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Nachtdienst
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Manuela
Rang: Gastam 16.02.2006 00:27:30
Hallo,
Weiß von Euch jemand ob man Nachtdienst machen MUSS obwohl man Diabetiker ist????
Danke Lg Manu -
Heiner
Rang: Gastam 16.02.2006 11:05:53
Hallo Anonym,
Deine Frage läßt sich so nicht beantworten. Du solltest Deine Frage mit einigen zusätzlichen Informationen unterfüttern wie z.B. Beruf, evtl. Familienstand, evtl Schwerbehindetenausweis (%) etc.
Gruß Heiner -
Andreas
Rang: Gastam 16.02.2006 11:42:55
Hallo Manu!
Niemand nuß! Der Arbeitgeber besitzt keine Befehlsgewalt, sondern lediglich eine Weisungsbefugnis.
Pauschal würde ich jetzt sagen, daß jemand mit einem Schwerbehinderungsstatus nicht in Nachtschicht arbeiten soll. In allen anderen Fällen müßte man es wohl rechtlich so sehen, daß er dann wegen einer Erkrankung eingeschränkt arbeitsfähig ist. Wenn dann die uneingeschränkte Arbeitsfähigkeit nicht wieder hergestellt werden kann, wäre eine Kündigung berechtigt.
Im Einzelfall hängt es sicherlich immer vom Arbeitgeber bzw. von der Aufrechterhaltung der Schichtarbeit ab. In Großbetrieben wird es daher für die Arbeitnehmer günstiger sein als in Kleinbetrieben.
Es gibt viele Faktoren, wie Arbeitsvertrag, Betirebsvereinbarungen zum Schichtdienst usw., die zu berücksichtigen sind. Daher wäre es sicherlich sinnvoll, mit dem Betriebsrat oder der zuständigen Gewerkschaft darüber zu sprechen.
Herzliche Grüße
Andreas -
klausdn
Rang: Gastam 16.02.2006 16:28:10
hallo ,
grundsätzlich ist die frage nicht komplett, kann daher nicht konkret beantwortet werden.
natürlich machen schwerbeschädigte auch wechselschicht, beisp. pförtner. was nutzen am tag drei in der nacht keiner.
beim t 1 empfiehlt sich in diesem fall bei problemen mit schicht eine pumpe(verschiedene basalprofile)
andere gründe sind nur bei näheren erläuterungen möglich.
mfg klaus von klausdn -
Reiner
Rang: Gastam 16.02.2006 17:54:13
Ich hatte beim Erkennen meines Diabetes vor ca.20 Jahren von der Uni-Mainz eine
Bescheinigung bekommen , die den schwer einstellbaren Diabetes bei mir angezeigt hat. Es wurde eine darin eine gleichbleibende Arbeitszeit empfohlen .
Ich wurde damals sofort von der Wechselschicht befreit . Seither arbeite ich in der Normalschicht ohne das mein Arbeitgeber ein neues Attest verlangt hat. von Reiner -
Manuela
Rang: Gastam 17.02.2006 08:48:40
Hallo,
Ich arbeite in einem Pflegeheim seit 4 Jahren. (bin 24) Anfangs habe ich es gut gemeint und bei Nachtdienst ausgeholfen da zuwenig Personal war.
Seither bin ich am betteln das ich nur noch am Tag arbeite..leider abgelehnt.
Behindertenpass hab ich nicht..wieviel % bekommt ein typ 1 Diabetiker?
Dann könnte ich bei meinem Hausarzt eine Bestätigung verlangen das ich kein ND mehr machen muss??
Achja eine Pumpe hab ich schon, trotzdem wär ein geregelter Tagesablauf besser für mich, da ich mit der Umstellung nicht zurecht komme.
Danke für Eure Hilfe und Antworten
Lg -
Reiner
Rang: Gastam 17.02.2006 20:51:08
Ich habe auf meinen Typ1 damals 50%
bekommen . Zuerst immer auf 5 Jahre beschränkt. dann letztes mal verlängert auf 15 Jahre !!! Achso , mein Alter , bin 55 Jahre.
Heute soll es nicht mehr so einfach sein die 50% Schwerbehinderung zu bekommen.
Erstens spielen da viele Faktore ,und zweitens Willkür , mit . Das sag ich mal so , weil ich schon viel negatives in solchen Angelegenheiten gehört habe. von Reiner -
Dratscha
Rang: Gastam 18.02.2006 00:28:42
Soweit mir bekannt ist, sind Schwerbehinderte - "Als Schwerbehindert in Deutschland gilt, wer einen Grad der Behinderung von mindestens 50 hat." - grundsätzlich nicht verpflichtet Nachtdienst zu leisten. Allerdings kann man sich im Zweifelsfall auch direkt beim örtlichen Versorungsamt wirklich fachkundigen Rat einholen.
Wie bereits von Reiner erwähnt wurde, ist man bei der Einstufung wohl der Willkür des zuständigen Beamten ausgesetzt. Aber um auch den Jüngeren Mut zu machen: Die Anerkennung der 50 % habe ich zwar schon 1982 mit 6 Jahren bekommen, und der Bescheid wurde 1994 nochmals bestätigt. Jedoch ist mein Ausweis Anfang dieses Jahres neu ausgestellt worden mit einer Gültigkeit von 15 Jahren.
Es lohnt sich in jedem Fall, es zu versuchen. von Dratscha -
werner
Rang: Gastam 18.02.2006 01:24:44
bei tüy 1 gibt es 30%bei diabetis wen mann/frau keine weiteren
beschwerden hat (berlin)