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Problem mit Krankenkasse
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Baerchenmama
Rang: Gastam 11.01.2007 20:20:22
Hallo !
Ich trete heute mal mit einem Problem an Euch heran, weil ich mir keinen anderen Rat mehr weiß. Ich habe Typ 2 Diabetes und muss vier mal am Tag spritzen. Im Oktober vorigen Jahres bin ich mit einer Abfindung aus dem Unternehmen ausgeschieden. Ein Grund dafür war mein immernoch schlecht eingestellter Zucker. Mein Chef hatte dafür leider kein Verständnis und macht mir große Vorwürfe wegen meiner Ausfallzeiten. Nun bin ich seit 1.November ohne Arbeit und hab eine Ruhezeit vom Arbeitsamt bis März 2007 bekommen, was leider für mich bedeutet, dass ich bis dahin nicht versichert bin. Mir wurde gesagt, dass ich mich nun freiwillig versichern müßte. Ich holte mir verschiedene Preise von Krankenversicherungen ein und fand eine recht günstige. Diese wollte nun eine Kündigungsbestätigung meiner alten KK haben. Ich setzte mich mit dieser in Verbindung und mir wurde nun mitgeteilt, dass ich eine Bestätigung haben könnte von wann bis wann ich versichert gewesen bin, aber eine Kündigungsbestätigung gäbe es nicht, da ich nicht gekündigt bin. Ich bin dort weiterhin Mitglied, aber nicht versichert. Nun müßte ich mich bei meiner alten KK freiwillig versichern (rückwirkend ab November), um dann die KK kündigen und wechseln zu können. Das bedeutet aber leider auch für mich, dass ich pro Monat ca. 350 Euro nachzahlen muss. Wenn es nach mir ginge würde ich das mit der freiwilligen Versicherung sein lassen bis März, aber ich sitze hier bereits auf meinen letzten Reserven Insulin und weiß nicht mehr was ich tun soll. Hat jemand vielleicht einen Rat für mich oder weiß vielleicht, wo ich Hilfe bekommen könnte?? Ich fühle mich betrogen von der alten KK und irgendwie hilflos weil ich nicht weiß, was ich richtig mache. Bin für jeden Rat dankbar .
von Baerchenmama -
Hans
Rang: Gastam 11.01.2007 21:56:56
Hallo,
so ganz verstehe ich das alles nicht. Du hast dein Arbeitsverhältnis freiwillig beendet und dafür eine Abfindung bekommen. Je nach Länge der Arbeitsverhältnis in entsprechender Höhe.
Aufgrund dieser freiwilligkeit und der Abfindung hat das Arbeitsamt eventuelle Bezüge bis zum möglichen Kündigungstermin gestrichen (Ruhezeit).
Bei Abfindungen etc. sollte man sich vorher nach den Vor- und Nachteilen erkundigen.
Unter Umständen ist noch eine Kü-klage möglich. Dafür bitte einen Anwalt aufsuchen.
Grüße von Hans