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Waffenbesitzkarte mit Diabetes Typ1?
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Dr. Gottlieb Griffmich
Rang: Gastam 27.11.2009 13:11:29
Bitte um Verzeihung, die Patientin Anke ist leider schon wieder entwischt. Wir bemühen uns um verstärkte Sicherheitsvorkehrungen in der Psychiatrie für das Wochende, aber Sie wissen, überall herrscht Personalmangel.
Die Medikation wurde erhöht. Leider gestaltet sich die Therapie bei Frau Anke schwierig, da sie weiterhin glaubt, Diabetikerin zu sein. Wir erwägen, sie in ein landwirtschaftliches camp zu schicken.
Ihr
Griffmich von Dr. Gottlieb Griffmich -
Erich
Rang: Gastam 27.11.2009 13:21:55
Hi Forum!
Wie das rechtlich mit einer WBK aussieht, wenn ein Insulinpflichtiger diese beantragt, weiß und interessiert mich auch nicht.
Ich bin Polizist. Daher darf ich auch eine Schusswaffe sowohl dienstlich, als auch privat führen. Letzteres mache ich allerdings nicht, da keine Notwendigkeit. Dürfte es aber.
Dazu habe ich auch noch einen LKW und Kranführerschein (letzteren sogar mit Diabetes gemacht). Und ich fahre auch noch fern, also durch ganz Europa.
Den D1 (bis 16 Fahrgastsitzplätze) habe ich auch, trotz Typ 1 Diabetes sogar verlängert worden.
Einige nautischen Patente sind auch noch vorhanden, u.a. das Radarpatent, was ich auch noch in Anspruch nehme.
Wenn ich deshalb keine Hypos oder Hypers haben darf, habe ich diese nicht.
Alles also möglich, wenn auch nicht immer einfach. Besonders in unserem Lande.
Gruß, Erich -
rjheutr
Rang: Gastam 27.11.2009 15:34:23
Danke Erich! Ich denke, dass war der Erklärung genug (vor allem für die Zweifler und Miesmacher!)...