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was würdet ihr machen??

  • Klaus

    Rang: Gast
    am 06.02.2004 09:06:28
    Hallo Leute,
    Ich bin, nachdem man mir betriebsbedingt auf Ende April d.J. gekündigt hatte, in der glücklichen Lage, einen neuen Job gefunden zu haben! Der Arbeitsvertrag liegt mir bereits vor.
    Nun muß ich aber nachträglich (wurde mir mit dem Vertrag zugeschickt) einen Personalbogen ausfüllen, in dem auch der Punkt "Körperliche Beeinträchtigung" vorkommt.
    Wenn ich dort jetzt reinschreibe "Diabetes Typ II" habe ich große Angst, dass ich den Job sofort wieder verliere (obwohl mich bislang niemand nach irgendwelchen gesundheitl. Problemen gefragt hat).
    Bin ich denn mit Diabetes überhaupt körperlich beeinträchtigt??
    Unter körperl. beeinträchtigt verstehe ich was ganz anderes als Diabetes.
    Ergänzend erwähnen muß ich, dass ich ein Kaufmann bin und demzufolge einen reinen Schreibtischjob ausübe.
    Was würdet ihr machen? Diabetes reinschreiben oder nicht reinschrieben?
    Danke für eure Antworten.
    Viele Grüße von Klaus
  • Andreas

    Rang: Gast
    am 06.02.2004 10:58:45
    Hallo Klaus!

    Die Frage nach körperlichen Beeinträchtigungen ist ja irgendwie ziemlich dumm. Warum fragt man nicht nach chronischen Erkrankungen?

    Eine chronische Erkrankung wie z.B. Typ 2 muß ja nun nicht zwangsläufig eine körperliche Beeinträchtigung zur Folge haben.

    Wenn du dich nicht körperlich beeinträchtig fühlst, kannst du doch mit ruhigem Gewissen sagen, daß keine körperliche Beeinträchtigung vorliegt. Wenn nicht gerade eine Schwerbehinderung vorliegt sehe ich auch keinen Grund, den Arbeitgeber über Erkrankungen zu informieren, die mich bei der Ausübung meiner beruflichen Tätigkeit in keiner Weise beeinträchtigen.

    Herzliche Grüße
    Andreas
  • Marga

    Rang: Gast
    am 06.02.2004 13:25:17
    Hallo Klaus,

    ich schließe mich der Meinung von Andreas an.
    Wenn Du keinen Schwerbehindertenausweis hast
    und auch keine offensichtlichen Behinderungen,
    würde ich Diabetes nicht angeben. von Marga
  • Klaus

    Rang: Gast
    am 06.02.2004 16:27:18
    Hallo Marga, hallo Andreas,
    Vielen Dank für eure Meinungen. Gott sei Dank kann ich nur sagen, dass ihr meine Ansichten über dieses Thema voll und ganz teilt.
    Ich werde deshalb Diabetes nicht angeben...ich wüßte wirklich nicht warum. Als Schreibtischhengst;-) habe ich durch Diabetes wirklich keinerlei körperliche Beeinträchtigungen.
    Viele Grüße an Euch beide von Klaus
  • Andi

    Rang: Gast
    am 07.02.2004 17:04:45
    Ich habe zwar erst seit kurzem Diabetes, aber ich leide noch zusätzlich an Mukoviszidose eine schwere Stoffwechselkrankheit, bei der Diabetes irgendwann eine Folgeerscheinung von vielen ist.
    Da ich mit meiner Krankheit auch Behindert bin, kenne ich die Gesetzgebung etwas und ich auch schon vor dem Problem stand. Personalbögen mit dieser Frage gibt es meist im öffentlichen Dienst. Hier kann dir diene Behinderung positiv, aber auch negativ ausgelegt werden.
    Rechtlage ist so geregelt, dass man eine Behinderung oder eine Erkrankung nicht angeben muss, wenn man keinen Schwerbehindertenausweis mit mind. 50% GdB aufweist. Ab 50% musst du deinen Arbeitgeber davon informieren. Mit Typ II wirst du aber dies nicht haben.
    Weiterhin bist du verpflichtet, deinem Arbeitgeber davon zu unterrichten, wenn du für dich oder andere eine Gefahr darstellst. Wie bei dem Führen von Maschinen, weil du schnell bewusstlos wirst im Falle einer Hypo. Nur so als Beispiel.
    Ich selbst habe meinem Arbeitgeber meine Krankheit Muko... verschwiegen gehabt und dies hat er mir sehr übel genommen. Er konnte mich deshalb nicht kündigen, aber er hat dann andere Gründe gesucht mich Kündigen zu können, was am Ende auch so weit führte, dass ich von selbt meinen Hut nahm. Dies war im öffentlichen Dienst und sogar als Mitarbeiter in einem Krankenhaus. Ich war für niemanden eine Gefährtung, sie hatten nur Angst das ich viele Ausfalltage habe.

    Meinem jetzigen Arbeitgeber habe ich die Krankheit angegeben gleich beim Vorstellungsgespräch.
    Also du musst nicht Angeben ob du Krank bist. Diese Frage selbst wiederspricht dem Grundgesetz bzw. Behindertenschutz. Eine Schwangere muss bei Einstellung auch nicht angeben, das sie ein Kind erwartet.
    Ein Typ II Diabetes kann man sicherlich auch besser verbergen als meine Krankheit, wo ich schon zu jedem Essen mind 8-10 Tabletten einnehmen muss.
    Ich hoffe, ich konnte dir helfen.
    Liebe Grüße
    von Andi

  • Klaus

    Rang: Gast
    am 07.02.2004 17:54:43
    Hallo Andi,
    Na klar hast Du mir geholfen!
    Deine Aussage entspricht genau den Fakten, die Andreas und Marga bereits erwähnt hatten. Prima finde ich, dass Du den gesetzl. Hintergrund geliefert hast.

    Zu Deiner Info: ich bin seit Anfang Nov. letzen Jahres Typ II Diabetiker. Bislang hatte ich noch überhaupt keine Hypo. Seit 5-6 Wo. liegen meine Werte morgens nüchtern zwischen 100 und 130 und abends vor dem Ab.-Essen zwischen 90 und 110. 2 Stunden nach dem Essen liege ich i.d.R. auf dem vor der Nahrungsaufnahme gemessenen Wert. Mein Hba1c (zu Beginn 11,6) liegt jetzt (nach 3 monatiger Behandlungszeit) bei 6,7. Nehme 3x tägl. Mediabet 500. von Klaus
  • Heiner

    Rang: Gast
    am 10.02.2004 12:54:48
    Hallo Klaus,
    das Thema ist ußerst kritisch und bsiher erst ziemlich oberflächlich behandelt.
    Es spielt in diesem Fall keine Rolle, ob Du für Dich und deine Umwelt evtl. eine Gefahr darstellst oder nicht. Wenn Du deinem Arbeitgeber veschweigst, dass Du Diabetiker bist (egal ob Typ I oder II) und es geschieht Dir etwas am Arbeitsplatz was in kausalem Zusammenhang mit dem Diabetes steht, ist das unter Umständen ein Grund für eine fristlose Kündigung. Auch der Schreibtisch schützt nicht vor einer massiven Unterzuckerung. Der Sachverhalt entspricht dann einer arglistigen Täuschung. Ich habe allerdings als Typ I-Diabetiker es immer angegeben, wenn ich mich beworben habe. Im Zweifelsfall dient es zum Selbstschutz. Gib es lieber an und rede darüber, dann bist Du auf der sicheren Seite.
    Gruß Heiner
  • Enno

    Rang: Gast
    am 10.02.2004 13:51:49
    Apropos fristlose Kündigung:
    Die Info ist falsch.
    Niemand ist gezwungen, über seine
    Krankheiten zu sprechen.
    Ausnahme bei Diabetikern: Berufe
    wie Pilot, Soldat o.ä.

    Wenn man den Job hat, ist es später
    ratsam, seine unmittelbaren Kollegen
    zu informieren, für den Fall, daß
    man häufiger in UZ kommt. von Enno