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Arbeitsplatz,HILFE,SOS
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Markus
Rang: Gastam 24.02.2005 23:19:26
Hallo,vielleicht könnt Ihr mir Arbeitsrechtlich helfen.Ich arbeite in Bayern bei einem großem Automobilconcern.Heute mußte ich zum Betriebsarzt der mir sagte meine Tätigkeit als Schloßer wäre gesundheitlich nicht méhr zu verantworten.Dazu muß ich aber sagen das ich mir noch nichts zu Schulden habe kommen lassen und bin körperlich durch den Diabetes nicht beeinträchtigt.Das traurige daran ist das ich seit heute nicht mehr als Schlosser tätig bin sondern ab jetzt die Schlosserei fegen muß,für diese Tätigkeit sind normalerweise körperlich beeinträchtigte Menschen angestellt.Ich finde das ziemlich disskriminierent,ist mann als chron. Kranker in der heutigen Zeit nichts mehr Wert?Meine Frage,kennt sich jemand arbeitsrechtlich aus,darf der Arbeitgeber soetwas obwohl ich als Schlosser einen Arbeitsvertrag habe.In wieweit kann ich mich wehren oder rechtliche Schritte dagegen einleiten.Bin auch in der Gewerkschaft.Habt schon mal vielen Dank,habe wirklich Angst um meinen Arbeitsplatz. Würde mich sehr über Hilfe und Anregungen freuen.Euer Markus -
Andreas
Rang: Gastam 25.02.2005 08:26:59
Hallo Markus!
Zunächst einmal ist der Arbeitgeber verpflichtet, Unfallgefahren abzuwenden. Da gibt es dann also, bedingt durch die Insulintherapie, die Gefahr der Unterzuckerung. Der Gesetzgeber z.B. schließt ja auch insulintherapierte Diabetiker vom Führen von Kraftfahrzeugen der Klassen C und D sowie der Personenbefürderung aus. Es bleibt nun also zu prüfen, ob an deinem Arbeitsplatz eine unmittelbare Gefahr besteht.
Andererseits gibt es bei dem großen Automobilkonzern doch sicherlich einen Betriebsrat. Wenn du deine Tätigkeit aus personenbedingten (gesundheitlichen) Gründen nicht mehr ausüben kannst, MUSS der Betriebrat dazu angehört werden. Konsequenz wäre, daß eine Änderungskündigung ausgesprochen werden müßte, wobei dann die Möglichkeit einer gerichtlichen Prüfung (Klärung durch ärztliches Gutachten, ob die Gründe ausreichend sind) besteht. Hier bleibt natürlich vorerst zu klären, ob für den Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung zu veränderten Bedingungen zumutbar ist oder ob eine ordentliche Kündigung gerchtfertigt wäre. Ansprechpartner ist hier natürlich der Betriebsrat.
Wenn du deinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kannst, hast du die Möglichkeit, bei der Bundesagentur für Arbeit einen Reha-Antrag zu stellen. Kostenträger für Reha- (Umschulungs-) Maßnahmen wäre dann die LVA. Hier wäre es natürlich sinnvol, mit dem Betriebsrat zu klären, ob die Möglichkeit zu einer innerbetrieblichen Umschulung besteht.
Wenn du bisher den Schwerbehinderten nicht gleichgestellt warst, ergibt sich die Frage, ob jetzt ein Gleichstellungsantrag sinnvoll wäre. Aber auch hier kann dich der Betriebsrat sicherlich gut beraten.
Bei dem großen Automobilkonzern würde ich, anders als bei manchen Kleinbetrieben, nicht unbedingt davon ausgehen, daß man dich diskriminierend behandelt. Ich kann eigentlich immer nur wieder empfehlen, das Gespräch mit dem Betriebsrat und auch mit dem Arbeitgeber zu suchen, um möglichst fürhzeitig eine, für alle tragbare Lösung herbeizuführen. Bei einer Eskalation oder für eine rechtliche Beratung kann sicherlich auch der Bezrikssekretär der Gewerkschaft hilfreich zur Seite stehen.
Herzliche Grüße
Andreas