Willkommen Gast! Um alle Funktionen zu aktivieren musst Du Dich Anmelden oder Registrieren.
Ozempic Behandlung vorbei 4 Pens übrig
-
am 20.12.2024 17:25:53 | IP (Hash): 1992444854
was mache ich jetzt damit. Ich habe 4 pens mit 0,50 mg übrig? -
am 20.12.2024 17:46:27 | IP (Hash): 1199626674
Ab in die Apotheke zum Entsorgen !!
----------------------------------------------------
Insulinpflichtig TYP-2, ICT und rtCGM
Toujeo und Fiasp, sowie mehrere Tabletten. -
am 20.12.2024 17:57:53 | IP (Hash): 962711103
PetraV schrieb:
was mache ich jetzt damit. Ich habe 4 pens mit 0,50 mg übrig?
Vielleicht meldet sich hier jemand bei dir, der die Pens gebrauchen kann und gerne haben möchte.
Interessenten dafür gibt es bestimmt genug, es muss nur jemand von denen dein Angebot hier entdecken. Vielleicht kannst du auch mal in deiner Arztpraxis nachfragen, ob die einen Interessenten kennen. In der Apotheke müssten sie die Pens zwingend wegschmeißen bzw. fachgerecht entsorgen - es wäre schade drum. -
am 20.12.2024 18:56:52 | IP (Hash): 1199626674
PetraV schrieb:
was mache ich jetzt damit. Ich habe 4 pens mit 0,50 mg übrig?
Die Weitergabe von rezeptpflichtigen Medikamenten oder Betäubungsmitteln an Dritte ist strafbar, unabhängig davon, ob die Person danach gefragt hat oder ob man es von sich aus anbietet. Siehe auch Arzneimittelgesetz.
----------------------------------------------------
Insulinpflichtig TYP-2, ICT und rtCGM
Toujeo und Fiasp, sowie mehrere Tabletten.
Bearbeitet von User am 20.12.2024 18:57:47. Grund: .. -
am 20.12.2024 19:59:59 | IP (Hash): 613991868
Zuckermann schrieb:
PetraV schrieb:
was mache ich jetzt damit. Ich habe 4 pens mit 0,50 mg übrig?
Die Weitergabe von rezeptpflichtigen Medikamenten oder Betäubungsmitteln an Dritte ist strafbar, unabhängig davon, ob die Person danach gefragt hat oder ob man es von sich aus anbietet. Siehe auch Arzneimittelgesetz.
----------------------------------------------------
Insulinpflichtig TYP-2, ICT und rtCGM
Toujeo und Fiasp, sowie mehrere Tabletten.
War neugierig und habe das mal kurz recherchiert.
Das OLG Stuttgart sagt was anderes (Beschluss vom 18.01.2012 - 4 Ss 664/11):
schrieb:
.1. Nur die berufs- oder gewerbsmäßige Abgabe von Arzneimitteln, die apothekenpflichtig oder von einem Arzt verschrieben worden sind, an Endverbraucher außerhalb von Apotheken unterliegt der Strafbarkeit nach §§ 95 Abs. Abs. 1 Nr. 4, 43 Abs. 3 Satz 1 AMG.
2. Die Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel an Verbraucher ist nach § 96 Nr. 13 AMG nur strafbar, wenn der Handelnde Apotheker oder eine sonst zur Abgabe von Arzneimitteln befugte Person ist.
...
Die Abgabe von BTBs ist aber strafbar!
Ich würde trotzdem keine verschreibungspflichtigen Medikamente über ein Forum anbieten. Mit der Haftung sieht es wahrscheinlich anders aus.
______________________________________________________
juveniler Typ 1 seit 1979; xdrip+ und AAPS im FCL mit Dana-i und Dexcom G6
Bearbeitet von User am 20.12.2024 20:07:10. Grund: Formatierung -
am 20.12.2024 21:02:44 | IP (Hash): 1560469178
PetraV schrieb:
was mache ich jetzt damit. Ich habe 4 pens mit 0,50 mg übrig?
Hast du dich hier angemeldet, um sie zu verkaufen?
Wenn nicht, würde ich den verschreibenden Arzt fragen - 4 Pen sind eine Packung, oder?
Noch OVP? -
am 21.12.2024 00:24:32 | IP (Hash): 1199626674
Fränkin schrieb:
PetraV schrieb:
was mache ich jetzt damit. Ich habe 4 pens mit 0,50 mg übrig?
Hast du dich hier angemeldet, um sie zu verkaufen?
Wenn nicht, würde ich den verschreibenden Arzt fragen - 4 Pen sind eine Packung, oder?
Noch OVP?
@Fränklin
Die Weitergabe von rezeptpflichtigen Medikamenten oder Betäubungsmitteln an Dritte ist strafbar, unabhängig davon, ob die Person danach gefragt hat oder ob man es von sich aus anbietet. Siehe auch Arzneimittelgesetz.
----------------------------------------------------
Insulinpflichtig TYP-2, ICT und rtCGM
Toujeo und Fiasp, sowie mehrere Tabletten.
Bearbeitet von User am 21.12.2024 00:27:17. Grund: Anrede -
am 21.12.2024 05:40:26 | IP (Hash): 2074433976
Zuckermann schrieb:
]
@Fränklin
Die Weitergabe von rezeptpflichtigen Medikamenten oder Betäubungsmitteln an Dritte ist strafbar, unabhängig davon, ob die Person danach gefragt hat oder ob man es von sich aus anbietet. Siehe auch Arzneimittelgesetz.
----------------------------------------------------
Insulinpflichtig TYP-2, ICT und rtCGM
Toujeo und Fiasp, sowie mehrere Tabletten.
Das weiß ich.
Ich habe nur nach dem Grund der Anmeldung hier gefragt und einen Hinweis z.b. zur Abgabe des Medikaments an den behandelnden bzw. verschreibenden Arzt gegeben.
-
am 21.12.2024 10:02:24 | IP (Hash): 1199626674
Fränkin schrieb:
Zuckermann schrieb:
]
@Fränklin
Die Weitergabe von rezeptpflichtigen Medikamenten oder Betäubungsmitteln an Dritte ist strafbar, unabhängig davon, ob die Person danach gefragt hat oder ob man es von sich aus anbietet. Siehe auch Arzneimittelgesetz.
----------------------------------------------------
Insulinpflichtig TYP-2, ICT und rtCGM
Toujeo und Fiasp, sowie mehrere Tabletten.
Das weiß ich.
Ich habe nur nach dem Grund der Anmeldung hier gefragt und einen Hinweis z.b. zur Abgabe des Medikaments an den behandelnden bzw. verschreibenden Arzt gegeben.
Wenn du das weißt, warum empfiehlt du denn solch einen Quatsch, denn der Arzt schmeißt die zurückgegebenen Medikamente, wenn er die überhaupt annnimt, ohnehin in den Müllkasten. Der oder die Schreiberin wollte die Medikamente zur weiteren Nutzung weitergeben!!! Siehe oben!
----------------------------------------------------
Insulinpflichtig TYP-2, ICT und rtCGM
Toujeo und Fiasp, sowie mehrere Tabletten.
Bearbeitet von User am 21.12.2024 10:05:12. Grund: Ergänzung -
am 21.12.2024 10:11:23 | IP (Hash): 1881524333
Fränkin schrieb:
Zuckermann schrieb:
]
@Fränklin
Die Weitergabe von rezeptpflichtigen Medikamenten oder Betäubungsmitteln an Dritte ist strafbar, unabhängig davon, ob die Person danach gefragt hat oder ob man es von sich aus anbietet. Siehe auch Arzneimittelgesetz.
Das weiß ich.
Hallo Fränkin,
dann weißt du etwas falsches oder lässt dir etwas falsches einreden - siehe dazu den Beitrag von Heike in diesem Thread.
Du kannst dir den Beschluss vom 18.01.2012 - 4 Ss 664/11 des OLG Stuttgart, auf den Heike hingewiesen hat, hier gerne auch noch genauer ansehen:
https://openjur.de/u/357871.html
Dort wird ausdrücklich darau hingewisen, dass nur die berufs- oder gewerbsmäßige Abgabe von von apotheken- bzw. rezeptpflichtigen Arzneimitteln strafbar ist. Petra wird ihre übriggebliebenen Pens ganz bestimmt nicht gewerbsmäßig vertreiben wollen, deren unentgeltliche Weitergabe fällt demnach nicht unter das Arzneimittelgesetz und wird, da es kein Betäubungsmittel ist, auch nicht irgendwo anders gesetzlich verboten.
____
Gegebene Vorschläge und Einschätzungen sind ausschließlich zu Informationszwecken bestimmt und können in keinem Fall professionelle Beratung oder die Behandlung durch einen Arzt ersetzen.
Bearbeitet von User am 21.12.2024 10:47:01. Grund: BBCode