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  • oozay

    Rang: Gast
    am 13.11.2006 07:35:26
    Hallo!

    Ich wollte mir am Freitag von meinem Arzt Novo Rapid und Lantus verschreiben lassen.

    Er sagte mir, dass er Novo Rapid mir nicht mehr verschreiben dürfe, da ich Typ II bin und Novo Rapid ein Analoginsulin sei, aber Lamtus bekäme ich.

    Als ich im dann sagte, Lantus wäre auch ein Analoginsulin und das dürfte er mir dann ja auch nicht verschreiben, bekam ich zur Antwort, das ginge in Ordnung.

    Das andere Insulin könne ich 1 zu 1 übernehmen und bräuchte dafür keine neue Schulung. Es sei denn, ich wäre dagegen allergisch, dann könne er es weiterverschreiben.

    das verstehe ich nicht, Könnt ihr mir da weiterhelfen?

    cu

    oozay
  • FunnyTinkabell

    Rang: Gast
    am 13.11.2006 08:00:53
    Hallo,

    viele Krankenkassen haben bereits mit den Pharmakonzernen Verträge geschlossen.

    Siehe hier:
    http://www.diabetikerbund.de/download/tabelledirektvertraege_analoga.pdf

    Jedoch scheint Novo Nordsik sich zurückzuzhalten bisher. Im Einzelfall empfiehlt sich aber immer ein direkter Kontakt zur Krankenkasse. Diese kann dir bescheinigen, dass das Insulin weiter bezalhlt wird.

    Lieber Gruß
    FunnyTinkabell
  • klausdn

    Rang: Gast
    am 13.11.2006 11:04:18
    hallo ihr beiden,
    schaut einfach auch woanders rein, am besten ausdrucken und mittnehmen.
    startseite von - diabetes de - ist das forum von novo,
    die sind schon lange mit im boot.(schrieb des bga)
    oben rechts.
    startseite von - diabetes news - unter extra(rot)
    alle kassen die beteiligt sind.
    mfg klaus von klausdn
  • Haschi

    Rang: Gast
    am 13.11.2006 17:42:04
    Hallo oozay,

    die spärliche Antwort deines Arztes ist "unter aller Sau".

    Zunächst ist Lantus ein Langzeitanalogon und Novorapid ein kurzwirksames Insulinanalogon.
    Der unselige Beschluss des GB-A bezieht sich ausschließlich auf kurzwirksame Insulinanaloga.

    Nachdem alle Hersteller bereits mit vielen GKV Rabattverträge abgeschlossen und somit den Kern des GB-A Beschlusses "ausgehebelt"haben, erfahren Diabetiker Widerstand bei den docs aufgrund bürokratischer Emsigkeit ihrer KVn.

    Nur nicht aufgeben und nicht locker lassen!
    Novorapid, Humalog und Apidra sind verordnungsfähig.
    von Haschi