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Grad der Behinderung?

  • Fabian Müller

    Rang: Gast
    am 05.09.2002 16:16:01
    Hallo,

    ich (27) bin jetzt seit 17 Jahren insulinpflichtiger Diabetiker. Als ich damals ins Krankenhaus nach Stuttgart kam, wurde ich mit 40% Behinderung eingestuft. Als einziger, denn alle anderen Diabetiker, die dort waren hatten 50% Behinderung anerkannt bekommen.

    Seit nunmehr also 17 Jahren versuche ich nun dem Versorgungsamt zu erklären, dass sich meine Behinderung genauso verhält wie die der 50%igen Diabetikern.
    Ohne Erfolg.

    Jetzt meine Frage: Mit wieviel Prozent ist bei euch der reine Diabetes, also ohne Spätfolgen) eingestuft worden?
    Denn wenn ich nachweisen könnte, dass beim Versorgungsamt mit zweierlei Maß gemessen woird, hätte ich vielleicht ne Chance.

    Also, ich hoffe auf eure Unterstützung.

    Danke von Fabian Müller
  • Berthe

    Rang: Gast
    am 05.09.2002 16:26:21
    Ich kann dir leider nicht helfen, sondern habe eine Frage zurück: ich bin jetzt 16 und vor ca.4 Monaten wurde meine Typ1-Diabetes erkannt. Aber im Krankenhaus wurde ich überhaupt nicht eingestuft. Meinst du, ich sollte da nachfragen? Hast du einen Behindertenausweis oder wie geht das vor sich?
    Viele Grüsse, Berthe
  • Fabian

    Rang: Gast
    am 05.09.2002 16:33:35
    Hallo,

    also nachdem ich damals 10 war hat das alles meine Mutter für mich geregelt.

    An Deiner Sterlle würde ich einfach mal beim für Dich zuständigen Versorgungsamt anrufen und fragen, wer was machen muss.

    Einen Schwerbehindertenausweis hab ich nicht. Den bekommt man erst ab 50% Behinderung. von Fabian
  • Marga

    Rang: Gast
    am 05.09.2002 19:14:22
    Hallo Fabian,

    vielleicht hilft diese Info weiter:

    http://www.symposion.com/MediChart/projekt2/26_15.htm

    von Marga
  • Fabian

    Rang: Gast
    am 05.09.2002 19:18:05
    Das ist doch schonmal ein Anfang.

    Wobei natürlich wieder Ermessenssache ist, was gelegentliche, ausgeprägte Hypoglykämien sind.

    Diesen Nasen vom Versorgungsamt ist wahrscheinlich ziemlich egal wie oft und wie heftig man unterzuckert...

    Trotzdem danke für den Link ;-) von Fabian
  • ANONYMUS

    Rang: Gast
    am 05.09.2002 19:34:48
    Und vor allem: wie wollen die das denn
    beurteilen ? von ANONYMUS
  • ANONYM

    Rang: Gast
    am 05.09.2002 19:46:44
    Das Versorgungsamt entscheidet
    aufgrund von ärztlichen und ggfs.
    Krankenhausunterlagen. von ANONYM
  • Berthe

    Rang: Gast
    am 05.09.2002 19:54:00
    Hallo!
    Ich mache mir gerade voll die Gedanken, weil mir davon weder mein Arzt noch die vom Krankenhaus was gesagt haben. Ist dieser Behinderungsgrad irgendwie wichtig?
    von Berthe
  • ela

    Rang: Gast
    am 05.09.2002 21:04:11
    Meinem Sohn wurden vor 6 Jahren 50% Behinderung zugestanden. Zu dem Zeitpunkt war er 14 Jahre und hatte natürlich keine Spätfolgen. von ela
  • ela

    Rang: Gast
    am 05.09.2002 21:07:21
    Mein Sohn erhielt mit 15 Jahren 50% und das "H" (hilfsbedürftig) bis zum 18. Lebensjahr. Das hat sich in der Steuer für uns sehr niedergeschlagen (einige Tausend). Aber auch ohne das "H" spart man Steuern.
    Er zahlt nur halbe Beträge bei Kino, Bahn etc.. Bei der Studienplatz- und Wohnheimsuche wäre es sehr hilfreich gewesen . Er hatte allerdings einen sehr guten Abischnitt, daher war der Einsatz des Ausweises nicht erforderlich.

    Bei der Arbeitsplatzsuche könnte es einen Nachteil haben. Da aber aller größeren Betriebe Behinderte einstellen oder anstelle dessen Abgaben entrichten müssen, sind gut eingestellte Diabetiker ohne Folgeerkrankungen für solche Firmen sehr angenehm. Die können die gleiche Arbeit erledigen wie Nichtbehinderte, sind in der Regel sogar disziplinierter und motivierter.

    Den Behindertenausweis kannst Du beantragen und einmal zurückgeben. Danach ist er aber entgültig weg (so wurde es mir beim Versorgungsamt gesagt).

    Alles in allem sehen wir den Ausweis als Vorteil. von ela