelevant.
    In Deutschland gibt es nur ca 350000 Typ 1 Diabetiker.
    Wo kommen wir denn da hin, wenn Menschen mit dieser Erkrankung kein Recht auf Unterstützung hätten.
    Bearbeitet von User am 07.12.2024 14:56:41. Grund: Ergänzung
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    am 07.12.2024 16:26:22 | IP (Hash): 1811155404
    Zitat: Diabetes, mit mindestens viermal täglicher Insulininjektion und Blutzuckermessung 50% -Zitatende

    Das wäre neu für mich. Aber das würde ja bedeuten das man Tagebuch führen muss, mindestens für ein 1/4 Jahr. Und diese Aufzeichnungen mitliefern muss.
    Im übrigen bleibe ich bei meiner Behauptung das wir 6-7 Millionen Diabetiker haben, und das sind auch Diabetiker mit 2.
    Wenn das wirklich klappt bei dir dann werde ich mir Überlegen noch mal einen Antrag zu stellen.




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    am 07.12.2024 21:51:54 | IP (Hash): 1844046393
    clash1 schrieb:
    Die Formulierungen in den GdB Tabellen sind eindeutig.
    Zb : Diabetes, mit mindestens viermal täglicher Insulininjektion und Blutzuckermessung 50

    Hallo clash1,

    Zusätzlich zu den viermal täglichen Insulininjektionen muss für GdB 50 zwingend "gravierende Beeinträchtigung der Lebensführung" vorliegen. Nachweisen kannst du so etwas auch nur anhand deiner Aufzeichnungen.

    Hier wird ganz gut ausgedrückt, zu was für Ungerechtigkeiten das unter Umständen führen kann:
    "Ein Patient mit Diabetes, der unter erheblichem Therapieaufwand (z. B. ICT mit 4 Insulininjektionen/Tag) gut eingestellt ist, wird nach den bisherigen Anhaltspunkten niedriger eingestuft (mit einem GdB von 40) als ein anderer insulinpflichtiger Diabetiker, der aufgrund einer unzureichenden Therapie schlecht eingestellt ist und zu häufigen Hypoglykämien neigt (GdB von 50). Auch die Patienten, die hauptsächlich z.B. deshalb schlecht eingestellt sind, weil sie die Therapieempfehlungen des Arztes nicht befolgen, würden womöglich ebenfalls einen höheren GdB erhalten als die Diabetiker, die gewissenhaft alle Therapieempfehlungen umsetzen."
    (Quelle: https://www.diabetes-news.de/wissen/diabetes-und-soziales/grad-der-behinderung )

    ____
    Gegebene Vorschläge und Einschätzungen sind ausschließlich zu Informationszwecken bestimmt und können in keinem Fall professionelle Beratung oder die Behandlung durch einen Arzt ersetzen.
    Bearbeitet von User am 07.12.2024 21:52:48. Grund: BBCode
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    am 08.12.2024 21:11:50 | IP (Hash): 1867446701
    clash1 schrieb:
    Hallo Helmuth,
    danke für deine Antwort aber diese ist wenig hilfreich.
    Die Formulierungen in den GdB Tabellen sind eindeutig.
    Zb : Diabetes, mit mindestens viermal täglicher Insulininjektion und Blutzuckermessung 50%
    Ich habe aber auch nicht nach den Prozenten gefragt.
    Dass du schon weißt was ich bekommen werde verwundert mich jetzt doch sehr!
    Auch deine genannten Zahlen sind irrelevant.
    In Deutschland gibt es nur ca 350000 Typ 1 Diabetiker.
    Wo kommen wir denn da hin, wenn Menschen mit dieser Erkrankung kein Recht auf Unterstützung hätten.



    Viele Menschen glauben, dass man mit einem Schwerbehinderten Ausweis und/oder über 50% viel Unterstützung bekommt.

    Leider ist das oftmals ein Trugschluss. Wer nicht von "Stütze" lebt, hat davon tatsächlich nicht unbedingt viel. Das nur mal so am Rande!

    Viel Erfolg mit Deinem Antrag. Vielleicht lohnt es sich über den VdK zu gehen?

    Viele Grüße,
    CoCo
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    am 09.12.2024 09:37:43 | IP (Hash): 1055283885
    Hallo Clash,
    ob es ein GdB 40 oder 50 (% ist FALSCH) wird hängt leider ganz stark vom Sachbearbeiter ab...
    Wichtig sind meist die besonderen Einschränkungen:
    - Teilnahme am Straßenverkehr nur bei sicherem BZ-Wert (blutig gemessen)
    - keine spontaner Sport möglich (Wert muss passen)
    - Bei ICT: Spritzen in der Öffentlichkeit
    - berufliche Einschränkungen


    Mein Schwerbehindertenausweis wurde vor über 30 Jahren beantragt. Konkret kann ich dir da also mit Formulierungen nicht helfen...

    Aber im insulinclub.de oder bei den Diabetes-kids.de solltest Du fündig werden.


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    am 09.12.2024 09:46:11 | IP (Hash): 1055283885
    schrieb:

    Viele Menschen glauben, dass man mit einem Schwerbehinderten Ausweis und/oder über 50% viel Unterstützung bekommt.

    Leider ist das oftmals ein Trugschluss. Wer nicht von "Stütze" lebt, hat davon tatsächlich nicht unbedingt viel. Das nur mal so am Rande!



    Bei nem GdB von 50:
    - 5 Tage Zusatzurlaub
    - 2 Jahre früher abschlagsfrei in Rente
    - Steuerfreibetrag 1140€
    - besonderer Kündigungsschutz
    - ...
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    Bearbeitet von User am 09.12.2024 09:49:00. Grund: Korrektur
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    am 09.12.2024 10:31:28 | IP (Hash): 1966222646
    Einzig sicher daran der Steuerfreibetrag. Die übrigen Punkte sind eher Anstellungshindernisse :( Zwar schön, wenn man den Job schon länger hat, aber ein Mühlstein um den Hals bei jeder Bewerbung.


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    Gestartet mit mehr als HbA1c 15,5 in 01.1991, ärztlich eingestellt Basal-Bolus ab 1998 mit Hba1c um 7 und um 140 IE/Tag Insulin. Gegen vielfachen ärztlichen Rat seit 2002 mit wenigen Ausnahmen 7/24 zwischen 60 und 140 mg/dl und HbA1c um 5 mit aktuell um 20 IE/Tag Insulin. - Das Reframing vom Typ 2 ist mein Hobby und mein T2D mein bester Gesundheits-Coach :)
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    am 09.12.2024 11:15:36 | IP (Hash): 1055283885
    War bei mir nie ein Problem...

    UND, ne Schwerbehinderung muss mal bei der Einstellung nicht angeben.
    Bis man sie angibt, muss man aber auf den Zusatzurlaub verzichten. Der besondere Kündigungsschutz gilt trotzdem, wenn man ihn bei Gefahr einer Kündigung sofort geltend macht. Und früher in Rente kann man auch.


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    Bearbeitet von User am 09.12.2024 11:41:02. Grund: Ergänzung