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Tipp z. Frage: Einstufung von 50% / Schwerbehindertenausweis
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Sabine
Rang: Gastam 06.04.2006 20:55:29
Hallo,
so oft wird im Form die Frage nach Schwerbehinderung 50% oder weniger, was zählt wann, was ist anzuerkennen...? gestellt. Zieht euch das hier mal ganz genau rein und wer bisher mit Typ 1 nur 35-40% bekommen hat, sollte es (vorausgesetzt man will es) nochmals beim Versorgungsamt 50% probieren:
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Beim Diabetes Typ 1 handelt es sich grundsätzlich um einen schwer einstellbaren Diabetes, der nur mit täglich mehrfachen Insulininjektionen einstellbar ist, um Folgeerkrankungen abzuwenden. Insulingaben, Kohlenhydratanpassungen und engmaschige BZ-Selbstkontrollen sind ein erheblicher, täglicher Therapie- und Kontrollaufwand und mit funktionellen Einschränkungen und oft erheblicher sozialer Beeinträchtigung verbunden! Daher ist diese Form des Diabetes mellitus GRUNDSÄTZLICH mit einem GdB von 50% anzusetzen, unabhängig davon, ob bereits Folgeerkrankungen bestehen oder nicht.
von Sabine -
ANONYM
Rang: Gastam 06.04.2006 23:13:02
Die Versorgungsämter richten sich nicht danach, ob bei Dir oder anderen der Wunsch als Vater des Gedankens sprich 50 % ist. Die haben i.d.R. in letzter Zeit sehr restriktive Vorgaben. von ANONYM -
klausdn
Rang: Gastam 07.04.2006 00:59:34
hallo sabine,
ano hat recht , ist restriktiv gehandhabt, und wird "überall" anders entschieden, notfalls muß man klagen - ausgang ungewiss -
--- und --- wenn mans hat muß mans bei bewerbungen angeben, im normalfall braucht man sich dann nicht bewerben.
alle anderen vorteile (eintritt, steuer usw ) sind marginal.
mfg klaus von klausdn -
Heiner
Rang: Gastam 07.04.2006 09:22:50
Hallo Sabine,
der Text liest sich für evtl. Betroffene zwar ganz schön, wenn man ihn aber im Bedarfsfall nutzen will, muss man die Quelle kennen. Wenn man beim Versorgungsamt argumentiert, das hat die Sabine so geschrieben.....?
Gruß Heiner -
Sabine
Rang: Gastam 07.04.2006 15:02:23
Nee Heiner, so läuft es natürlich nicht (lach), da hast du recht. Ich könnte dir nur 2 Aktenzeichen durchgeben, wo genau aus diesem Grund Prozesse von Diabetikern gewonnen wurden. Oft helfen aber schon Widersprüche gegen Festlegung/Ablehnung des zuständigen Versorgungsamtes. Auch eine Klage beim Sozialgericht (die ist kostenfrei) bei nochmaliger Ablehnung hilft oft Wunder.
Ob man den Ausweis will, sollte man vorher klären. Keiner wird dazu genötigt, im Gegenteil, Vater Staat spart gerne!.
Wenn man sich unsicher ist (Jobwechsel, Bewerbungen etc.), sollte man eine Einstufung auf Schwerbehinderung schlichtweg bleiben lassen. von Sabine