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Schlosser Ausweiß ja oder nein

  • Katja

    Rang: Gast
    am 29.09.2005 02:13:59
    Hallo!

    Mein Freund ist Typ 1 und arbeitet als schlosser.

    Meine Fragen: Ist ein Ausweiß ratsam? Und gibt es auch nachteile mit einem Ausweis?

    LG Katja
  • Fuchs

    Rang: Gast
    am 29.09.2005 15:43:01
    Was für einen Ausweis meinst du denn?

    Etwa einen Diabetikerausweis? Was soll denn daran nachteilig sein? (...das sind Fragen...)

    Also: Ein Diabetiker sollte einmal seinen blauen Diabetikerausweis haben, in dem der behandelnde Arzt die Daten und Werte eingibt - und da man dieses Ding ja nicht ständig dabei hat, sollte man noch einen -besser mehrsprachigen- Notfallausweis im Portemonnaie haben, um im Notfall auf sich als Diabetiker hinzuweisen.

    Alles klar?

    Fuchs

  • AG

    Rang: Gast
    am 29.09.2005 16:15:57
    Ich denke mal, sie meint einen Schwerbehindertenausweis... .
    Aber bevor das nicht klar ist, ist es meiner Meinung nach müssig, darüber zu diskutieren :o)

    Carpe diem

    AG
  • Fuchs

    Rang: Gast
    am 29.09.2005 16:22:42
    Schwerbehindertenausweis? Könnte sein.

    Aber erstens gibt es dazu zwei Fragestellungen weiter unten schon diverse Tipps - und außerdem ist das ja ein weites Feld, wo es auch sehr um die persönlichen Umstände ankommt.

    Also: Erst gut nachdenken, dann gut fragen, liebe Fragestellerin.

    Fuchs
  • Katja

    Rang: Gast
    am 30.09.2005 00:08:05
    Hallo!

    Sorry, hab mich wohl etwas kurz ausgedrückt (war ja auch spät).

    Also, ich meinte einen Behindertenausweis. Das er einen bekommen würde wissen wir.

    Aber könnte sich so ein Ausweis bei einer neuen Arbeitssuche nachteilig auswirken? Bei kleinen Betrieben und auf dem heutigen Arbeitsmarkt würde er doch hinderlich sein oder seh ich das falsch?!
    Die meisten Arbeitgeber werden davon doch nur abgeschreckt!

    LG Katja




  • AG

    Rang: Gast
    am 30.09.2005 08:21:36
    Moin,
    das mit dem Ausweis muß jeder für sich selber entscheiden. Sofern dein Freund einen festen Job hat, denke ich mal, kann es ihm eher nutzen als Schaden, wenn er einen Schwerbehindertenausweis bekommt (z.B.Kündigungsschutz).
    Hier ist z.B. eine interessante Seite zu dem Thema:

    http://www.diabetes.uni-duesseldorf.de/index.html?TextID=1133


    Carpe diem,

    AG
  • klausdn

    Rang: Gast
    am 30.09.2005 17:04:15
    hallo an alle, fragerin,
    ein gdb von 50% bringt 5 tage mehr urlaub etwas steuer vorteil, erhöhten kündigungsschutz, heißt aber nicht unkündbar. bei arbeitssuche ist er außer im öffentlichen dienst hinderlich. über dm schwirren zu viele vorurteile rum , kein normaler arbeitgeber setzt sich mit dem wahr oder nicht wahr auseinander.
    dazu ist das angebot an arbeitssuchenden zu groß.
    aber !! man kann genauso wie man einen verschlechterungsantrag stellen kann, einen verbesserungsantrag stellen, der wird wohlwollender gesehen, und dann ist man den ausweis wieder los.
    und eine garantie für 50% bei dm t1 gibt es nicht , das wird im moment sehr restriktiv gehandhabt.
    notfalls muß man klagen mit ungewissem ausgang.
    mfg klaus von klausdn
  • Husky

    Rang: Gast
    am 30.09.2005 22:07:45
    Hallo Klaus,


    einige Versorgungsämter geben zur Zeit 50 % bei Typ 1 mit Pumpe, gehen dann wohl von einem schwer einstellbaren DM aus.

    Aber du hast recht, man kann sich auch herunterstufen lassen.

    Man sollte vielleicht beim Arbeitgeber mit Zuschüssen durch das Arbeitsamt oder die Fürsorgestellen wedeln, vielleicht überlegen sich dann manche, doch einen Schwerbehinderten mit DM einzustellen. Bei Langzeitarbeitslosen gibt es ganz schön Fördermittel und Lohnkostenzuschüsse durch das Arbeitsamt. Ebenso können Fördergelder für Arbeitsplatzausstattungen bei den örtl. Fürsorgestellen (meistens beim Sozialamt angesiedelt) beantragt werden.


    Gruß Husky


  • thomas2002

    Rang: Gast
    am 02.10.2005 00:45:47
    die zusätzlichen rechte eines schwerbehinderten sind für viele arbeitgeber ein hinderungsgrund selbige einzustellen. ausserdem fürchten viele, dass sie einen schwerbehinderten nicht so schnell loswerden, wie sie es für richtig halten. es wird doch schon gestöhnt, wenn es um die rechte nicht schwerbehinderter geht. am besten vorher abklähren, oder in den öffentlichen dienst wechseln. von thomas2002