Willkommen Gast! Um alle Funktionen zu aktivieren musst Du Dich Anmelden oder Registrieren.

Neuer Typ2 und ICT

  • Gut-Drauf

    Rang: Gast
    am 29.12.2005 07:33:37
    Hallo,

    mir ist seit ca. 14 Tagen bekannt, dass ich Diabetes Typ 2 habe und im Krankenhaus stellten sie mich auf zweimal Levemir-Insulin und ca. dreimal (Mahlzeitenabhängig) Novorapid-Insulin ein. Bei einen HBA1c-Wert von 12,5 kein Wunder. Jetzt möchte ich euch fragen, was bzw. wen muss ich in unserer Papiergesellschaft alles angeben bzw. informieren? Gemeint sind Arbeitgeber, Versicherungen, usw.

    Ciao, Frank U. von Gut-Drauf
  • Hera

    Rang: Gast
    am 29.12.2005 09:49:42
    Hallo Frank,

    zuallererst solltest Du schauen, daß Deine BZ-Werte in Ordnung kommen. Zu stark dürfen sie aber nicht heruntergespritzt werden, das kann z.B.. die Augen schädigen. Übrigens: Auch den Augenarzt aufsuchen, sicherheitshalber und jedes Jahr einmal.

    Dein Umfeld, d.h. Familie und ggfs. auch der Arbeitgeber und die KollegInnen sollten Bescheid wissen, um im Notfall (Hypo) helfen zu können.

    Einige Berufe dürfen nicht mehr ausgeübt werden, z.B. Pilot.

    Ganz wichtig: Eine gründliche Schulung beim Diabetologen!



    von Hera
  • thomas2002

    Rang: Gast
    am 29.12.2005 11:18:27
    du mußt niemanden informieren. inofiziell währe es gut, wenn alle, mit denen du zu tun hast, wissen, wie sie auf bestimmte situationen reagieren sollten, also hyposymptomen. es sollte eine knappe einweisung erfolgen, möglichst ohne panik zu verbreiten.

    zum lesen http://www.diabetesinfo.de

    btw habe es in meiner familie schon erlebt, dass sie mich mit halbwissen aus den 60ern konfrontiert haben. von thomas2002
  • Chrow

    Rang: Gast
    am 30.12.2005 17:03:59
    hallo,
    es gibt keine pflichten zur information an fremde/dritte - diabetes ist keine ansteckende, äußerlich erkennbare und bereits äußerlich abschreckende krankheit. diabetes ist jedoch eine volkskrankheit die durch mangelhafte einhaltung von regeln ursächlich für deutliche negative gesundheitliche probleme ist. diese möglichen folgeerkrankungen können durch lebenshaltung, diätplan, insulin etc. minimiert werden.

    zur erfüllung der eigenen sorgfaltspflicht sollte man jedoch seine nächste lebensumgebung informieren (familie, arbeitskollegen, vereins(sport-)freunde u.ä.). bei einer information des arbeitgebers sollte man seinen arbeitsplatz betrachten und gut abwägen, ob dies sinnvoll ist evtl. auch abwägen, ob man einen antrag wg. schwerbehinderungsbescheinigung stellt (mit den damit evtl. verbundenen zusätzlichen urlaubstagen und dem steuerlichen freibetrag). einmal könnte die information den arbeitsplatz schützen, andererseits jedoch auch gefährden.

    mit dem insulin-anwendungsplan gemäß ict wird eine malzeit zum zuckerprüf- und insulin-injektionszeitpunkt bestimmt.