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Behandlungspfelegen
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Thieme
Rang: Gastam 15.11.2005 17:50:08
Hi. Kann mir jemand sagen, wieviel Geld für behandlungspflegen vor und nach der GEsundheitsreform ausgegeben wurd?
Oder mir ne Seite sagen, wo ich informationen dazu finde? von Thieme -
herta
Rang: Gastam 17.11.2005 00:29:59
kann ich dir leider auch nicht sagen aber in unserer HKP haben wir noch genau so viel Behandlungspflegen wie früher.
Die Gesundheitsreform hat uns nicht geschadet, die patienten sind ja leider darauf angewiesen.
Die einzigste schwierigkeit ist aber neuerdings das die kassen immer mehr überzeugt werden müssen das die patienten auch wirklich hilfe brauchen.
Oft wird die Behandlungspflege erst nach vielen wiedersprüchen und kontrollen durch den MDK bewilligt was die Patienten total verunsichert.
Da gibt es dann auch patienten die auf der Strecke bleibe, aber die kosten jeder kasse ja nix weil sterbegeld ist abgeschaft... -
xenya
Rang: Gastam 24.01.2006 10:35:01
hallo an euch...........
ich habe vor acht tagen bei meiner krankenkasse nachgefragt wegen pflegegeld(ich habe 3 herzinfarkte ein schlaganfall und jetzt noch zucker bin am rücken versteift) und man sagte mir ich würde nichts bekommen,kann aber zeitweiße nicht mal mehr alleine auf toilette bezw alleine runter..........
was soll ich tun kann mir einer auf meine fragen antwort geben
ganz lieben gruß xenya -
Ingrid
Rang: Gastam 09.03.2006 10:30:45
Hallo xenya,
auf alle Fälle Wiederspruch einlegen. Das kann absolut nicht sein, dass du kein Pflegegeld bekommst. Die Krankenkassen stellen sich hier gerne etwas an. Aber glaube mir, kurz bevor es zum Sozialgericht geht, lenken sie ein. So war es bei mir der Fall. Ich habe 2 mal Wiederspruch eingelegt, da sie es mir 2 mal verwehrt haben. Ich war bereit , vors Sozialgericht zu gehen, da ich wußte ich habe Recht. Gut war auch, dass ich im Vdk war, den gibt es sicherlich auch in deiner Gegend. Die können dich rechtlich beraten und vertreten dich vorm Sozialgericht. Dort zahlst du nur einen Jahresbetrag und wirklich , die können dir sofort helfen.
Viel Glück,
Ingrid -
Elfie
Rang: Gastam 14.03.2006 00:47:23
Ich rate, nicht nur bei der Krankenkasse anzufragen, sondern direkt einen Antrag auf Einstufung in die Pflegeversicherung zu stellen. Dann kommt der MDK und überprüft den Hilfebedarf. Sollte der MDK zu der Meinung kommen, dass der Hilfebedarf für eine Pflegestufe nicht ausreicht, kann man das Gutachten anfordern und anhand dessen schauen, ob sich ein Widerspruch lohnt. Der Weg zum Sozialgericht sollte erst beschritten werden, wenn auch ein Widerspruch abgelehnt wurde.
Gruß Elfie von htt.://www.ratgeber-pflegegeld.de