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Pflegegeld für Vater

  • Angela

    Rang: Gast
    am 12.01.2005 16:25:58
    Hallo,
    mein leiblicher Vater hat sich seit Jahren nicht bei mir gemeldet und möchte jetzt plötzlich meine Geburtsurkunde haben, weil er Pflegegeld beantragen möchte. Wozu braucht er dazu meine Geburtsurkunde ?Er fährt soviel wie ich weis zur See und ich sollte meine Geburtsurkunde an die Seerederei nach Flensburg schicken am besten so schnell wie möglich. Ist das alles rechtens? Danke für die Antwort .
  • ANONYM

    Rang: Gast
    am 15.01.2005 10:07:07
    Du bist hier im falschen Forum. Hier geht es um Pflegegeld z.B. für diabet. Kinder. von ANONYM
  • Tommy Tom Tom

    Rang: Gast
    am 22.02.2005 11:44:43
    Ganz einfach!Dein Vater braucht deine Geburtsurkunde dafür,damit die Pflegeeinrichtung an dich herantreten kann um bei dir (je nach Verdienst)Geld abzuschöffeln wenn dein Vater zu teuer wird.
  • Elfie

    Rang: Gast
    am 14.03.2006 00:57:25
    Um Pflegegeld zu beantragen benötigt man keine Geburtsurkunde des Kindes. Die Geburtsurkunde des Kindes benötigt ein Elternteil, um die Beiträge zur Pflegeversicherung zu senken. Kinderlose Menschen müssen einen höheren Beitrag in die Pflegeversicherung zahlen als Personen die KInder haben. Zu diesem Zweck wird er sie benötigen. Solte er später einmal Pflege in Anspruch nehmen wollen, und die Pflegekosten seine finanziellen Möglichkeiten übersteigen, dann wird zunächst das örtliche Sozialamt für die Restkosten aufkommen. Hier besteht die Möglichkeit, dass dieses sich dann an die leiblichen Kinder wendet um eventuell die Auslagen zurück erstattet zu bekommen. Der Selbstbehalt eines Angehörigen liegt meines Wissens nach bei 1400 Euro netto im Monat.

    Gruß Elfie www.ratgeber-pflegegeld.de
  • Angelika

    Rang: Gast
    am 23.07.2006 19:50:46
    Es ist nicht rechtens, wir hatten das Thema in der Familie und waren beim Anwalt, der uns sagte, das, wenn seit Jahren kein Kontakt besteht, keinerlei Ansprüche geltend gemacht werden können. Es wäre nicht zumutbar, für Eltern zahlen zu müssen, wenn die es vorher auch nicht wollten, dann geht es über das Sozialamt. Hast Du eine Rechtsschutzversicherung?? Hole Dir fachmännischen Rat.
    Sie können Dich nicht belangen. Viel Glück
    Elfe