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Unterzucker und Schweigepflicht

  • jasmin

    Rang: Gast
    am 28.07.2009 21:59:25
    Hallo,

    letzte Woche hatte ich eine Unterzuckerung während bzw. nach der Fahrt. Ich hatte kurz davor einen Leihwagen bekommen. mein Notfalltasche und handtasche samt traubenzucker war im Kofferaum der Leihwagen. Der Mitarbeiter der Autovermietung wollte mir behilflich sein und hat alles im Kofferraum gepackt. Kurz vor der Haustür bemerke ich . Hypo will anhalten und parken, bekomme d. Rückwärtsgang nicht rein, gerate in panik, verhindere die Autofahrer, hup hup, noch mehr panik, kann die verärgerten Autofahrer nicht schnell genug antworten, also wird Polizei und Notarzt alamiert.
    Ich habe seit drei Jahren d. Führerschein Vor vier Jahren hatte ich während die Umstellung auf Lantus und Apidra einige Entgleisungen, einmal war auch der Notarzt bei mir (hatte aber noch k. Führerschein). Der Rettungsassistent konnte sich erinnern und teile fleißig alles d. Polizei mit. Ich möchte niemanden verklagen, der mir eigentlich geholfen hat, aber mitterweile bin ich so wütend auf sein verhalten. Ich war so schockiert dass ich mich gar nicht wehren konnte.
    Nun meine Frage, ist es ratsam dagegen vorgehen und wie kann ich dagegen vorgehen. Wenn ich nichts mache, machen sie ja einfach so weiter. Und wie komme ich an d. Namen?

    Vielen Dank
    Jasmin
  • Katja

    Rang: Gast
    am 28.07.2009 23:03:16
    Hallo Jasmin,

    ich würde das als Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht betrachten, bin aber keine Juristin.

    Du hast doch bestimmt ein Einsatzprotokoll bekommen, auf dem zumindest der Name des Arztes, Ort und Zeitpunkt des Einsatzes stehen sollten. Darüber sollte es möglich sein, den entsprechenden Sanitäter zu ermitteln und ihn per Dienstaufsichtsbeschwerde (keine Ahnung, wie das beim Roten Kreuz, den Maltesern oder Johannitern korrekt heißt) an die Schweigepflicht zu erinnern.

    Wenn Du Deinen Führerschein erst nach der Diabetesdiagnose gemacht hast und nach Stoffwechselerkrankungen gefragt wurde, sollte der Diabetes bereits bekannt sein (ist bei mir beispielsweise der Fall). Es kann halt passieren, daß Du jetzt Auflagen bekommst, wobei dann zu prüfen wäre, ob sie angemessen sind.

    Viele Grüße

    Katja
  • Jürgen

    Rang: Gast
    am 28.07.2009 23:19:32
    Wieso lesen wir hier nicht an erster Stelle, wie Du in Zukunft zuverlässig dafür sorgen willst, dass Du nicht mehr unterzuckerst und Dich damit zur Gefahr für Dich und Deine Umgebung machst, wenn und solange Du ein KFZ führst? von Jürgen
  • Thomas

    Rang: Gast
    am 29.07.2009 00:06:06
    Wieso lesen wir hier nicht an erster Stelle, wie Du in Zukunft zuverlässig dafür sorgen willst, dass[...]

    Weil es wie fast jeder 2. Beitrag in die Abteilung "Grimms Märchen" gehört. von Thomas
  • jasmin

    Rang: Gast
    am 29.07.2009 00:15:52
    Hallo Katja,

    Vielen Dank für Deine Antwort.
    Ich habe weder einen Bericht oder ein Protokol erhalten, auch nichts unterschireben müssen somit auch nichts in der Hand.

    Werde wohl erst abwarten müssen.

    Viele Grüße
    Jasmin
  • GerAn

    Rang: Gast
    am 29.07.2009 16:26:55
    @Jasmin:

    Der Vorfall ist ja jetzt sicherlich aktenkundig bei der Polizei....erkundige dich nach der entsprechenden Dienststelle(Polizei) die den Vorgang aufgenommen hat und dort wirst du sicherlich auch den Namen des Sanitäters erfahren.

    Noch ein guter Rat: Wechsel das Insulin,dann passiert dir so etwas nicht mehr !
    Ich denke da eindeutig an tierisches Insulin.
    Weiter: Nie mit einem Bz unter 130 mg/dl losfahren -gilt auch für die Nachtruhe! von GerAn
  • °°°

    Rang: Gast
    am 29.07.2009 17:01:08
    >>Noch ein guter Rat: Wechsel das Insulin,dann passiert dir so etwas nicht mehr ! Ich denke da eindeutig an tierisches Insulin.<<
    1.frage: du denkst? hast doch oft genug bewiesen, dass du das nicht kannst oder willst!
    2.frage: da du ja selbst weisst, dass man auch problemlos unter schweineinsulin hypos bekommt, was soll dann der wechsel des insulins bewirken?
    3.frage: was soll der bz von 130 beim losfahren, wenn du kurz vorher gespritzt hast und keine kh zu dir nimmst. "ordentliche" diabetiker haben kaum bz um 130. ausserdem kann man messen und abschätzen und traubenzucker gehört an den mann/ die frau und nicht sonstwohin! also sind jürgens fragen berechtigt. auch möchte ich bezweifeln, dass die aussage des rettungssanitäters (bei dem ich mich echt frage, was der dort wollte, obwohl nur jemand sein auto nicht einparken kann und ob da sofort die polizei kommt?) gegenüber der polizei eine verletzung der schweigepflicht ist, denn dann dürfte ja auch kein arzt den alkoholspiegel nach kontrolle weitergeben. von °°°
  • Katja

    Rang: Gast
    am 29.07.2009 17:02:25
    Hallo Jasmin,

    weiß Du noch, von welcher Organisation (Rotes Kreuz, Malteser, Johanniter) der Krankenwagen war? Das steht ja immer groß drauf...

    Ich habe vom Notarzt IMMER ein entsprechendes Protokoll bekommen - vermutlich für den Hausarzt. Auch als ich vor wenigen Wochen Zeugin eines entsprechenden Einsatzes bei einer anderen Diabetikerin wurde, hat diese ein entsprechendes Schriftstück bekommen! Oder ist das nur in Bayern so? Das weiß ich nicht.

    Ich würde mich von mir aus nicht an die Polizei wenden, denn dann weckst Du womöglich schlafende Hunde... Solltest Du allerdings Auflagen bekommen, spricht nichts mehr gegen eine entsprechende Anfrage.

    Viele Grüße

    Katja
  • jasmin

    Rang: Gast
    am 29.07.2009 18:35:18
    ok...
    1. insulinpflichte Diabetiker können hypos nicht völlig vermeiden.
    2. eine gute Einstellung führt oft sogar häufiger zu einer Unterzuckerung, das dürfte auch kein Geheimnis sein. leider ist eine permanente BZ-Messungen (Glucoswatsch) noch nicht möglich.
    3. Rettungsdienst bzw. der Arzt darf nur mitteilen bzw. äußern, dass ich nicht mehr fahrtüchtig bin, nicht mehr.
    4. Bei Alkohol und Drogen handelt es sich nicht primär um eine chronische Erkrankung. (Diabetes / Drogenmissbrauch?!!!). Ja mir ist auch bekannt dass Alkohol und Sucht als Erkrankung anerkannt werden.
    ich bin dipl. Ökotrophologin, Schwerpunkt Diabetes und das Problem mit der Unterzuckerung war auch sehr schnell gefunden. Es lag und liegt nicht an mein Insulin oder an meiner Einstellung.
    Und die angriffslustigen Töne sind hier zwar völlig überflüssig, aber nicht vermeidbar. sicher werden auch weitere folgen.
    Mir geht&acute;s hier lediglich um die Schweigepflicht und nicht um die Konsequenzen. Ich bin verantwortlich und werde die Konsequenzen tragen.
    Und Katja Du hast Recht, schlafende Hunde sollte man nicht wecken, deshalb wollte ich mich nicht an die Polizei wenden. Ich war sehr schockiert und habe wirklich nicht wahrgenommen, welche Rettungsdient da war. Ich habe nichts Schriftliches bekommen auch kein Protokoll, weder von der Polizei noch von dem Rettungsdienst.
    Polizei wollte sicher sein, dass ich nicht mehr fahre. Ich sollte jemanden anrufen, bis ich sie darauf aufmerksam machte, dass ich quasi vor der Wohnungstür stehe. Und übriges, ja peinlich, aber der Herr Polizist musste mir mit der Rückwärtsgang behilflich sei, seine Kollegin war auch etwas überfragt.
    Ich hätte mich gerne schriftlich beschwert und die Herrschaften an ihre Schweigepflicht erinnert, nicht mehr und nicht weniger. Und ja Bayern ist wie immer etwas anders ;-)))) nein wirklich nicht böse gemeint, ich habe selber acht Jahre in München gelebt und das fällt sofort auf. :-))

    Vielen Dank für die Tipps (und die streitsüchtige Töne)
  • peter

    Rang: Gast
    am 29.07.2009 20:24:56
    sorry aber das stimmt so nicht,
    eine guter bz fahrweise ist absolut nicht mit häufigeren hypos verbunden. -mach mal eine schulung in althausen mit da lernt man das.
    und das (sorry) gezeter um die schweigepflicht vergiß bitte sowas gabs früher mal in der phantasie, genau wie den korrekten beamten, das bankgeheimnis, und viele zöpfe mehr.
    in dem moment wo du einmal als dmler auffällst, oder bei der fs anmeldung dich outest, gibt es keine schweigepflicht mehr. denn die hast du gebrochen und nicht andere.