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GDB - Klagen aber wie?

  • Uwe Streit

    Rang: Gast
    am 06.03.2006 22:08:23
    Hallo
    bin Typ 1 Diabetiker und habe 40% bekommen . Widerspruch eingelegt , wurde
    abgewiesen . Wie kann ich eine Klage einreichen ? Wer kennt sich aus ?
    Bin für jede Hilfe dankbar.
  • detlef

    Rang: Gast
    am 06.03.2006 23:55:44
    wiso wilst du klagen mehr als 40% wirsd du nicht krigen wen du keine anderen beschwerden hast von detlef
  • Karl-Heinz Woitelle

    Rang: Gast
    am 07.03.2006 13:02:21
    Hallo, da hift nur noch ein Widerspruch, der von einem Juristen eingereicht wird (Widerspruchsfrist einhalten).
    von Karl-Heinz Woitelle
  • Enno

    Rang: Gast
    am 07.03.2006 18:43:29
    Detlef hat Recht. von Enno
  • Susanne

    Rang: Gast
    am 07.03.2006 19:20:40
    Normal kriegen typ 1 nur 40 Prozent - es sei enn es kommt was dazu. Heuschnupfen; Asthma, Hautkrankheiten, ein schlecht verheilter Bruch, Wirbelsäulenschäden, schlechtes Gehör, eingeschränkte sehfähigkeit, deformierte Füße? wenn Du sonst kerngesund bist gibt es nciht mehr Prozente - seid ann lieber froh,d ass Du nciht noch mehr hast. von Susanne
  • Didi

    Rang: Gast
    am 07.03.2006 20:53:09
    Selbst wenn du Augenprobelme hast und Rheuma noch dazu, bekomst du nicht mehr. So wars zumindest bei mir.
    Habe auch nur 40 % bekommen. Habe aber kein Wiederspruch gemacht, da ich für mich auch keinen Vorteil darin sehe.
    Bisher nur Nachteile.
    Gerade wenn man den Job wechselt, kann es schwierig werden
  • Tom

    Rang: Gast
    am 08.03.2006 14:23:01
    Bin seit 1981 Typ 1 Diabetiker,habe 50
    ohne das ich noch eine Behinderung besitze.
  • berruw

    Rang: Gast
    am 16.03.2006 11:01:18
    Es gibt ein Urteil des SG Düsseldorf vom 05.03.2003. In diesem Urteil wird einem insulinpflichtigen Diabetiker mit mehr als einer Injektion pro ein GdB in Höhe von mindestens 50% zugestanden.