Willkommen Gast! Um alle Funktionen zu aktivieren musst Du Dich Anmelden oder Registrieren.

Insulipumpe versichern ???

  • Thomas

    Rang: Gast
    am 18.09.2007 11:44:56
    Ich bin seit 11 Jahren Diabetiker typ 1 und habe nun seit ca. 1 andhalb Jahren eine Insulipumpe. Ursprünglich wurde mir Angeraten die Pumpe extra zu versichern (AOK) da ich jedoch die krankenkasse wechselte (SBK) stellte sich diese Frage irgendwie nicht mehr. Jetzt ging sie natürlich Kaputt aber da noch Garantie darauf war hab ich problemlos ne neue bekommen. Allerdings stellt sich für mich jetzt die Frage ob ich sie nicht doch versichern sollte obwohl das dem sinn der Kranken versicherung meier Ansicht n ach wiederspricht schließlich is das bereits eine Versicherung, folglich würde man eine versicherung für die Versicherung abschließen. Ich bin auserdem der meinung das es sehr weltfremd is zu glauben das so ne Pumpe ewig hält, zum Vergleich muss man sich nur mal Handys anschauen die halten auch nicht ewig. Is ja auch Logisch schließlich hat man so was immer mit z.B. in der Hosentasche. Da is es staub manchmal schlüsseln usw ausgesetzt diese gegenstände verursachen natürlich minimale schläge usw.. Folglich muss so ne Pumpe noch nicht mal runterfallen was übrigens auch kaum möglich ist da sie ja auch noch über einen schlauch von gerademal 60cm am Bauch befestigt is, welcher ein ruterfallen verhindert. Und wo gibt es, wenn doch nötig ne Versicherung und welche is am günstigsten?
    p.s.: meine Pumpe is ne Paradigim 512 von Thomas
  • Ulrich

    Rang: Gast
    am 18.09.2007 11:58:03
    Ganz einfach:

    Nachdem nicht Du, sondern Deine Krankenkasse Eigentümer der Pumpe ist, musst nicht du für einen Schaden an der Pumpe aufkommen.

    Folglich kannst Du Dir auch die Versicherung sparen.

    Die Krankenkasse muss nach Ablauf der Pumpengarantiezeit einer weiteren Versorung per Pumpe zustimmen.

    De facto schaut das so aus:

    Minimed regelt für Dich die Versorgung mit einer neuen Pumpe. Verlass Dich drauf, dass die das sehr gut können. ;)

    Gruß
    u von Ulrich
  • Fuchs

    Rang: Gast
    am 18.09.2007 14:45:25
    Hallo,

    richtig ist, dass die Pumpe weiterhin der KK gehört und dem Patienten lediglich zur Nutzung überlassen wird.

    Beschädigt oder verliert man diese Pumpe, so könnte sich die KK theoretisch stur stellen, da sie ihre Leistungen nicht immer wieder neu erbrigen muss/will. Es gibt da so eine Heil-und Hilfsmittelverordnung, wo das alles geregelt ist, meine ich.

    In der Praxis wird es vermutlich so sein, dass die KK recht kulant handeln wird und z.B. bei Verlust -je nach Alter der Pumpe- lediglich eine Selbstbeteiligung einfordert.

    Reparaturen hingegen gehen eigentlich IMMER zu Lasten der KK.

    Spezielle Pumpenversicherungen gibt es m.E. nicht, auch der Einschluss in eine Privathaftpflicht ist wohl zwecklos, weil dies die Versicherer wohl eher nicht machen. Der Verlust wäre zudem nicht versicherbar.

    Fuchs
  • Matthias Widner

    Rang: Gast
    am 19.09.2007 20:35:59
    Schau mal hier rein:

    diabetesindex.de/diabetesinfo.d/k_/s_Zusatzartikel_Pumpen/Soll_ich_meine_Insulinpumpe_versichern%3F.html

    ;) von Matthias Widner
  • Fuchs

    Rang: Gast
    am 20.09.2007 10:35:44
    Hallo Matthias,

    ich habe mal da rein geschaut:: Dort steht nur, dass man am besten seine KK oder den Hersteller fragen soll. Uuuuuund....?

    Fuchs
  • Haschi

    Rang: Gast
    am 20.09.2007 12:09:54
    Hallo,

    eine solche Versicherung gibt es nicht.

    Hilfsmittel, die von einer KK bezahlt wurden,
    sind auch in deren Eigentum.
    Fremdes Eigentum ist aber bei Sachversicherungen, wie die Hausratversicherung eine ist, in der Regel nicht mitversichert. Allenfalls könnte eine private Haftpflichtversicherung bei schuldhafter Sachbeschädigung den Schaden übernehmen, wenn der Eigentümer (KK)Schadenersatz fordert.
    Dieser stünde ihm aber nur zu bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, da er die Insulinpumpe dem Versicherten zur Nutzung überlassen hat.
    von Haschi
  • Fuchs

    Rang: Gast
    am 20.09.2007 13:26:45
    @Haschi

    Schäden an beweglichen gemieteten oder überlassenen Sachen sind in der Privathaftpflicht regelmäßig NICHT mitversichert. (Anders bei UNbewegliche Sachen, z.B. Schäden an Mietwohnungen und fest eingebauten Wohnungsbestandteilen...)

    Fuchs
  • Haschi

    Rang: Gast
    am 20.09.2007 14:18:24
    @Fuchs

    Korrekt. Regelmäßig nicht.
    Bedarf besonderer Vereinbarung.

    Deshalb in meiner Schreibe auch "allenfalls" und "könnte". von Haschi
  • Matthias Widner

    Rang: Gast
    am 22.09.2007 12:02:38
    Das was weiter unten gesagt wurde, wollte ich damit auch sagen. Es gibt keine Regel: Es hängt von den Geflogenheiten der KK ab bzw. der Zusammenarbeit des Herstellers und der KK. von Matthias Widner
  • Tanja

    Rang: Gast
    am 26.09.2007 19:58:40
    Hallo!

    Also ich habe mir diese Frage mit der Versicherung auch gestellt und die AOK hat gesagt, dass die Pumpe bei Diebstahl oder Verlust nicht versichert ist und ich dafür aufkommen muss!

    Habe dann mal meinen Versicherungsmenschen gefragt und der sagt, es gibt Versicherungen für medizinische Geräte. Er bietet zwar keine an, aber sie sind wohl seeehr teuer.

    Ehrlich gesagt, habe ich noch nicht weitergeforscht und passe immer gut auf die Pumpe auf.
    Sollte aber jemand etwas über solche Versicherungen in Erfahrung bringen, dann raus damit ;-)
    Werde mich allerdings bei Gelegenheit auch nochmal darum kümmern - sicher ist sicher!

    Schönen Abend von Tanja